-Die Kategorien der EU-Feuerwaffenrichtlinie
-Verordnung über die Freistellung von Behörden vom WaffG
-Eine taktische Low-Budget Taschenlampe
-FAB-Defence "Baby Tonfa"
-Einen Munitionserwerbschein beantragen
-Ein Leser kritisiert mich
-Eigensicherung ist kein Zufall
(Foto links: Luftfilteranlage im Sonnenberg Bunker Luzern. Mit seinen ursprünglich geplanten 20.000 Plätzen ist er die größte Zivilschutzanlage in Europa).
Ist Dir schon mal aufgefallen, dass seit wenigen Jahren viele Waffenbesitzer und Händler von den Kategorien sprechen. Da hört man plötzlich Sätze wie:
"Das ist eine Kat. A Waffe, die ist verboten".
"Die Erlaubnis für den Besitz von Kat. A kann nur das BKA erteilen".
"Der Schalldämpfer ist nur für Kat. C eingetragen, den darfst Du nicht auf eine Kat. B Waffe montieren".
"Wenn Du ein 30 Schuss Magazin in den Halbautomaten steckst wird er zur Kat. A und ist verboten".
Diese Sätzen enthalten alle einen Funken Wahrheit. Aber wer so etwas sagt, hat das Waffenrecht in einem wichtigen Punkt nicht verstanden. Da das deutsche Waffengesetz so schwierig zu lesen ist ergibt sich ein Problem. Waffenbesitzer sehen in ihrer WBK oder dem EU-Feuerwaffenpass, dass Ihre Waffe der Kat. XY zugeordnet ist und einige interpretieren daher ein paar Dinge einfach selber, ohne es im Waffengesetz geprüft zu haben. Wirklich kompliziert wird das Waffenrecht dann, wenn mehrere Regelungen parallel gelten und sich überlagern. Das passiert z.B. beim Führen von Messern, oder bei den Waffenverbotszonen. Wenn man sich ein bisschen im Waffenrecht auskennt und dann anfängt in den Waffenkategorien der EU zu denken und zu sprechen, hat man im Kopf zwei parallele Regelungen. Und das kann nicht funktionieren. Besonders schlimm wird das, wenn man zwar die Regelungen kennt (z.B. vom Waffensachkunde Unterricht), aber diese nicht selber aus dem WaffG raus lesen kann. Die Kategorien der EU-Waffenrichtlinie haben eine erheblich geringere Bedeutung, als die meisten WBK Inhaber denken. Um das zu verdeutlichen rate ich zu Folgendem:
Öffne das WaffG und lass dir den gesamten Text anzeigen. Dann gib in die Suche (strg und F) "Kategorie" ein. Klick durch die Treffer und achte mal darauf, was die Kategorien überhaupt bei uns regeln. Alle Treffer zu den Kategorien regeln das Verbringen, die Mitnahme und Waffenbesitzer aus anderen EU-Mitgliedsstaaten (falls das einer nicht weiß, das Verbringen und die Mitnahme ist die Ein- und Ausfuhr).
Die Kategorien regeln nicht, was in Deutschland erlaubt und verboten ist! Sie regeln in erster Linie nur den Verkehr von Waffen zwischen den EU-Mitgliedsländern. Wenn Du die EU-Waffenrichtlinie selber liest, wirst Du noch einiges mehr finden, aber das will ich hier nicht weiter thematisieren, sonst würde alles noch komplexer werden. Die Richtlinie selber enthält nämlich sehr wohl auch Regelungen von Verboten über die Kategorien, aber das sind sozusagen nur Wünsche der EU, an die Mitgliedsländern. Die Umsetzung davon, also was wirklich verboten und was erlaubt ist, erfolgt in den nationalen Waffengesetzen und unterscheidet sich erheblich. Wenn jemand langweilig ist, kann er sich mal über die Auslegung der Anlage 1 Abschnitt 3 Nr. 1.7.2 Gedanken machen. In Österreich (§17 Absatz 1 Nr. 11) und der Schweiz (Art. 5 Absatz 1d) sind damit alle Waffen mit Klappschaft gemeint, die eingeklappt unter 60cm Länge haben (Scorpion EVO3, H&K SP5 usw). In diesen beiden Ländern sind diese Waffen verboten. Das BKA legt die Definition aber offenbar etwas anders aus und hat die SP5 mit Schubschaft in die Kat. B eingestuft. Auch die Scorpion EVO3 wurde in der kurzen Variante als Kat. B eingestuft. Der Scorpion EVO Feststellungsbescheid wurde aber noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist noch nicht rechtswirksam.
Wenn jemand sein 30 Schuss Magazin aus legalem Altbesitz in seinem AR-15 verwendet, wird daraus zwar wirklich eine Kat. A Waffe, das hat aber keinerlei rechtliche Relevanz oder Folgen. Jetzt werden mir das Viele nicht glauben und aufschreien, dass es dennoch unzulässig ist und man seine Zuverlässigkeit verliert usw. usw.... Und ich muss ganz klar sagen, dass das nicht stimmt. Ihr werdet im gesamten WaffG keine Rechtsgrundlage dafür finden, dass eine Kat. A Waffe verboten ist. Die Verbote werden nämlich ganz anders, rein national im §2 Absatz 2 und der Anlage 2 Abschnitt1 WaffG, geregelt.
Du glaubst es mir immer noch nicht? Dann nimm das WaffG und prüfe folgenden Sachverhalt: Ein Munitionssammler kauft sich 9mm Luger Hohlspitzmunition. Wenn Du das geprüft hast wirst Du merken, dass diese Munition für ihn, gem. Anlage 1 Abschnitt 3 Nr. 1.4 WaffG in die Kat. A fällt. Natürlich darf er diese Munition aber dennoch erwerben.
Willst Du ein Beispiel für den umgekehrten Fall sehen, dass es sogar in Deutschland frei verkäufliche Kat. B Waffen gibt? Die bekannten Umbauten von Enfield und Webley Revolvern zu Schreckschusswaffen wurden mit einem PTB Stempel versehen. Diese gelten weiterhin nicht als erlaubnispflichtige Salutwaffen, sondern sie sind frei verkäuflich und mit kleinem Waffenschein führbar. Wenn Du jetzt in die Anlage 1 Abschnitt 3 Nr. 2.8 WaffG schaust, wirst Du dort genau diese Umbauten finden.
Ich bin übrigens auch Besitzer von verbotenen Gegenständen und auf meiner BKA Ausnahmegenehmigung steht nirgends etwas von "Kat. A". Das ist so, weil die Verbote nur in §2 und Anlage 2 WaffG geregelt sind. Aber selbst wenn auf einem behördlichen Schreiben Kategorien erwähnt sind, hat das auf die allgemeine Rechtslage keinen Einfluss.
Was soll jetzt mein Fazit dazu sein? Mir ist jetzt schon wieder klar, wie viele böse Mails ich hierzu bekommen werde und wie viele mich in den sozialen Medien als unwissend und dumm bezeichnen werden. Und wenn auch Du der Meinung bist, dass ich Unsinn erzähle, verwende Deine Energie doch lieber erst mal dafür das Waffengesetz zu lesen. Und wenn Du dort belegbare Nachweise dafür findest, dass ich Unsinn erzählt habe, freue ich mich auch über andere Meinungen. Es ist wie immer, auch ich habe die Weisheit nicht mit Löffeln gefressen.
Ich rate dazu, die Kategorien sprachlich nur in Bezug auf das Verbringen und die Mitnahme von Waffen über Landesgrenzen zu verwenden. Für etwas Anderes haben sie in Deutschland keine Relevanz.
Die Internetseiten von Verschwörungstheoretikern laufen heute beim Thema Waffenrecht heißt. Es gibt eine recht neu gefasste Verordnung aus dem Jahr 2020, mit dem Titel: "Verordnung über die Freistellung von Behörden, Dienststellen und Gerichten des Bundes für waffenrechtliche Vorschriften". Plötzlich wird gemunkelt, dass mit dieser Verordnung heimlich Streitkräfte aufgebaut werden können usw. usw....
Ja, diese Verordnung gibt es wirklich, sonst würde man sie ja nicht, für jeden sichtbar, im Internet finden. Und nein, sie wurde nicht "heimlich verabschiedet", sondern für alle lesbar im Bundesanzeiger veröffentlich, wie es sich für eine Demokratie gehört. Von dieser Verordnung hat bisher nur niemand gehört, weil sie schon immer recht unbekannt war und nur für die Arbeit von wenigen Menschen relevant ist. Ich selber habe diese Verordnung bereits wenige Tage nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger gelesen, noch bevor sie sonst irgendwo im Internet eingestellt war. Diese Verordnung gab es, in ähnlicher Form, schon seit 1976. Im Jahr 1972 wurde das erste bundeseinheitliche Waffengesetz erlassen auch darin, im §6 findet Ihr eine entsprechende Rechtsgrundlage.
Behörden unterliegen nicht dem Waffenrecht und das ist gut so. Ich habe aber schon mehrfach bei WBK Inhabern Unverständnis dafür mitbekommen. Warum ist das so? Weil sie das Waffenrecht oft nicht "über die WBK hinaus" kennen und weil sie nicht wissen, wie Behörden arbeiten. Soll ein Soldat etwa eine Waffensachkundeprüfung ablegen und lernen, was die Grundlagen für die Erteilung einer WBK sind? Soll ein Soldat eine WBK für seine P8 beantragen und nur noch ein Selbstladegewehr, statt einem Sturmgewehr verwenden? Was soll das bringen? Das müsste ein Soldat nämlich tun, wenn er dem Waffenrecht unterliegen würde. Er müsste auch geprüfte Tresore benutzen, 300 Euro für einen Waffenschein bezahlen, sein Gewehr in einer verschlossenen Tasche in den Krieg mitnehmen, eine Schießerlaubnis vor dem Gefecht beim Landratsamt beantragen und so viel mehr. Und soll eine Polizeibehörde vielleicht Erlaubnisse beim Landratsamt beantragen? So ein Unsinn. Die Polizeibehörden sind eigenständig und können selber über ihre Angelegenheiten entscheiden und benötigen dafür kein Landratsamt, was von Polizeiwaffen überhaupt keine Ahnung hat.
Behörden sind aus gutem Grund vom Waffenrecht ausgenommen. Polizeibeamte stellen z.B. Waffen sicher, leiten diese an die Staatsanwaltschaft und später an ein Gericht weiter. Und jeder, der diese Waffen bei der Arbeit eigenverantwortlich in der Hand hat, bedarf dafür entweder einer waffenrechtlichen Erlaubnis, oder einer anderen Rechtsgrundlage. Sonst würde er sich strafbar machen.
Und für diejenigen, die es ganz genau wissen wollen: Im §55 WaffG sind einige Behörden bereits vom WaffG ausgenommen. Aber es fehlen dort einige Behörden, die auch eine derartige Freistellung benötigen. Das Bundesamt für Finanzen hat z.B. Zollbeamte als Waffenträger unter sich. Wenn dort aber neue Waffen z.B. durch Angestellte getestet, oder asservierte Waffen verwaltet werden sollten, bedarf es dieser Rechtsgrundlage. Viele der Waffensachverständigen in Behörden sind nämlich Angestellte. Ich wurde in diesem Zusammenhang tatsächlich von einem Leser gefragt, warum das Wirtschaftsministerium Waffen benötigen soll? Das Wirtschaftsministerium ist für die Ausführung des Kriegswaffenkontrollgesetzes zuständig! Und das Bundesministerium für Ernährung ist für die Jagd zuständig. Ich könnte diese Liste endlos weiterführen, aber wenn jemand nicht versteht, warum die PTB und die BAM vom Waffenrecht freigestellt werden müssen, sollte er sich besser mit veganem Kochen und geschlechtergerechter Sprache beschäftigen, statt mit dem Waffenrecht.
Und eben weil unsere Behörden ausschließlich auf Basis von Gesetzen handeln, bedarf es der oben genannten Verordnung. Diese Verordnung ist ein Beweis, für die rechtmäßige Arbeit unserer Behörden und eben kein Beweis, für eine Verschwörung.
Fakt 1: Verschwörungstheorien basieren meist auf Unwissenheit.
Fakt 2: Unsere Behörden arbeiten auf Grundlage von Gesetzen.
Fakt 3: Wenn man von etwas keine Ahnung hat, sollte man im Internet keinen Unsinn darüber verbreiten (ich komme schließlich auch nicht auf die Idee über Fußball, Gartenarbeit, oder Kosmetik zu bloggen).
Es wurde (mal wieder) Zeit für eine neue Taschenlampe. So sehr ich meine hochwertige und ausgeklügelte Nitecore TUP schätze, sie ist für den Einsatz zu komplex, zu kompliziert und zu schwierig zu bedienen. Das kommt vor allem auch daher, dass sie so klein ist. Ich recherchierte also, was es Neues am Markt gab. Und natürlich fand ich wieder jede Menge tolle Sachen. Aber die tollen Taschenlampen der Markenhersteller kosten alle etwa 100 Euro. Das war mir zuviel, für etwas das ich eigentlich nicht wirklich benötigte. Schließlich habe ich genug andere Taschenlampen. Bei einem Kollegen sah ich neulich eine Olight Taschenlampe, die er an den speziellen magnetischen Ladeadapter anschloss. Nein, das wollte ich sicher nicht. Ich will mich an Firmen nur wegen guter Qualität "binden", und ganz sicher nicht wegen speziellen Ladekabeln (wie bei Apple oder Olight). Klar war für mich, dass ich nur eine Lampe mit USB-Ladeanschluss und den üblichen 18650 Akkus wollte.
Ich will keine speziellen Ladekabel, sondern nur die USB-Kabel, die ich eh überall mehrfach rum liegen habe. So kann ich die Lampe am Bett, am Schreibtisch, im Privatauto, im Dienstwagen, im Büro und im Rucksack (mit der Powerbank) laden.
Ich will keine Akkus ein- und ausbauen, um sie zu laden. Fest verbaute Akkus sind aber auch schlecht, weil sie nur wenige Jahre funktionieren.
Ich will keine extra Ladegeräte für die Akkus rum stehen haben.
Ich schaute mich bei den Billigtaschenlampen um, ob ich dort etwas passendes finde. Wirklich blöd bei den Billiglampen war, dass alle für mich passenden Lampen den Schalter auf der Seite hatten. Und ein Endkappenschalter ist immer besser. Diesen findet man automatisch, auch unter den schlechtesten Bedingungen. Ich fand die hier abgebildete Lampe bei Ebay (Link). Sie hat nicht mal einen Namen, auch auf der Verpackung war keinerlei Bezeichnung. Sie wird im Internet gelegentlich mit "Karrong" bezeichnet und kostet inkl. Versand zwischen 10 und 13 Euro. Dabei ist ein Akku und ein Ladekabel. Sehr schnell war meine Lampe da und ich hatte wieder ein neues Spielzeug.
Die Funktionen der "Karrong" Taschenlampe:
Wenn die Lampe läd, leuchtet der Schalter rot. Wenn der Akku voll ist, leuchtet er grün. Wenn man den Schalter drückt, kommt man die starke Leuchtstufe. Wenn man noch mal drauf drückt in die schwache und bei erneuten Drücken, in den Stobomodus. Beim vierten Drücken geht die Lampe wieder aus. Wenn man auf dem Schalter drauf bleibt, schaltet sich die Seiten-LED an. Erst stark, dann schwach und dann blinkt sie rot.
Nachteile:
Sie hat den Schalter auf der Seite.
Der Lampenkopf löst sich leicht.
Die internen Bauteile wirken empfindlich (offene Kabel usw.).
Der mitgelieferte Akku ist etwas minderwertig.
Die Lampe hat eine nutzlose Zoomfunktion (Fokus).
Die Lampe hat eine nutzlose Stroboskop Funktion.
Vorteile:
Sie hat am Ende einen Befestigungsmagneten.
Sie hat eine sehr gute und praktische Seiten-LED zum Ausleuchten von Flächen.
Die Seiten-LED kann rot blinken.
Die Lampe ist gerade noch klein genug für eine Schultermontage.
Die geschätzte Leuchtkraft ist etwa 400 Lumen und reicht für das Meiste.
Was habe ich optimiert:
Ihr seht meine Änderungen auf dem Foto oben. Für mich war es oft vorteilhaft, wenn ich Lampen an einem Paracord aus einer Tasche ziehen kann. Das neonfarbene Paracord hilft auch, wenn man die Lampe in einer Tasche sucht, oder wenn sie in der Dunkelheit runter fällt. Hierbei hilft auch gelbes Panzerband, was ich schon lange an Taschenlampen anbringt. Das Panzerband befestigt bei dieser Lampe auch den recht lose aufgeschraubten Lampenkopf. Zusätzlich schützt das Panzerband die Lampe vor Beschädigungen, wenn sie runter fällt. Taschenlampen haben im Einsatz die Eigenschaft, oft auf der Straße zu landen. Da die Lampe keinen Heckschalter hat, habe ich den Clip im 90 Grad Winkel zum Schalter angebracht. Wenn ich das Paracord zwischen den Fingern habe, kommt automatisch mein kleiner Finger, oder der Ringfinger, auf den Schalter. Ein weiterer Vorteil, des Paracord zwischen den Fingern ist, dass ich zugreifen kann. Und dabei bleibt die Lampe in meiner Hand.
Es gibt kaum etwas, das ich bei Taschenlampen so sehr hasse wie Stroboskop Funktionen und Zoomfunktionen. Beides habe ich noch nie benötigt. Dafür stören sie regelmäßig. Wenn man damit beschäftigt ist, sich durch die Modi der Lampe zu klicken, oder den blöden Zoom einzustellen, konzentriert man sich nicht auf den Auftrag. Das kann sogar zu einer echten Gefahr werden! Den Strobo kann ich leider nicht abschalten oder ausbauen. Den Zoom habe ich durch zwei Gummiringe deaktiviert. Man könnte in den entspechenden Spalt aber alles mögliche dafür einlegen.
Taschenlampen haben eine zweite unpraktische Eigenschaft. Man verliert sie wesentlich schneller, als andere Ausrüstungsgegenstände. Ich denke, dass ich immer gut auf meine Ausrüstung aufpasse. Aber ich habe dennoch schon mindestens drei Taschenlampen verloren. Ein Problem dabei ist halt auch, dass jeder Finder eine Taschenlampe selber brauchen kann... Und daher beschrifte ich sie meist mit meinem Namen. So können Kollegen sie mir viel leichter und schneller wiedergeben, wenn sie die Lampe z.B. im Fußraum vom Fahrzeug finden. Aus Datenschutzgründen kann es sinnvoll sein, dafür den eigenen Spitznamen zu verwenden.
Zweifellos sind heute Taschenlampen mit Lithium Akkus die beste Option. Sie bergen aber eine Gefahr, über die sich vermutlich kaum eine Einsatzkraft bewusst ist. Volle Lithium Akkus gehen bei einer mechanischen Beschädigung meist in Flammen auf und man bekommt sie kaum gelöscht (Video, Video). Zugegeben, die Gefahr ist recht gering, dass eine Taschenlampe, die man am Körper trägt, derart beschädigt wird. Aber man sollte sich dessen bewusst sein und z.B. keine ungeschützten Ersatzakkus am Körper tragen. Ich plane eigentlich schon länger Beschussversuche von Taschenlampen mit Lithiumakku, aber dazu komme ich derzeit schlichtweg nicht.
Fazit:
Die Lampe ist für ihren Preis wirklich nicht schlecht und sie ist brauchbar. Ich bin froh, dass ich keine 100 Euro ausgegeben habe. Vermutlich werde ich mir bald noch mal 1-2 Stück davon kaufen und eine davon ins Auto und eine an die Garderobe legen. Ein Kollege wollte auch, dass ich gleich noch eine für ihn mitbestelle. Wirklich schlecht an ihr ist der fehlende Endkappenschalter, aber damit kann ich leben. Und dafür hat sie die Möglichkeit, sie per Magnet zu befestigen. Wenige Tage bevor ich die Lampe hatte, wurde mir an einem Grenzübergang die Einreise verweigert. Es war Dunkel und beide Scheinwerfer meiner "taktischen Familienkutsche" waren plötzlich kaputt. Bei der Reparatur an der nächsten Tankstelle, wäre diese Lampe mit ihrem Magnethalter, durchaus hilfreich gewesen.
Die Tage war ich in einem Fachgeschäft für Sicherheitsbedarf. Gebraucht habe ich zwar nichts, aber mir mir ein paar Kleinigkeiten mitgenommen. Darunter war auch ein Kubotan von FAB. Er heißt FAB Defence "Baby Tonfa", ist aus glasfaserverstärktem Kunststoff und kostet zwischen 5 und 10 Euro. Als ich angefangen habe, im Sicherheitsgewerbe zu arbeiten, begann ich damit mich mit dem Einsatz des Kubotan zu beschäftigen. Meine liebste Waffe war damals der Kobushi-Bo. Er ist klein, leicht und sehr universell. Ich hatte ihn z.B. als Kaufhausdetektiv meist am Gürtel befestigt. Es gibt schon lange viele ähnliche Kubotane und sie ermöglichen eine Vielzahl an Festnahme- und Kontrolltechniken. Der offensichtlichste Vorteil ist natürlich, dass man damit auf mehr Arten zuschlagen kann, wie mit einem gewöhnlichen Kubotan. Der Quergriff ermöglicht schließlich auch den geraden Schlag, wie bei einem Schlagring. Ein weiterer relevanter Vorteil ist, dass man damit zugreifen kann, ohne ihn aus der Hand zu verlieren. Da es vom BKA einige einschlägige Feststellungsbescheide, zu ähnlichen Gegenständen gibt, ist der "Baby Tonfa" aber recht eindeutig eine Hieb- und Stoßwaffe und darf laut §42a WaffG nur mit einem berechtigten Interesse, oder in einem verschlossenen Behältnis, geführt werden. Die Feststellungsbescheide findet Ihr in meinem Kubotan Bericht und über das Führen von §42a Gegenständen in verschlossenen Behältnissen HIER (ganz unten auf der Seite).
Mein Eindruck:
Der Baby Tonfa ist sehr leicht und angenehm zu tragen. Er ist auch einiges kleiner als der Kobushi-Bo. An dem Schlüsselring kann man ihn am Einsatzgürtel tragen, am Schlüsselbund, oder einfach in die Hosentasche stecken. Er macht auch den Eindruck, dass er sich gut zur Selbstverteidigung und zum Zuschlagen eignet. Mein einziger Kritikpunkt sind die Rillen am Quergriff. Diese drücken etwas unangenehm zwischen den Fingern. Sie stören mehr, als dass sie für etwas nützlich wären. Vielleicht schleife ich sie einfach mal weg, der Kubotan kostet ja recht wenig und man kann damit nicht viel kaputt machen.
Mein Fazit:
Eine klare Kaufempfehlung. Jeder der etwas leichtes und kleines zur Selbstverteidigung sucht, und sich um die Rechtslage des §42a WaffG Gedanken gemacht hat, wird mit dem "Baby Tonfa" zufrieden sein. Der Preis und die Leistung sind super.
Penis-Witze:
Wenn Du dir bezüglich dieses Kubotans keine Penis-Witze von deinen Kollegen anhören willst, solltest Du ihn besser nicht offen am Einsatzgürtel tragen. Das Aussehen der Spitze ist halt... sagen wir mal, wenig gelungen.
Wie die meisten Waffenbesitzer beschäftigte auch mich immer wieder die rechtliche Seite des Munitionserwerbs. Da ich hierbei, rückblickend, durchaus kreativ gewesen bin, will ich ein paar Details davon erzählen. Und hoffentlich hilft das euch weiter.
Meine erste scharfe Waffe überhaupt war mein .303 Enfield Gewehr. Er steht auf dieser gelben WBK nicht an erster Stelle, weil er diverse Male umgetragen wurde. Ich habe es früher im Ausland geschenkt bekommen und irgend wann importiert ("verbringen"). Ich habe mir dann, nach der Anmeldung und dem Eintrag in diese WBK, eine Reduzierhülse gekauft. Damit konnte ich aus der .303 Brit. Waffe 7,65mm Browning Pistolenpatronen verschießen und auf einem KK-Stand trainieren. Das funktioniert bei meiner Kombination durchaus präzise und macht Spaß. Ich fragte damals meine Sachbearbeiterin einfach um Rat, wie ich eine 7,65mm Browning Erwerbserlaubnis für meine Reduzierhülse bekommen kann. Sie war damals nicht nur freundlich, sondern auch kompetent. Sie legte meine WBK in ihren Drucker und ergänzte gebührenfrei "/7,65 Auto.". Sie bat mich lediglich noch Fotos der Reduzierhülse, für die Akte, nachzureichen. Später musste ich mich mit Sachbearbeitern rum ärger, die von einem ganz anderen Kaliber waren, bis hin zu inkompetent und bösartig. Wie ich an anderer Stelle schon mal erwähnt habe, ich bin oft umgezogen und habe viele unterschiedliche Waffenbehörden und Sachbearbeiter erlebt.
Mein Problem mit dem Munitionserwerb, für die Reduzierhülse, war also schnell und einfach gelöst. Als ich später meine erste rote WBK hatte, war dort noch kein Munitionserwerb eingetragen. Und da sehr viele meine Sammlerwaffen im Kaliber 7,65 Browning waren, hatte ich somit keine Probleme, für Funktionstests Munition zu bekommen. Bedenkt auch, dass hier keine Auflage "...in der kleinsten Verpackungseinheit" erteilt wurde. Das ist ja auch logisch, denn ich benötigte die Munition schließlich zum Sportschießen.
Auf der gelben WBK (oben) seht Ihr auch noch einen .44er Vorderladerrevolver. Da ich diesen natürlich in die gelbe WBK eintragen lassen musste, hatte ich automatisch einen Munitionserwerb für dieses Kaliber. In meiner Sammlung waffenrechtlicher Dokumente fehlte aber noch einiges. Also überlegte ich mir eine Taktik, um an einen Munitionserwerbsschein zu kommen. Das ist natürlich nur ein Witz, ich hätte selbstverständlich niemals, meine damaligen bösartigen Sachbearbeiter, nur zum Spaß mit sinnlosen Anträgen beschäftigt! Ich erwarb von einem Freund eine Vorderladerpistole im Kaliber .36. Ich fertigte Fotos dieser Pistole und holte vom Vorstand des Schützenvereines einen Bestätigung, dass ich auf unserem Stand mit Vorderladern schießen darf und wir Disziplinen dafür im Verband haben. So bekam ich meinen ersten Munitionserwerbsschein. Die Geschichte zu diesem "MES" ist weniger interessant und keine "Geheimwissenschaft". Aber das Bedürfnis zum Munitionserwerb für eine einschüssige und frei verkäufliche Vorderladerpistole kann sehr wohl für etwas nützlich sein, zu dem ich gleich noch komme.
Ich will hier und heute keine komplette Abhandlung darüber schreiben, wie man Munitionssammler wird. Eigentlich funktioniert es sehr ähnlich, wie man auch Waffensammler wird. Das erkläre ich HIER ja schon sehr ausführlich. Die Sachbearbeiter haben derartige Anträge sehr selten auf dem Tisch und daher meist auch wenig Erfahrung damit. Bis bei ihnen erneut so ein Antrag landet, haben sich oft schon die internen Vorgaben dafür so weit verändert, dass kein Genehmigungsverfahren dem anderen gleicht. Nur in den Großstädten werden solche Anträge meist nach den selben Gesichtspunkten bearbeitet und sind daher eher berechenbar. Diesen MES, für "Munition aller Art" habe ich damals bei einer sehr kleinen Waffenbehörde genehmigt bekommen. Bedenkt bitte, dass Munitionserwerbsscheine idR. nur für 6 Jahre gültig sind.
Man könnte meinen, dass er einer der üblichen MES für Munitionssammler ist, aber dem ist nicht so. Denn mein alter MES für "Munition aller Art" ist nicht auf "... die kleinste Verpackungseinheit" beschränkt (§ 10.14.1 WaffVwV). Diese Auflage erhalten alle Munitionssammler und es bedeutet, dass sie idR. nur max. eine Schachtel voller Munition, von einer Sorte, erwerben und besitzen dürfen. In der Praxis macht das viele Probleme, denn wie soll man mit so einer Auflage genug zum Tauschen ansammeln und verfügbar haben? Ich habe mir damals also ein Sammelthema ausgesucht und ein eigenes Gutachten für den Antrag zum MES geschrieben (damals war ich logischerweise noch kein Sachverständiger). Da ich die Auflage mit der "kleinsten Verpackungseinheit" aber auf keinen Fall erteilt bekommen wollte, legte ich weitere Bedürfnisse dar.
Wichtig zu wissen ist, was in § 10.14.1 WaffVwV steht:
"Eine Beschränkung der Erlaubnis auf ein bestimmtes Kaliber soll nur dann erfolgen, wenn ein weitergehendes Bedürfnis auszuschließen ist". Das bedeutet einfach gesagt, dass wenn man mehrere Bedürfnisse, auch für unterschiedliche Kaliber, darlegen kann, soll der MES für "Munition aller Art" erteilt werden. Und die Auflage "kleinste Verpackungseinheit" soll nur zum Sammeln erteilt werden.Ich habe beides dargelegt und so einen völlig uneingeschränkten MES bekommen.
Jeder Sachbearbeiter hat einen Ermessensspielraum, gegen den auch eine Klage keinen Erfolg haben wird. Man sollte ihm also keinen Antrag vorlegen, bei dem er sich verarscht fühlt. Also z.B. dass man Munition für einen 4mmM20 Einstecklauf und für einen in .22lfB beantragt und deswegen "Munition aller Art" haben will. Das ist etwas wenig und fast jeder SB wird diesen MES so nicht ausstellen. Aber theoretisch wäre das bereits möglich.
Ich weiß nicht mehr genau, was alles meine Bedürfnisse damals waren. Das könnten aber z.B. eine Reduzierhülse 12/70-4mmM20, zum Flintentraining und eine Einstecklauf vom Kaliber 9mmPara auf .22kurz, gewesen sein. Es war auf jeden Fall auch die Neuaustellung meines MES für Schwarzpulverpresslinge dabei, der abgelaufen war. Es funktionieren natürlich nur Waffen und Reduziersysteme, die in keiner WBK eingetragen sind. Wichtig zu wissen ist auch, dass Einsteckläufe eintragungsfähig in eine WBK sind, aber nicht eintragungspflichtig. Meinen Bericht über Einsteckläufe findest Du HIER. Wenn Ihr also wegen dem Bedürfnis für einen Einstecklauf, zu eurem "SB" geht, wird er diesen einfach in eine grüne WBK eintragen und den Stempel für den Munitionserwerb daneben setzen. Wenn Ihr aber mit mehreren hin geht, besteht schon die Chance auf "Munition aller Art", ohne die Auflage "... nur in der kleinsten Verpackungseinheit". Und wer dem Antrag noch mehr Gewicht verleihen will, beantragt ein Sammelthema für Munition gleich dazu. Mit etwas Glück braucht Ihr dafür kein großes aufwendiges Gutachten. Aber das kann euch nur der Sachbearbeiter selber sagen, denn es wird überall anders gehandhabt. Und wenn Du eh schon Munitionssammler bis, lege doch einfach weitere Bedürfnisse dar und versuche so, die lästige Auflage los zu werden.
Und von allen rechtlichen Tricks abgesehen, macht das Sammeln von Munition Spaß. Ich selber habe das leider erst viel zu spät erkannt.
Nachtrag: Ich gratuliere dem ersten Leser zur Streichung der "kleinsten Verpackungseinheit" und somit zum uneingeschränkten MES :-)
Einer der meist gelesenen Berichte auf meinem Blog ist der über Erste-Hilfe Sets (IFAK). Und dazu habe ich im Lauf der Jahre schon viele Lesermails bekommen. Ich würde normalerweise nicht auf die Idee kommen, eine davon öffentlich zu thematisieren. Aber diesmal war etwas anders als sonst.
(Danke lieber ... für das Teilen Deiner Erfahrungen mit mir)
Der Leser ist selber gut ausgebildet und störte sich daran, dass ich billige Toniquets aus China empfehle ("Knebelverband"). Er hatte selber einige davon ausprobiert und sie brachten alle nicht ausreichend Druck auf, um eine Blutung zu stoppen. Sie verursachten lediglich eine Stauung. Dabei wird nur der niedrigere Druck aus den Venen unterbrochen, aber nicht der höhere aus den Arterien.
Meine Rechtfertigung:
Meine eigenen chinesischen Kopien des CAT Tourniquet bringen alle problemlos den nötigen Druck, um eine arterielle Blutung zu stoppen und sie sind stabil gefertigt (ich habe mehrere baugleiche davon). Die Kopien vom sehr speziellen R.A.T.S. Tourniquet haben das aber nicht geschafft. Und daher habe ich das auch ausdrücklich erwähnt und vor diesen minderwertigen Produkten gewarnt. Andere Kopien aus China habe ich bisher nicht getestet. Ich will auch deutlich sagen, dass mir schon mehrere Notfallsanitäter erzählt haben, dass sie privat ebenfalls chinesische Kopien verwenden, weil diese eine gute Qualität für einen guten Preis liefern.
Auch ich habe die Weisheit nicht mit Löffeln gefressen. Ich kann auch unmöglich zu allen Themen meines Blogs ein Experte sein. Aber ich muss dennoch sagen, dass ich zu den meisten Themen praktische Erfahrungen habe, und dazu gehört eben auch die Erste-Hilfe. Manche Bereiche entwickeln sich schnell weiter, wie vermutlich auch die billige Produktion von Erste-Hilfe Material in China. Und vielleicht bekommt man von dort derzeit viele minderwertigen Produkte?
Ich habe bereits mehrfach privat gekaufte Erste-Hilfe Ausrüstung bei der Arbeit verwendet. Das sind Kosten, auf denen man fast immer sitzen bleibt. Moderne IFAKs sind ziemlich teuer. Und wenn man in Bereichen arbeitet, in denen man regelmäßig mit Verletzten und auch Schwerverletzten zu tun hat, merkt man das. Ich habe meine Meinung, dass ich Marken Tourniquets weitestgehend vermeide, aus meiner praktischen Erfahrung heraus gewonnen. Sie sind ein Wegwerfprodukt, das mit 40-80 Euro meist sehr teuer ist. Ich war auch schon in der Situation, dass ich meine selbst gekaufte Ausrüstung verwendet habe, um den wirklich schlechtesten Menschen unserer Gesellschaft zu helfen. Natürlich hilft man auch dem Abschaum der Menschheit, das steht außer Frage. Aber wenn jemand behauptet, dass er dafür die beste Ausrüstung vom Markt kaufen und bereit halten will und sich später nicht darüber ärgern wird, dass er dafür ein 100 Euro teures IFAK verbraucht hat, war er noch nie in so einer Situation. Wenn ich weiter genau darauf eingehen würde, würde man mir später die Wörter im Mund rum drehen und daher werde ich dieses wichtige und kontroverse Theme nicht weiter ausführen.
Mein Leser hat seine Meinung ebenfalls aus der Erfahrung heraus gewonnen. Er hat viele Tourniquets getestet und die chinesischen Kopien haben dabei immer versagt. Es ist offensichtlich, dass er dabei andere zur Verfügung hatte als ich. Nach einer kurzen Internetrecherche konnte feststellen, dass offenbar wirklich sehr viele dieser Touerniquets nicht funktionieren, das war mir bisher nicht bekannt. Nehmt seine Warnung also ernst und überlegt genau was Ihr kauft bzw. verwendet. Ich bekomme auch immer wieder Lesermails dazu, woher man günstige IFAKs bekommt? Wie gesagt, meine eigenen für 8 Euro / Stück funktionieren einwandfrei. Und notfalls könnt Ihr diese auch improvisieren. Sanitäter sind sehr lange auch ohne unsere modernen Tourniquets ausgekommen! In meinem Bericht zum Thema sage und zeige ich bereits etwas dazu aus einem alten Reibert der Bundeswehr.
Was Lernen wir aus dieser Lesermail?
Ich habe das hier nicht geschrieben um Euch bei der Kaufentscheidung von Torniquets zu helfen. Ich habe ein gewisses Grundvertrauen in meine Leser, in Einsatzkräfte usw. Und daher gehe ich eigentlich davon aus, dass jeder, der sich ein Tourniquet kauft und für den Notfall bereit hält, es auch ausprobiert und weiß wie sie funktionieren. Wenn Ihr sie z.B. am Oberschenkel anlegt, darf der Puls am Fuß nicht mehr spürbar sein (wenn Du nicht weißt, wie man den Puls am Fuß findet). Aber ich will auf etwas völlig anderes raus.
Ich will hiermit verdeutlichen, dass eben auch zwei Einsatzkräfte völlig verschiedener Meinung sein können, und beide haben "Recht". Das kommt daher, dass man unterschiedliche Ausbildungen durchlaufen hat, dass man in unterschiedlichen Bereichen arbeitet, unterschiedliche Erfahrungen macht und andere persönliche Schwerpunkte legt. Ich weiß, dass sich viele Leser von mir blindlings einfach das kaufen, was ich zeige und vorstelle. Aber das ist nicht immer ratsam. Überlegt, ob das von mir gezeigte überhaupt für Euch sinnvoll ist. Und macht Euch auch bei anderen Informationsquellen schlau. Achtet aber bitte darauf, dass diese anderen Quellen seriös sind.
Wenn ich Euch etwas über die Blutstillung erzähle, fällt mir noch etwas ein, dass einige vielleicht interessiert: Der eisenartige Geruch von großen Mengen Blut ist anders, als der von verwesten Leichen. Der Blutgeruch setzt sich eher nicht physisch in der Kleidung fest, sondern in der Psyche. Mir ist es selber schon passiert, dass ich Tage später "getriggert" wurde und das Blut wieder gerochen habe. Dieser Geruch ist aber eben nicht wirklich vorhanden. Den Leichengeruch können andere Menschen aber später sehr wohl an der eigenen Kleidung riechen. Bei verwesten Leichen habe ich so viel Kleidung vorher ausgezogen, dass diese nicht den Geruch annehmen konnten. Eine Alternative dazu ist, sich einen Schutzanzug überzuziehen. Diese Toten heißen übrigens sogar im offiziellen Sprachgebrauch meist "Ekelleichen".
Stell dir mal vor, Du gehst in ein Haus mit einem Gasleck.... und Du hast keine antistatischen Schuhe an.....
Stell dir mal vor, Du fasst bei einer Durchsuchung ein Behältnis an, von dem Du nicht weißst, dass es TATP enthält... und Du hast keine antistatischen Schuhe an....
Tu dir selber einen Gefallen und kauf anständige Schuhe, denn viele der billigen und "coolen" Schuhe erfüllen nicht die notwendigen Anforderungen an Arbeitsschuhe.
Eigensicherung ist kein Zufall! Kauf dir anständige Schuhe!
Diejenigen, für die Unauffälligkeit im verdeckten Einsatz wichtiger ist, sollten sich etwas mehr Gedanken machen. Bei großen Organisationen werden oft aus Kostengründen nur sehr wenige Schuhmodelle beschafft/getragen. Und genau das kann der entsprechenden Kundschaft schnell auffallen. Da z.B. viele Bundeswehr Soldaten zum BND wechseln, haben diese früher oft die selben Halbschuhe und Reisekoffer der "Bundeswehr Kleiderkasse" verwendet und wurden daran regelmäßig erkannt. Im Mossad gab es in den 80er Jahren auch mal einen entsprechenden Insiderwitz mit den "3S" der eigenen Spione: Seiko Uhren, Samsonite Reisekoffer und einer bestimmten Marke von Taschenkalendern (Ich glaube die hießen "Seven Star" oder so.