Ich habe meine Berichte über Waffen etwas sortieren mit:
-Freie Selbstverteidigungswaffen
-Paintballwaffen zur Selbstverteidigung
-JPX Jet Protector und Guardian Angel
Ihr findet aber auch viel über Waffen z.B. bei Scharfe Waffen mit Waffenschein führen oder bei Ausrüstung.
Wie ich bereits auf der Startseite geschieben habe, besitze ich einige Waffenbesitzkarten und habe recht umfangreiche Erlaubnisse. Im Folgenden stelle ich einige Waffen vor. Hauptsächlich handelt es sich hierbei um frei verkäufliche Waffen. Für mich persönlich haben vor allem Schreckschusswaffen eine besondere Bedeutung. Ich halte sie für die Waffen des kleinen Mannes. Leider sind alle Schreckschusswaffen aus der Zeit von vor 1969 (Einführung der PTB-Pflicht) selten geworden und finden bei Sammlern keine Beachtung. Sammler ohne WBK scheuen meist die hohen Hürden (Gutachten, Tresor, Sachkunde...). Dazu kommt, dass der Wiederverkaufswert für einen Sammler bei diesen Waffen gegen 0 geht. Ich bin jedoch der Meinung, dass Schreckschusswaffen ein wichtiger Teil des deutschen Kulturgutes sind!
Beachtet auch meinen Bericht über die Tippmann TCR und der Tiberius T8.1 zum Verschießen von Gummigeschossen. Für Personen ohne WBK kann ich mir keine bessere Waffen zur Heimverteidigung vorstellen.
Auch für "verbotene Waffen" kann man eine Genehmigung bekommen. Man muss aber auch etwas dafür tun und sein Bedürfnis glaubhaft begründen. Mein Antrag für diese Genehmigung war über 10 Seiten lang.
Ich versuche auf meinem Blog eine große Bandbreite an unterschiedlichen Waffen vorzustellen. Was hättet Ihr davon, wenn ich als 1000ster Blogger die scharfe Glock 17 oder die Walther P99 Schreckschusspistole zeigen würde? Beschränken wird sich das aber immer darauf, was mich auch selber interessiert. Links seht Ihr das recht selten zu sehende Distanzimmobilisations System von Dist-Injekt. Die 13mm Spritze wird mit .22er Kartuschen verschossen. In der Kartusche selber sitzt eine weitere, sehr spezielle, Kartusche. Beim Aufschlag auf den Tierkörper zündet die zweite Kartusche und injiziert das Betäubungsmittel. Dieses System erreicht eine recht hohe Geschossgeschwindigkeit und verursacht wesentlich größere Verletzungen als moderne Kaltgassysteme. Es wird bis heute hergestellt, aber in Deutschland kaum noch verwendet. Die rechtliche Seite von Narkose- und Betäubungsgewehren ist dermaßen komplex, dass sie leider bei Notfällen viel zu selten verfügbar sind.
Foto: Stukenbrok Waffenkatalog aus den 20er Jahren. Damals war der private Waffenbesitz und das Führen der Waffen kaum reglementiert. Es wurde bei der Waffentechnik noch viel experimentiert. Heute basieren die meisten Waffen auf sehr wenigen Konstruktionen dieser Zeit.
Das hier soll keine komplette Abhandlung über die Geschichte des deutschen Waffenrechts werden. Ich will lediglich einige Punkte erwähnen und hoffe, dass Ihr dabei auch etwas interessantes findet.
Eine "Waffenbesitzkarte" gab es damals nicht. Und so etablierte sich der "Waffenschein" im Sprachgebrauch.
(Foto: Frankonia Katalog von 1963, zum Waffenerwerb musste nicht mal ein Ausweis vorgelegt werden, es reichte die Angabe des Geburtsdatums)
Von 1945, bis zum Erlass des "WaffG" 1972, wurde Vieles von den jeweiligen Bundesländern und der Alliierten Kommission geregelt. Das "Reichswaffengesetz" war damals auch noch gültig. Die Regelungen waren dabei sehr unterschiedlich, z.B. beim Erwerb von Kurzwaffen durch Jäger. Als waffenrechtliche Dokumente gab es damals den Jagdschein und den Waffenschein. Wesentlich seltener wurden auch "Waffenerwerbsscheine" ausgestellt. Waffenbesitzkarten gab es nicht. Aber bereits damals wurden waffenrechtliche Regelungen erlassen, die sinn- und nutzlos waren. So mussten große Teile des WaffG 1976 neu erlassen werden, da die erste Fassung von 1972 praktisch nicht umsetzbar war. Es gab damals z.B. eine Liste mit zugelassenen Kalibern. Nur für Waffen, die diese Kaliber verwendeten, benötige man eine WBK. Aus dieser kurzen Zeit stammen auch die sogenannten "Altdeko" Waffen, bei denen nur sehr wenig der Waffe zerstört werden musste, damit sie frei verkauft werden konnten.
Damals sollten WBKs übrigens nur einige Jahre gültig sein, und dann wie die Waffenscheine, verlängert werden müssen. Interessant ist, dass nun mit dem WaffG 2020, eine ähnliche Regelung wieder eingeführt wurde. Auch jetzt soll wieder das Bedürfnis von Sportschützen alle paar Jahre neu geprüft werden. Obwohl es bereits 1976 wieder abgeschafft wurde, weil es nichts gebracht hat und die Waffenbehörden den Verwaltungsaufwand nicht bewältigen konnten.
Das was heute für Viele das 7,5 Joule Luftgewehr, zum Schießen in Garten und Keller ist, war früher das Flobert Gewehr in 6mm oder 9mm. Das Wort "Gartenflinte" kommt daher.
Im Reichsstrafgesetzbuch, von 1871 stand bis zum Jahr 1953 übrigens folgendes im §367 drin:
Mit Geldstrafe bis zu fünfzig Thalern oder mit Haft wird bestraft: Wer ohne polizeiliche Erlaubnis an bewohnten oder von Menschen besuchten Orten Selbstgeschosse, Schlageisen oder Fußangeln legt, oder an solchen Orten mit Feuergewehr oder anderem Schießwerkzeuge schießt.
In manchen Bundesländern musste damals zum Führen von Schreckschusswaffen ein Waffenschein beantragt werden. Mit dem bundeseinheitlichen WaffG war es dann auch ohne erlaubt. Und 2003 wurde dafür (wieder) der "kleine Waffenschein" eingeführt.
Unsere heutigen Jagdscheine unterscheiden sich nur wenig von denen aus den 50er Jahren. Das kommt daher, dass unser heutiges Jagdgesetz, in großen Teilen, auf dem Reichsjagdgesetz basiert. Das was heute bei den Jägern der Blaser R8 ist, war damals der Sauer & Sohn Drilling.
Das aktuelle Formular für "Munitionserwerbsscheine" ist nur noch einseitig und beinhaltet keine Spalten mehr, in die der einzelne Munitionskauf eingetragen werden kann. Ein Leser hat mir mitgeteilt, dass der Vordruck von meinem Munitionserwerbsschein von 2010, bereits vor 1978 gedruckt worden ist. Und wegen der geringen Nachfrage nach dieser Erlaubnis so lange bei meiner Behörde ungenutzt rum gelegen haben muss. Danke für den Hinweis. In den letzten Jahren wurden fast alle Vordrucke geändert (gelbe WBK, kleiner Waffenschein, Ersatzbescheinigung...).
Wenn man in diesen "lustigen" waffenrechtlichen Zeiten, vor 1972, eine Maschinenpistole gefunden hat, dann war es sogar möglich diese einfach zu behalten. Man sollte es kaum glauben... Aber diese WBK habe ich nicht selber gemalt. Diese MP hier links wurde nämlich damals gefunden.
Ich selber habe diese Zeit ja nicht erlebt, aber ich besitzen eine Walther PP, die Anfang der 50er Jahre im Wald gefunden wurde. Die Ausstellung eines "Waffenscheines" dafür hat den Finder damals im Rathaus 5 Mark gekostet.
Das Waffengesetz wurde grundlegend neu gefasst. In den 70er Jahren kam mit dem WaffG z.B. das Bedürfnisprinzip. Ein weiterer wichtiger Punkt war, dass nur derjenige eine Erlaubnis zum Führen scharfer Waffen bekommt, der "wesentlich mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist". Von nun an gab es die Waffenbesitzkarte und den Waffenschein.
Fast Jeder Politiker unterliegt dem Irrtum, dass er mit Änderungen am Waffenrecht die Sicherheit im Land beeinflussten kann. Die gesetzestreuen Bürger werden gegängelt und die Verbrecher finden Waffenverbote aber eigentlich gar nicht schlecht...
Heute sind wir so weit gekommen, dass man für ein Kleinkalibergewehr einen 600 Euro teuren Panzerschrank braucht, den sich kaum ein einfacher Arbeiter mehr leisten kann. Die Jugend in den Schützenvereinen darf erst so spät mit dem Training beginnen, dass der gesamte deutsche Schießsport international im Nachteil ist. Der vorbestrafte Gewaltverbrecher darf sich im Waffengeschäft genau das selbe kaufen wie der gesetzestreue Bürger ohne WBK. Und nicht mal ein Juwelier bekommt noch einen Waffenschein.... Die Liste der Kuriositäten könnte man über viele Seiten weiterführen.
So sehr über den "kleinen Waffenschein" für Schreckschusswaffen geschimpft wird, man muss sich immer Folgendes vor Augen führen. Die Alternative zum kleinen Waffenschein wäre 2003 gewesen, das Führen von Schreckschusswaffen komplett zu verbieten. Über das "Führen von Schreckschusswaffen" mit dem kleinen Waffenschein habe ich HIER etwas geschrieben.
Wirklich kompliziert wird das Waffenrecht, wenn es um das Führen von Dienstwaffen geht. Oder das Führen von Privatwaffen von gefährdeten Behördenvertretern, mit Ersatzbescheinigungen nach §55 WaffG. Und natürlich auch bei Diplomaten, die ebenfalls eine Berechtigung, nach §56 WaffG, erhalten können. Diplomaten unterliegen zwar nicht der Strafverfolgung, aber auch bei ihnen ist der Waffenerwerb natürlich auch geregelt, sonst dürfte ihnen kein Händler eine Waffen verkaufen. Meinen Bericht über "Führen scharfer Waffen mit Waffenschein" findet Ihr HIER.
Viele glauben, dass Polizisten im Waffenrecht besser gestellt sind. Das ist aber überhaupt nicht der Fall, sie müssen lediglich keine extra Waffensachkunde Prüfung ablegen. An sonsten sind sie völlig gleichgestellt, wie alle Jäger, Sportschützen usw. Interessant finde ich in diesem Zusammenhang aber diesen Absatz aus dem Burgsmüller Katalog von 1957. Damals war es einige Dienstwaffenträger erlaubt KK-Pistolen zum Training zu erwerben. Der dort erwähnte "Passkontrolldienst" ist übrigens später in den Bundesgrenzschutz überführt worden.
...zur Selbstverteidigung. Ich habe schließlich eine WBK!
Das denken jedenfalls viele WBK Inhaber und Besitzer scharfer Waffen. Sie denken, dass sie mit einer scharfen Schusswaffe die ideale Selbstverteidigungswaffe gefunden haben. Und so geraten viele in eine Art der Überheblichkeit und verkennen die Realität.
Ich persönlich halte diese Denkweise für grundlegend falsch und gefährlich. Wer in der Lage sein will, sich zu verteidigen, und dafür NUR eine scharfe Waffe vorhält und damit trainiert, macht einen großen Fehler. Denn es fehlt ihm in den vielen möglichen Eskalationsstufen eines Konfliktes eine große Bandbreite an Handlungsoptionen. Man muss sogar sagen, dass er so in fast allen möglichen Situationen nur die falschen Handlungsoptionen hat. Ich selber musste bereits einige Male von unterschiedlichen Waffen Gebrauch machen, aber ich musste noch nie schießen. Ich habe klare Konsequenzen aus meinen Erfahrungen gezogen.
Das Foto das jemand, von Dir mit gezogener Pistole, gemacht hat wird im Internet landen und Folgen haben. Und die Kugel, die Du abgeschossen hast, wirst Du nie wieder zurück holen können... und mit den Konsequenzen wirst Du leben müssen!
Ich stelle dazu einfach mal, als Gedankenanstoß, die sehr provokante (und auch nicht ganz richtige) These auf, dass ein Besitzer eine Schreckschusspistole besser vorbereitet und ausgerüstet ist, als ein Waffenscheininhaber... (ich glaube Ihr wisst auf was ich damit raus will).
Low Budget Lösung für ca. 120 Euro: Gebrauchte Tippmann FT-12 Paintballwaffe mit kleiner Pressluftflasche und Hopper für über 100 Gummigeschosse.
Viel Training ist dafür erforderlich eine scharfe Waffe angemessen und verhältnismäßig einzusetzen, sonst geht schnell etwas furchbar schief (HIER bei min. 13:15 zu sehen). Die Meisten, die schon mal eine Selbstverteidigungsausbildung durchlaufen haben wissen, dass z.B. der Schuss in die Beine nur im Kino funktioniert. Alleine das Agieren mit einer scharfen Waffe ist wesentlich schwieriger als es sich viele Waffenbesitzer vorstellen. Es wird auf dem Schießstand damit zwar geschossen, aber mit einer Waffe (und einer Taschenlampe) das Haus abzusuchen, Türen öffnen, die Polizei rufen usw. hat nur wenig mit der üblichen Waffenhandhabung von WBK Inhabern auf dem Schießstand zu tun (Koffer öffnen, Waffe nach vorne richten, laden...). Alleine wer im Notfall kein Holster hat und die Waffe in der Hand halten MUSS, kann fast überhaupt nicht mehr agieren, bzw. nicht mehr flexibel reagieren.
Ein weiterer Punkt, warum scharfe Waffen meist mehr Nachteile als Vorteile bringen ist, dass ihr Einsatz schnell jede Menge negative Folgen mit sich bringt. Nach einem Waffeneinsatz ist man auf den guten Willen von einigen Akteuren unseres Rechtsstaates angewiesen (z.B. Polizisten, Staatsanwaltschaft, Gericht und Presse). Und genau das ist die Realität von Selbstverteidigung. Am Stammtisch wird immer gesagt, "das kann mir doch egal sein, ob ein Angreifer verletzt wird". Aber wer so etwas sagt, musste ziemlich sicher noch nie um sein Leben kämpfen. Es ist eben nicht egal, sondern es hat einen großen Einfluss auf Vieles, z.B. auch die eigene Sicherheit in der Zukunft. Auch den Faktor einer möglichen Rache sollte man im Hinterkopf haben. Kriminelle sind nämlich nicht in der Lage zu erkennen, dass ihr Handeln (oder das ihrer Angehörigen) falsch war, sonst wären sie schließlich keine Kriminellen. In deren Augen wird immer der Angegriffene später ein "Mörder" sein.
(Quelle: https://www.bbc.com/news/election-us-2020-53891184)
In den USA gibt es mal wieder großflächige Unruhen. Versuchen wir doch etwas daraus zu lernen. Selbst derartige Unruhen führen nicht zum Zusammenbruch unseres "Systems" und einige Personen müssen sich für Ihr Handeln verantworten. Das, inzwischen überall bekannte, Ehepaar auf dem Foto hat sich von den Demonstranten bedroht gefühlt und ihre scharfen Waffen auf sie gerichtet. Jetzt sind ihr Name, ihre Adresse und ihre Gesichter weltweit bekannt und sie werden bald vor Gericht stehen, wegen "unlawful use of a weapon", einem Verbrechenstatbestand, der nur mit scharfen Waffen möglich ist. Ich bin mir sicher, dass dieser Fall anders ausgegangen wäre, wenn sie statt dessen z.B. ein FN303 verwendet hätten, dass man in den USA bei Walmart bekommt. Und wenn sie ihre scharfen Pistolen im Holster gelassen hätten. In Deutschland ist die Bedrohung nach §241 StGB übrigens, sehr vereinfacht ausgedrückt, auch nur mit einer Waffe möglich, die wie eine scharfe Schusswaffe aussieht (eine Nötigung ist aber dennoch möglich).
Low Budget Lösung für große Entfernungen, die insgesamt weniger als 100 Euro kostet: Tippmann 98 mit 12g CO2 Quick Change Adapter und einem 10er Röhrchen Pepperballs als Magazin.
"Gewalt erzeugt Gegengewalt" ist eine Aussage die, meiner Meinung nach, immer falsch verwendet wird. Denn Sie wird immer in Bezug auf Notwehr verwendet. Wer sich wehrt macht aber nur selten etwas falsch. So wurde auch behauptet, dass die Bewaffnung der Handelsschiffe, gegen Piraten, eine Gewaltspirale auslösen würde. Wir wissen inzwischen alle, dass das totaler Unsinn war und das Problem rasend schnell auf diesem Weg gelöst werden konnte. Aber es gibt in vielen Konflikten tatsächlich eine Gewaltspirale, in die man nicht geraten will. Diese beiden Beispiele sind sehr extrem, aber lehrreich:
Bei der Genfer Blutnacht von 1932 erschossen junge und unerfahrene Polizeischüler 13 Menschen und verletzten 70 schwer. Der Grund dafür war nicht nur die mangelnde Ausbildung, sondern auch das Fehlen entsprechender Einsatzmittel. Heute wird in der Schweiz (vielleicht auch aus dieser Erfahrung heraus) sehr viel Gummischrot von der Polizei eingesetzt.
Bei dem Miracle Valley shootout 1982 gab es eine große Auseinandersetzung zwischen der Polizei und einer Religionsgruppe/Sekte. Die Polizisten wurde mit Fäusten, Eisenrohren, Hämmer, Nunchakus und wenigen Schusswaffen angegriffen (z.B. Flinten mit kleinen Schrotkugeln). Trotz der vielen lebensgefährlichen Angriffe, und weniger abgegebener Schüsse auf beiden Seiten, eröffneten die Beamten nicht umfangreich das Feuer, um sich zu verteidigen. Es gab zwar einige Tote, aber trotz der erheblichen Bewaffnung auf beiden Seiten konnte die Gewaltspirale durch das umsichtige Verhalten unterbrochen werden. HIER ist ein sehr guter Bericht über dieses Ereignis.
Macht es nicht Sinn, als Zivilist ebenfalls genau darauf zu achten, wie sich Behörden ausrüsten und wie sie handeln? In sehr vielen Punkten, wie der Wirksamkeit, der späteren rechtlichen Aufarbeitung usw., sind die Erfahrungen von Behörden vermutlich auch auf die private Notwehr übertragbar. Los Angeles musste z.B. 1992 schwere Unruhen erleben. Vermutlich ist eine Folge davon die inzwischen fast schon übertriebene Ausrüstung mit unterschiedlichsten "Less Lethal" Einsatzmitteln. HIER werden sie vorgestellt und in diesem Video sieht man, dass sie diese Unterschiedlichen Waffen sogar tatsächliche alle einsetzen.
Waffenrechtlich problemlos, klein, leicht, unauffällig, sozial akzeptiert, günstig, zuverlässig, tausendfach bewährt, in den meisten Ländern erlaubt.... Das Tierabwehrspray. Entgegen der vielen Behauptungen, darf es sehr wohl zur Notwehr gegen Menschen eingesetzt werden. Die Hersteller haben ihm nur eine "Bestimmung" gegen Tiere gegeben, damit es dem Waffenrecht nicht unterliegt.
Meinen Bericht über das Glock Roni habe ich mittlerweile wieder gelöscht. Weil alle Chassis Systeme für Kurzwaffen in der Praxis nicht überzeugen können.
Meinen Bericht über Schalldämpfer findet Ihr HIER. Ich würde auf keinen Fall welche kaufen, die auf dem Mündungsfeuerdämpfer befestigt werden. Die Kombination wiegt erheblich mehr und sie haben auch entsprechend weniger Innenvolumen.
Die meisten Jäger, Schützen und Waffensammler werden Schreckschusswaffen wenig interessieren. Aber evtl. findet Ihr doch gefallen an meinem Bericht: "Technik und Geschichte der Schreckschusswaffen". Sie gehören zu unserem deutschen Kulturgut.
Dieser Landmann Preetz KK Halbautomat aus meiner Sammlung ist bei Wilderern immer recht beliebt gewesen. Die Wilderei ist in manchen Regionen ein größeres Problem als die Meisten denken.