Airringer Pfeilpistole / AEA Defender von GoGun

Die Airringer Pfeilpistole fiel bisher nicht unter das Waffenrecht und es galten keine rechtlichen Einschränkungen dafür. Da bei ihr keine "Geschosse durch einen Lauf getrieben wurden", sondern Pfeile über eine Rohr verschossen werden. Zusätzlich war es dabei auch relevant, dass die verwendeten Pressluftpatronen keine "Kartuschen" i.S. des WaffG waren. Mit der Änderung des WaffG im Jahr 2020, das im Herbst 2020  wirksam wird ist das vorbei.

Das hier ist der Lieferumfang den man für etwa 350 Euro bekommen hat, die Pfeilpistole, zwei komplette Patronen mit Pfeilen, ein Ladeadapter und jede Menge "Berstscheiben".
Das hier ist der Lieferumfang den man für etwa 350 Euro bekommen hat, die Pfeilpistole, zwei komplette Patronen mit Pfeilen, ein Ladeadapter und jede Menge "Berstscheiben".

 

Bei der Airringer werden zwei "Patronen" mit Pressluft gefüllt (wie bei LEP-Patronen) und vorne ein Pfeil aufgeschoben. Das Füllen kann entweder mit einer Pressluftpumpen erfolgen, die man für etwa 50 bis 200 Euro bekommt, oder mit Pressluftflaschen oder mit einem Kompressor (ab etwa 300 Euro zu bekommen). Hinten in die Patronen muss man ein "Berstscheibe" einlegen. Das ist ein Blech, das vom "Schlagbolzen" durchstoßen wird. Die Plättchen sind ein Verbrauchsartikel und man kann sie sich mit einer Lochpfeife auch selber machen. Da der Airringer vor allem für Menschen interessant ist die bisher vermutlich wenig mit dem Thema Pressluftwaffen zu tun hatten (z.B. ich) werden sich alle Interessierten damit beschäftigen müssen.

 

Man muss bei den nun folgenden ballistischen Werten bedenken, dass diese bei Pfeilen eine andere Wirkung haben wie bei normalen "Geschossen" und sie wirkungsvoller sind.

Pfeilgewicht: 7g

Mündungsgeschwindigkeit: 140m/s

Mündungsenergie: 68 Joule

Die genauen Daten variieren, je nach Pfeilgewicht und dem in die Patrone gefülltem Druck. Ich habe die mitgelieferten Pfeile mit 9g gewogen.

 

Sollte man den Airringer zur Selbstverteidigung nutzen wollen stellt sich natürlich die Frage, wie lange der Druck garantiert gehalten wird? Die Patronen sollen, laut Hersteller, den Druck für 6 Monate garantiert halten. Ich selber konnte auch nach mehreren Monaten, in denen die Patronen gefüllt waren, keinen Druckverlust feststellen.

 

Waffengewicht (leer): 295g

Gewicht von zwei Patronen mit Pfeilen: 122g

Länge: 23,5cm

Höhe: 14cm

Breite: 27mm

Das hier sind die Pfeile und die Pressluftpatronen zum Airringer. In der Mitte liegt der Adapter der zum Befüllen mit Pressluft statt der Führungsstange eingeschraubt wird.
Das hier sind die Pfeile und die Pressluftpatronen zum Airringer. In der Mitte liegt der Adapter der zum Befüllen mit Pressluft statt der Führungsstange eingeschraubt wird.

Mündungsansicht des JPX, SFP9-SK in 9mm Para und dem Airringer.

Hier ist ein interessantes Foto, wie das Griffstück des Airringer innen aufgebaut ist.

Quelle: https://de-de.facebook.com/TheSlingshotChannel/

 

Der Abzug des Airringer geht recht schwer, was aber aufgrund von Sicherheitsgesichtspunkten duchaus sinnvoll ist.

Die Airringer Patrone und der passende Pfeil im Detail. Quelle: http://www.waffenpassionunited-wpu.com/t3529f44-aeusserst-wirksame-VerteidigungsPistole-zum-Fuehren-8.html
Die Airringer Patrone und der passende Pfeil im Detail. Quelle: http://www.waffenpassionunited-wpu.com/t3529f44-aeusserst-wirksame-VerteidigungsPistole-zum-Fuehren-8.html

Die gerippte Schiene oben auf dem "Laufbündel" ist nicht für 22mm Montagen, sondern für welche in 11mm. Aufgrund der geringen Einsatzdistanz würde ein Leuchtpunktvisier aber keinen Sinn machen. Statt dessen wäre z.B. ein Titium oder Fiber Visier (Lichtsammler) sinnvoll. 

Hier seht Ihr die "Patronenlager, die Auszieher und die Stoßböden (vermutlich aus Alu) des Airringers.
Hier seht Ihr die "Patronenlager, die Auszieher und die Stoßböden (vermutlich aus Alu) des Airringers.
In dem leeren Gehäuse unter dem "Laufbündel" wäre eigentlich das Laservisier eingebaut gewesen. Wünschenswert wäre hier statt dessen eine Montagemöglichkeit für Zubehör.
In dem leeren Gehäuse unter dem "Laufbündel" wäre eigentlich das Laservisier eingebaut gewesen. Wünschenswert wäre hier statt dessen eine Montagemöglichkeit für Zubehör.

Viel sinnvoller wäre meiner Meinung nach aber kein Laser, sondern eine LED-Lampe. Eigentlich war geplant, das Laservisier als Nachrüstsatz anzubieten, wenn ein BKA Feststellungsbescheid für den Airringer vorliegt. Aber da Pfeilwaffen nun dem WaffG unterliegen wird das vermutlich nicht mehr passieren.

Die Pfeile vom Airringer sind nicht sonderlicht präzise und für einen Einsatz bis etwa 7 Meter vorgesehen.

 

Jörg Sprave vergleicht die Durchschlagskraft mit einer .22lfb Patrone. Er meint, dass sie zwar weniger Energie hat, aber eine bessere Penetration. Ich vermute, dass dieser Vergleich gar nicht schlecht ist. Ich persönlich habe kaum Erfahrung mit der Ballistik von Pfeilen. Aber bedenkt, dass z.B. für den Durchschuss durch eine Knochenplatte recht viel Energie benötigt wird, wenn das Geschoss nicht senkrecht auftrifft. Bedenkt auch, dass der Airringer wird mit seinen 68 Joule eine mäßige "Stoppwirkung" auf Angreifer haben wird. Aber im Gegenzug sehr schwere Verletzungen verursachen. Diese Kombination ist bei einem geplanten Einsatz zur Selbstverteidigung natürlich nicht ideal. Das ist irgendwie vergleichbar mit dem Einsatz eines Messers zur Selbstverteidigung.

Ist der Airringer eine "Anscheinswaffe"?

Bisher war diese Frage recht wichtig, denn wenn der Airringer eine Anscheinswaffe wäre, wäre auch das Führen verboten gewesen. Aber da Pfeilwaffen nun den Schusswaffen gleichgestellt werden, und sie ziemlich sicher waffenscheinpflichtig werden, spielt diese Frage kaum mehr eine Rolle. Meiner Meinung nach ist der Airringer aber ganz klar keine Anscheinswaffe. Bereits aus größerer Entferung wird er nicht wie eine scharfe Schusswaffe. Das weit geöffnete Laufbündel zeigt deutlich, dass er Pfeile verschießet, er hat kein optisches Vorbild einer scharfen Waffe und keine Beschriftungen von scharfen Waffen. Das gilt natürlich noch mehr für die jetzt erhältliche Harpune "Scuba Ringer" die ein gelbes Gehäuse hat.

Holster für die Airringer Pfeilpistole

Der Airringer ist recht groß und die Holsterfrage nicht so einfach. Wenn Ihr ein Holster dafür haben wollt überlegt erst mal für was genau! Denn ein passendes Gürtelholster bringt Euch erst mal nichts, wenn Ihr den Airringer wirklich verdeckt bei Euch tragen wollt. Der Airringer ist viel zu groß zum verdeckten Tragen! Ein verdecktes Tragen der Waffe ist fast nur in extra Taschen möglich, zusätzlich kann man diese Taschen meist auch abschließen, was wegen der Anscheinswaffen-Problematik auch wichtig ist. Schulterholster wären theoretisch eine Möglichkeit, aber es hat seine Grüde warum kein Privatmann mit einem Schulterholster rum läuft. Dazu habe ich aber bei "scharfe Waffen mit Waffenschein führen" schon genug erklärt.

 

Ein außen liegendes Gürtelholster wird sich kaum noch verbergen lassen. Macht Euch hierbei besser keine falschen Vorstellungen. Und für Insideholster im Appendix-Carry ist die Pistole ziemlich groß und drückt unangenehm in die Leistengegend.

Als mögliche Gürtelholster könnten die in Frage kommen, bei denen die Waffe horizontal, hinten am Gürtel sitzt. Aber bedenkt, dass man hierbei die Waffe beim Bücken immer sichtbar macht und sie nicht sonderlich bequem sind.

Ein derartiges Waffenfach mit Klettholster würde sich zum Führen eignen. Bei den meisten Rucksäcken mit solchen Fächern lassen sich diese auch mit einem kl. Schoss verschließen. Das hier ist meine Viper Tasche die ich HIER genauer vorstelle. Auch mein Maxpedition Rucksack hat so ein Fach.

Rechts im Hintergrund seht Ihr eine ballistische Kevlarplatte die in die Viper Tasche ebenfalls rein passt. Mehr über diese Platten erzähle ich HIER bei "ballistischer Schutz".

Zur Lagerung im Auto hat sich für mich bisher die Maxpedition Concealed Carry Pouch recht gut geeignet.
Zur Lagerung im Auto hat sich für mich bisher die Maxpedition Concealed Carry Pouch recht gut geeignet.

Das hier ist ein Safariland P99 Holster. Erstaunlicherweise macht es den Eindruck als ob man darin recht brauchbar den Airringer unterbringen kann, wenn man es mit Hitze umformt und die Sekundärsicherung (die in das Auswurffenster der P99 greift) entfernt. Ich brauche mein P99 Holster noch und kann es daher nicht ausprobieren, aber vieleicht hilft das ja dem ein oder anderen weiter der im Basteln begabt ist. 

 

Bedenkt zum Tragen von Ersatzpatronen, dass diese absolut sicher verstaut werden müssen. Ein spitzer Gegenstand, der das Zündplättchen beschädigt, kann einen Schuss lösen und Euch verletzen.

 

 

Test des Airringer und Erfahrungen damit

Der verwendete Kunststoff ist recht hochwertig und sogar im Bereich des offenen Laufmantels muss man sich keine Sorgen um die Stabilität machen. Die Oberflächen des Airringer wirken nicht ganz so hochwertig wie vom JPX oder einer scharfen Pistole. Aber das ist nur ein optischer Faktor.

Der Mechanismus vom Kipplauf funktioniert einwandfrei. Nach dem Zurückziehen der Kimme klappt das Laufbündel durch Federkraft alleine nach unten und die gefederten Auszieher drücken die Pressluftpatronen etwa 3mm raus, damit man sie schneller entnehmen kann. Zur dauerhaften Vermeidung von Funktionsproblemen wäre eine glattere Oberfläche innen in den "Patronenlagern" wünschenswert, diese sind recht rau, funktionieren aber auch einwandfrei.

Stahlteile hat der Airringer recht wenige. Die Pressluftpatrone, das Pfeilführungsrohr und die Pfeile selber sind nicht aus Stahl, vermutlich ist alles aus Alu. Natürlich ist aber einiges in der Mechanik der Patronen aus Stahl und auch die Pfeilspitzen sind aus Stahl.

An der Pistole sind die Schrauben, die Abzugs- und Schlagbolzenmechanik aus Stahl, die Kimme und der Sicherungshebel. Die beiden Stoßböden sind vermutlich aus Alu.

 

Der Abzug ist zweifellos recht hart und verhindert auch ein präzises Schießen. Aber er verhindert ungewollte Schusslöser. Kommt nicht auf die Idee den Abzug selber so zu manipulieren, dass er leichter geht, das würde sich auf die Zuverlässigkeit negativ auswirken.

 

Was mich wirklich am Airringer stört ist der Sicherungshebel. Dieser funktioniert zwar einwandfrei, hat die perfekten Maße und rastet super ein. Aber er ist schlichtweg falsch herum angeordnet. Zum Entsichern muss man seinen Daumen erst nach hinten ziehen und dann damit von unten nach oben entsichern. Das ist eine unnatürlich Bewegung die im Notfall Einfluss auf den sicheren Griff der Waffe haben kann und Zeit kostet.

 

 

 

Das Schießen des Airringer

Ich habe von Gogun die Gehmann Pumpe dazu bestellt. Ich hatte ja bisher noch keine Erfahrung mit derartigen Pressluftpumpen.

 

Hinten in die Patrone wird die Berstscheibe eingelegt und die Pfeilführungsstange wird abgeschraubt und gegen den Adapter getauscht. Die Patrone mit Adapter wird jetzt unten in die Pumpe eingesetzt.

Erst als die Patronen überall fest angezogen und die Entlüfungsschraube an der Pumpe geschlossen hat konnte ich anfangen. Ich habe etwa 15 bis 16 Pumpenhübe gebraucht um die Kartuschen auf die mind. geforderten 250 Bar zu bekommen. Die ersten 10 Hübe waren überhaupt kein Problem, aber die letzten gingen wirklich schwer. Ich musste mich mit meinem ganzen Gewicht auf die Pumpe legen und sogar mein Gewicht darauf "schwingen". Offenbar ist das recht normal bei diesen Pumpen. Dazu kommt auch noch, dass das Verschrauben der Patronen und das Schrauben der kleinen Entlüftungsschraube an der Pumpe recht schwer geht. Auf Dauer kann man sich dafür evtl. geeignete Werkzeuge besorgen.

 

 

Wer keine Lust auf das anstrengede Füllen mit einer Handpumpe hat muss sich einen Kompressor besorgen.

Das Füllen der Airringer Patronen mit der Pressluftpumpe war anstrengender als ich gedacht hatte.
Das Füllen der Airringer Patronen mit der Pressluftpumpe war anstrengender als ich gedacht hatte.
Meine Pumpe von Gogun stammt von Gehmann und wurde in Schweden hergestellt, was einige dumme Witze meiner Frau bzg. Austin Powers und der folgenden Szene nach sich zog... (Klick)
Meine Pumpe von Gogun stammt von Gehmann und wurde in Schweden hergestellt, was einige dumme Witze meiner Frau bzg. Austin Powers und der folgenden Szene nach sich zog... (Klick)
Wenn man die Airringer Patronen mit den 250 Bar gefüllt hat wölbt sich deutlich die Berstscheibe nach außen.
Wenn man die Airringer Patronen mit den 250 Bar gefüllt hat wölbt sich deutlich die Berstscheibe nach außen.

 Da auch Luft ein Gewicht hat kann man den Fullstand der Pressluftpatronen mit einer Wage erkennen. Das hier ist eine sehr hochwertige Feinwage.

Hier ist die leere Patrone mit eingelegter Berstscheibe und einem genauen Gewicht von 24,18g.

Die mit 250 Bar gefüllte Patrone wiegt genau 25,11g. Also etwa 1g mehr.

Es ist wichtig, dass Ihr den Adapter komplett auf die Airringer Patrone drauf schraubt. Sonst knallt es beim Füllen die Dichtung etwas raus.
Es ist wichtig, dass Ihr den Adapter komplett auf die Airringer Patrone drauf schraubt. Sonst knallt es beim Füllen die Dichtung etwas raus.

Nur wenn die Patronen mit genug Druck befüllt sind zieht die nach hinten entweichende Luft einen Kolben so weit raus, dass der Druck nach vorne entweicht. 

Bei einer fehlerhaft gefüllten Patrone mit nur etwa 150 Bar funktionierte das nicht. Von diesem Schuss stammt die rechte Berstscheibe.

Ich hab bei meinem ersten Test erst mal nur 6 Schuss gemacht, bevor ich nicht auch noch Ersatzpfeile habe befürchte ich auch etwas, dass mir die beiden mitgelieferten beim Testen kaputt gehen.

 

Einen Pfeilfang baue ich mir eigentlich immer gleich auf. Ich lege Karton und Zeitschriften im Wechsel übereinander. Je mehr Energie die Waffe hat umsomehr Zeitschriften müssen an Anfang rein. Mit so einem Aufbau kann man sich auch einen teuren Pfeilfang aus dem Fachhandel sparen und für einige Probeschüsse hält das auch alles recht gut. Vermutlich wie die meisten, habe auch ich die Energie des Airringer etwas unterschätzt und beide Pfeile sind fast ganz im Pfeilfang verschwunden. Eine Komplette zusätzliche Tageszeitung löste das Problem und mein Ziel war perfekt auf die Waffe abgestimmt.

 

 

Bisher bekannte Fehlfunktionen / Bedienungsfehler:

Es wurden versehentlich zwei statt nur einer Berstscheibe eingelegt. So entwickelt der Schuss viel zu wenig Kraft.

Beim Schließen des Laufbündels rastet der Verschlusshebel nicht richtig ein, weil man nicht auf das zweite Klicken beim Schließen geachtet hat. Wenn man nun schießt wird die Berstscheibe nicht ausreichend durchstoßen und der Schuss entwickelt nicht genug Kraft.

Einige Personen schaffen es, wegen dem hohen Abzugsgewicht, nicht den Abzug zu betätigen.

 

Konzept zur Überprüfung/Steigerung der Zuverlässigkeit:

Man kann die Patronen kennzeichnen und das Datum und Füllgewicht notieren. Alle zwei Wochen kann man das Gewicht wiegen um den Füllstand zu prüfen. Und spätestens alle zwei Monate kann man die Patronen testweise verschießen. Auf diese Weise sollten Mängel schnell auffallen und unzuverlässige Patronen können aussortiert werden.

 

Ihr findet das ausführliche Video in dem Jörg Sprave die Pistole vorstellt hier:

https://de-de.facebook.com/TheSlingshotChannel/videos/1682334601854735/

 

Und hier ist ein erster Beschusstest von Gelatine:

https://www.facebook.com/TheSlingshotChannel/videos/vb.983945175027018/1685965761491619/?type=2&theater

 

Bisher wurde über den Airringer hauptsächlich im WPU Waffenforum diskutiert. Jörg Sprave hat sich dort inzwischen aber abgemeldet. Und auch ich bin dort nicht mehr aktiv.

 

Die Pfeilwaffen im neuen Waffengesetz 2020

Mit der Waffengesetzänderung 2020 wird nichts zur öffentlichen Sicherheit erreicht. Das Ziel meines Blogs ist es aber weder mit dem Finger auf unfähige Politiker zu zeigen, noch zu jammern. Es ist wie es ist: Pfeilwaffen unterliegen ab dem 01.09.2020 dem WaffG.

 

Definition von "Pfeilabschussgeräten": Fehlt (oder ich finde sie nicht). Eine Armbrust z.B. ist definiert und es bestehen in der Anlage 2 weiterhin die Freistellungen von der Erlaubnispflicht. Auch ein Dummylauchner ist genau geregelt und kann kein Pfeilabschussgerät sein, obwohl man den "Röhm Rapid Launcher" ebenfalls dafür verwenden könnte. Sollte es wirklich keine Definition geben könnte es mal wieder sein, dass sich das Waffenrecht wieder über die eigenen Füße stolpert. Denn z.B. die Arcus Arrowstar Pfeilpistole wurde in Deutschland mit 7,5 Joule Mündungsenergie und "F" Zulassung verkauft. So wie ich das WaffG verstehe sind diese 7,5 Joule Pistolen nun ebenfalls WBK pflichtig geworden.

 

Einstufung:

"Pfeilabschussgeräte" sind den Schusswaffen gleichgestellt (wie auch Armbrüste) gem. Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.2.3. (Armbrüste sind trotzdem weiterhin frei verkäuflich).

 

Eine Freistellung von der WBK-Pflicht gem. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr.1 gibt es nicht. Damit sind Pfeilwaffen ab dem 01.09.2020 erlaubnispflichtig gem. § 2 Absatz 2 WaffG.

 

"Wesentliche Teile" sind gem. Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.3:

Lauf: Nicht anwendbar

Verschluss: Nicht anwendbar, da keine Patronen oder Kartuschen verschossen werden.

Patronen- und Kartuschenlager: Nicht anwendbar

"Antriebsvorrichtung": Vermutlich nur anwendbar wenn sie fest in der Pfeilwaffe verbaut ist. Also nicht beim Airringer

Das Gehäuse: Ist ziemlich deutlich ein "wesentliches Teil" beim Airringer. Das bedeutet, dass beim Airringer das Gehäuse angemeldet werde muss und man weiterhin die Pressluftpatronen dafür kaufen darf.

 

Altbesitz:

§58 Altbesitz; Übergangsvorschriften: Hat jemand am 20. Februar 2020 ein nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 1.2.3 den Schusswaffen gleichgestelltes Pfeilabschussgerät besessen, das er vor diesem Tag erworben hat, so hat er spätestens am 1. September 2021 eine Erlaubnis nach § 10Absatz 1 Satz 1 oder eine gleichgestellte Erlaubnis zum Besitz zu beantragen oder das Pfeilabschussgerät einem Berechtigten,der zuständigen Behörde oder einer Polizei-dienststelle zu überlassen. Für die Zeit bis zur Erteilung oder Versagung der Erlaubnis gilt der Besitz als erlaubt. § 46 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 findet entsprechende Anwendung.

 

Das bedeutet, dass man ab dem Inkrafttrete des neuen WaffG (01.09.2020) keine Pfeilwaffe mehr ohne Erlaubnis erwerben darf. Bis dahin darf man sie weiterhin kaufen und verkaufen. Man darf sie ab dem 01.09.2020 nur noch einem Berechtigten überlassen (also z.B. einem Waffenhändler) oder man muss eine WBK dafür ausgestellt bekommen. Jeder Airringer Besitzer, der seine Waffe nicht bis zum 01.09.2021 anmeldet (genehmigen lässt) macht sich damit strafbar.

Nachtrag: Was die Formulierung "hat jemand am 20.02.2020 eines besessen"  darin soll ist nicht ganz klar. Vermutlich soll damit ausgedrückt werden, dass ein rechtmäßiger Altbesitz mit WBK nur möglich ist wenn man es vor diesem Datum bereits erworben hat. Aber so dafür ist diese Forumulierung eigentlich viel zu schwammig.

Ich gehe aber davon aus, dass diese Formulierung bedeutet, dass der Besitz ohne Erlaubnis im Zeitraum vom 01.09.2020 - 01.09.2021 nur denjenigen erlaubt ist, die ihre Pfeilwaffen bereits am 20.02.2020 besessen haben.

 

Sanktion:

In der Strafandrohung des §58 WaffG sind die Pfeilwaffen aufgeführt und der illegale Besitz stellt bald eine Straftat dar. Also sofern man nach dem 01.09.2020 eine Pfeilwaffe erwirbt, oder wenn man nicht bis zum 01.09.2021 eine WBK dafür beantragt hat.

 

Sachkunde und Zuverlässigkeit:

Ich konnte keine Ausnahmen von diesen grundsätzlichen Voraussetzungen für erlaubnispflichtige Waffen finden. Ich gehe davon aus, dass die Waffenbehörden angewiesen werden den Besitzern eine WBK auch ohne abgelegte Sachkundeprüfung auszustellen. Eine Prüfung der Zuverlässigkeit wird aber ziemlich sicher erfolgen und dann ggf. auch ein Grund sein die Ausstellung einer WBK zu verweigern. 

 

Bedürfnis:

Die unterschiedlichen Arten der Waffenbesitzer und deren jeweilige Regelungen hinsichtlich dem "Bedürfnis" sind größtenteils in den §§ 13-20 WaffG genannt. Zweifellos darf ein Sachverständiger und ein Waffenhändler Pfeilwaffen erwerben. Und vermutlich könnte auch ein Jäger einen seiner beiden möglichen Einträge für Kurzwaffen dafür verwenden, was aber kaum Sinn machen würde. Aber es gibt noch einige weitere Möglichkeiten zum Waffenerwerb, die alle gar nicht detailliert im WaffG geregelt sind. Aus diesem Grund ist der §8 recht allgemein gefasst und ermöglicht manches. Z.B. ist es möglich aufgrund dieses allgemein gefassten Bedürfnisses nach §8 eine Sportwaffe zu erwerben, ohne Mitglied in einem Schützenverband oder Verein zu sein. Ich selber habe vor einigen Jahren nach §8 einen Eintrag in eine grüne WBK bekommen, weil ich begründet hatte, dass eine bestimmte Waffe nicht vernichtet werden darf. Das hatte nichts mit "Sammeln" zu tun, sondern mit Kulturgutschutz.

Im Falle der Pfeilwaffen sind die Gefahren für die Öffentlichkeit sehr klein und aus "persönlichem und wirtschaftlichem" Interesse können die Waffenbehörden eine WBK dafür ausstellen. Wie es bereits früher z.B. bei den LEP Waffen erfolgt ist, vermute ich, dass die Waffenbehörden Problemlos den WBK-Antrag genehmigen werden. Vermutlich wird das Bundesinnenministerium dazu noch eine entsprechende Anweisung an die Waffenbehörden erlassen.

 

Aufbewahrung:

Ich konnte bisher keine Ausnahme für die Pfeilwaffen bei den Aufbewahrungspflichten finden. Daher gehe ich bisher davon aus, dass Pfeilabschussgeräte in geprüften Tresoren gelagert werden müssen (Salutwaffen haben im WaffG-neu eine derartige Ausnahme).

Nachhtrag: Denkt aber bitte daran, dass für "Härtefälle" sehr wohl auch Ausnahmen von der Tresorpflicht möglich sind. Solltet Ihr bisher keinen Tresor besitzen, würde ich auf jeden Fall einen Antrag für so eine Ausnahme nach § 36.2.12. WaffVwV stellen, danach kann auch bei einem einzelnen scharfen Gewehr ein verschlossener Holzschrank zur Aufbewahrung reichen. Wenn ausdrücklich bei einem Gebirgsschützen für den K98k ein Holzschrank ausreichen kann, sollte das bei einer bisher frei verkäuflichen Pfeilwaffe ebenso möglich sein.

 

Der "Lungentrainer":

Da bei Pfeilwaffen nur die Gehäuse und teilweise die Antriebsvorrichtung "wesentliche Teile" sind, gehe ich davon aus, dass der Lungentrainer, als Einzelteil, weiterhin erlaubt ist. (Der "Lungentrainer" ist ein Stab den man als Abschussvorrichtung für Pfeile auf eine Schreckschusswaffe schrauben kann, der aber nicht dafür bestimmt ist). Aufgeschraubt auf eine SSW wird er aber erlaubnispflichtig sein.

 

(Ich habe die Weisheit nicht mit Löffeln gefressen und mir sind beim Lesen (Verstehen) des WaffG-neu evtl. auch Fehler unterlaufen. Als erster das neue Waffengesetz auszulegen ist sehr schwer und vermutlich ist Euch auch aufgefallen, dass sich alle anderen Blogger dabei sehr zurückhalten. Sollten einem Leser Fehler auffallen würde ich um ein Feedback bitten. Aber auch nur, wenn Ihr Eure Annahmen anhand des Gesetzestextes darlegen könnt )

 

 

Die "Scuba Ringer" Harpune von Gogun

Quelle: https://gogun.de/de/produkt/scubaringer-3/

 

Der Kauf und Besitz der Pfeilwaffen wird bald nicht mehr für Jedermann möglich sein. Nun hat die Firma Gogun die Harpune "Scuba Ringer" entwickelt. Sie basiert deutlich sichtbar auf dem Airringer, hat jedoch ein gelbes Gehäuse, eine Öse für eine Fangschnur, Widerhaken und Funktionselemente aus rostfreiem Stahl. Das alles entscheidende ist die BESTIMMUNG als Harpune, denn in der Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 1 WaffG steht:


"Vom Gesetz mit Ausnahme von § 2 Abs. 1 und § 41 ausgenommene Waffen
1. Unterwassersportgeräte, bei denen zum Antrieb der Geschosse keine Munition verwendet wird (Harpunengeräte)"

 

Damit ist klar geregelt, dass die Scuba Ringer nicht dem Waffenrecht unterliegt. Es gilt aber für den Umgang das Mindestalter von 18 Jahren und Personen mit Waffenbesitzverbot dürfen ebenfalls keinen Umgang damit haben. Wichtig ist nun aber, dass Harpunen vom Führverbot für Anscheinswaffen gem. §42a WaffG ausgenommen sind. Daher spielt die Frage, ob der Scuba Ringer eine Anscheinswaffe sein könnte, sowieso keine Rolle mehr.

 

Zu kaufen gibt es die Harpune für 350 Euro bei Gogun.

 

Nachtrag von 01/2023:

Im Rahmen eines erfolglosen Versuches eines meiner Leser eine Altbesitz-WBK für einen Airringer zu bekommen, wurde durch eine waffenrechtliche Behörde ein Rechtsgutachten zum Scubaringer der 1. Generation erstellt (Verkaufszeitraum 2019-2020). Der Leser hat mir das Gutachten zukommen lassen und es liegt mir vor. Ich will es aus mehreren Gründen aber nicht veröffentlichen und auch die Behörde nicht nennen. Dieses Gutachten sieht den Scubaringer als WBK pflichtige Pfeilwaffe an! Ich will aus dem Inhalt hier nur so viel wiedergeben, dass diese Einstufung aufgrund der schlechten Eigenschaften im Unterwassereinsatz zustande kam und deswegen seine Bestimmung angezweifelt wurde. Wie Ihr weiter oben lesen könnt, teile ich persönlich diese Sichtweise nicht und sehe den Scubaringer als Harpune i.S. der Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 1 WaffG an. So wie ich die Informationen von Jörg Sprave verstanden habe, wird sich die Bauweise des Scubaringer der 2. Generation (Verkauf ab 2023 geplant) noch mehr vom Airringer unterscheiden. In wie weit er besser für den Unterwassereinsatz geeignet ist, weiß ich aber nicht, da ich mich nie wirklich mit dem Scubaringer beschäftigt habe. Da ich selber viel über den Airringer geschrieben habe und auch öffentlich meine Meinung dazu vertreten habe, sehe ich mich  dazu verpflichtet meine Leser über diese gegenteilige Einstufung einer Behörde zu informieren. Seht bitte von Anfragen dazu an mich ab, ich bin nicht gewillt weitere Informationen über dieses Gutachten an Einzelpersonen weiterzugeben. Rechtssicherheit kann jetzt nur ein BKA Feststellungsbescheid bringen, da das BKA gem. §2 Absatz 5 i.V.m. §48 Absatz 3 für derartige rechtlichen Einstufungen zuständig ist. 

 

Nachtrag vom 15.07.2023:

Im Bundesanzeiger ist ein neuer BKA Feststellungsbescheid zum Scuba Ringer zu finden. Das BKA ist zum selben Ergebnis gekommen wie das von mir weiter oben erwähnte LKA und stuft ihn als erlaubnispflichtige Pfeilwaffe ein. Die Firma Gogun hat dagegen Widerspruch angekündigt. Der Widerspruch bedeutet, dass dieser Feststellungsbescheid noch nicht rechtskräftig ist. Bis zu einer endgültigen rechtlichen Klärung wird daher noch etwas Zeit vergehen.

Download
BKA Feststellungsbescheid Scuba Ringer
BAnz AT 11.07.2023 B7.pdf
Adobe Acrobat Dokument 843.7 KB

Ist es erlaubt den Scuba-Ringer zu kürzen?

Nachtrag von 09/2021:

Ich bin die Tage im Internet darauf gestoßen, dass ein paar Besitzer vom Scuba-Ringer anfangen ihn zu kürzen. Dafür werden etwa 5cm vom Laufmantel abgeschnitten und das Startrohr und die Pfeile werden ebenfalls gekürzt. Es stellt sich hierbei natürlich die Frage, ob das erlaubt ist? Eine Harpune ist vom Waffengesetz ausgenommen und prinzipiell darf man daran auch Änderungen vornehmen. Aber es muss zwingend weiterhin die Zweckbestimmung für den Unterwassersport gewahrt werden. Die Pfeile des Scuba-Ringers sind schon sehr kurz, für einen wirkungsvollen Unterwassereinsatz. Handelsübliche Harpunen haben ein viel längeren und schwereren Pfeil. Wenn man sie noch weiter kürzt, ist ihre Funktion unter Wasser kaum noch gegeben. Daher belegt das Kürzen eine Änderung der Zweckbestimmung, hin zum Einsatz über Wasser. Aus der Harpune wird daher eine erlaubnispflichtige Pfeilwaffe.

 

Ein Umbau des Scuba-Ringer ist rechtlich prinzipiell möglich, aber das derzeit von einigen praktizierte Kürzen vom Laufmantel und von den Pfeilen ist ganz klar eine Straftat.

(Bevor Nachfragen dazu kommen: Natürlich ist das alles ein kaum geregelter rechtlicher Graubereich, aber ich habe keine Zweifel daran, dass 95% der Richter zum selben Ergebnis kommen würden wie ich).

 

 

Bitte versucht nicht weiter bei mir die Pfeilpistole zu bestellen und schickt mir bitte keine Verbesserungsvorschläge dazu. Ich habe weder mit dem Hersteller noch mit dem Verkäufer der Airringer oder Suba Ringer etwas zu tun! Ich verkaufe nichts und mache keine Werbung!