-Taktik bei der Selbstverteidigung
-Wie lange hält Pfefferspray?
-Bevorraten von Pfefferspray
-Tipps zur Steigerung der Zuverlässigkeit
-Pfefferspray im heißen Auto lassen?
-Erste Hilfe
-Geschichtliches über Abwehspray
-Rechtliches über Tränengas
-Gefälschte Sprays aus China
-Fazit zum Pfefferspray
-Pepperball Blast Tierabwehrgerät
Es gilt im Zweifelsfall: Frühzeitig pfeffern und überraschend pfeffern! Einen Hund bekommt man auch schneller unter Kontrolle wenn man ihn Pfeffert bevor er angreift. Auch das ist ein Vorteil von Pfefferspray, gegenüber anderen Waffen. Da die Folgen eines Einsatzes idR. gering sind, hat man mehr Spielraum und kann es bereits bei geringeren Bedrohungen anwenden, als z.B. ein tödliches Messer.
Ein Tipp zur Notwehr: Lest das Buch „Blitz Defence“ von Keith Kernspecht. Es ist das Beste was ich kenne zum Thema Psychologie eines Streits, Ritualkampf,
Körpersprache, Gerichtsverhandlung usw. Ich habe noch nie etwas derart gutes gelesen über Selbstverteidigung. Man kann 10 Jahre in einem Kampfsportverein sein und hat nicht mal ansatzweise so
viel Ahnung von Selbstverteidigung, wie wenn man dieses Buch gelesen hat.
Das Pfefferspray sollte immer mit einer Schlagwaffe für die Waffenhand ergänzt werden, falls eines von beiden nicht wirkt oder funktioniert hat man immer noch eine zweite Option
(Kubotan, Tactical Pen, Schlagstock, Taschenlampe). Die Anwendung von Pfefferspray sollte in der Notwehr
ggf. nicht angedroht werden. Sonst ist der Angreifer gewarnt. Sobald der Angreifer abgewehrt ist sollte man sich schnell aus dem Staub machen.
Wie trägt man es:
Überlege dir, wo Du das Spray trägst. Wenn Du es in der Jackentasche hast, ist es griffbereit, ohne dass der Aggressor überhaupt merkt, dass Du etwas in die Hand nimmst. Wenn Du Sorgen hast, dass es aus der Tasche raus fallen könnte, kannst Du auch einfach etwas Klett dran kleben. Wenn Du es in einer Hand- oder Gürteltasche hast, wird ein Aggressor immer merken, dass Du nach etwas greifst. Ich selber habe es meist in der linken Oberschenkeltasche meiner Cargo-Hosen. Ich trage es aber immer nur auf der linken Seite und verwende es auch nur mit der linken, schwachen, Hand. So habe ich die starke Hand frei für Anderes.
Vieles an dem Youtube Kanal "Active Self Protection" gefällt mir nicht, aber das Video und die darin aufgeführten Tipps sind dennoch gut. Ich muss auch dazu sagen, dass Pfefferspray bei meinen eigenen Einsätzen eine wesentlich bessere Wirkung hatte, als in diesem Video. Pfefferspray hat bei mir immer genau so gewirkt, wie in diesem Video.
Ein Faktor, zu dem ich regelmäßig Leserfragen bekomme ist, ob der Reizstoff seine Wirkung verliert. Schließlich verlieren auch Gewürze im Laufe von Jahren ihre Intensität. Man muss hierfür bedenken, dass Pfefferspray sowieso sehr stark ist und ein leichtes Nachlassen der Wirkung, im Lauf von einigen Jahren, nur wenig Einfluss auf die Wirkung haben wird. Der Reizstoff ist auch sehr dicht abgeschlossen in der Dose. Die ältesten Pfeffersprays die ich verfügbar hatte, waren 17 Jahre alt. Sie machten einen immer noch wirksamen Eindruck und die seitliche Schwebstoffwolke war sehr unangenehm und verursachte ein sofortiges Husten. Viel mehr kann ich dazu nicht aus eigener Erfahrung sagen. Da in der Praxis aber eher das Treibmittel entweichen wird, ist die Haltbarkeit des Wirkstoffs in der Praxis vermutlich wenig relevant. Und wenn der Hersteller eine Garantie von 3 Jahren gibt, sollte man es nicht noch nach 15 Jahren ernsthaft zur Selbstverteidigung vorhalten.
Ich bekam von einem anderen "Tactical-Dad" den Karton auf dem Bild unten. Darin sind einige Dosen CS-Gas von 1999, die über die Jahre ausschließlich im Keller lagerten und sozusagen niemals Tageslicht gesehen haben. Hinsichtlich der Haltbarkeit des Treibmittels, sollten sie genau gleich sein, wie Pfefferspray. Ich nutzte also die Gelegenheit, um sie auf einer Feinwaage zu vergleichen. Sehr interessant an diesem Test war, dass ich eine Dose aus diesem Karton vor vielen Jahren bekommen habe. Ich kann mich nicht erinnern, dass ich sie irgend wann mal bei mir getragen habe, was man meist auch an leichten Dellen erkennen würde. Aber sie wurde in meiner Sammlung doch regelmäßig berührt, rum getragen, umgelagert usw. Sie wurde aber niemals betätigt und die Sicherung über dem Auslöseknopf war noch unbeschädigt.
Dose 1: 42,14g; Dose2: 42,47g; Dose 3: 43g; Dose 4: 42,75g; Dose 5: 42,43g
Dose 6: 42,56g; Dose 7: 42,41g;
Dose 8: 36,55g (wurde vor vielen Jahren zum Test betätigt)
Dose 8: 41,96g (aus meinem Bestand, stammt aber aus genau diesem Karton)
Meine Schlussfolgerung:
Alle Dosen wiegen 42,1 bis 43g. Die meisten haben etwa 42,5g. Ich schließe daraus, dass keine der Dosen aus dem Keller Druck verloren hat. Interessanterweise war aber meine eigene Dose mit 41,9g die leichteste und vermutlich ist bei dieser, durch die vielen Bewegungen, im Laufe der Jahre, etwas Druck entwichen. Hätte ich sie über die Jahre in der Hosentasche getragen, wäre vermutlich wesentlich mehr Inhalt entwichen. Es spielt also offensichtlich auch eine Rolle, ob man ein Spray regelmäßig bei sich trägt, oder ob es nur an der Garderobe liegt.
Ich rate Euch keine größeren Mengen von Pfefferspray auf Vorrat zu kaufen. Denn diese laufen nach einigen Jahren in ihrer Haltbarkeit ab. Natürlich kann man diese einige Jahre länger verwenden, als darauf angegeben ist. Aber wenn plötzlich alle Sprays im Haus alt geworden sind ist das ziemlich unpraktisch. Das ist bei den Hamsterkäufen 2015 oft passiert, dass ein Familienvater eine ganze Schachtel Tierabwehrspray gekauft hat.
Ich würde lieber regelmäßig einzelne, neue und hochwertige Sprays kaufen. Dann hat man immer ein Neues in der Tasche und kann die Älteren in den Vorrat legen oder zum Üben und
Experimentieren verwenden. Wenn jemand Pfefferspray bevorratet hat das meist die Folge, dass er immer alte Sprays verwendet. Jedenfalls ergeben meine eigenen Beobachtungen dieses Bild.
Auf den Tipp aus dem Buch links, würde ich mich nicht verlassen wollen (Das Spray regelmäßig zum Test zu betätigen). Ich vertraue lieber Spraydosen, die noch nie betätigt worden sind.
Wenn Du eine Dose einmal betätigt hast, sollte sie sofort gekennzeichnet und bald ersetzt werden. Ich selber würde mich nicht mehr darauf verlassen wollen, dass dann noch ausreichend Druck darin ist. Die Dosen haben ja schließlich keine Druckanzeige. Und eben weil man sich auf den vorhandenen Druck verlassen muss, kaufe und ersetze ich regelmäßig meine Sprays. Natürlich funktionieren die auch noch nach 10 Jahren. Auch der Reizstoff funktioniert dann noch, aber ich will mich nicht darauf verlassen müssen. Die mindest Haltbarkeit wird von den meisten Herstellern mit 3 Jahren angegeben. Ich selber verwende sie ab und zu noch etwa 2 weitere Jahre, mehr aber nicht. Achtet beim Kauf darauf, dass sie so neu wie möglich sind.
Ein Tipp zur Steigerung der Zuverlässigkeit ist es, immer ein Spraydose zu kaufen, die eine Nummer größer ist, als man eigentlich wollte. Bei größeren Dosen macht es nichts, wenn über die Jahre etwas Druck entweicht. Wie viel Einfluss die Temperatur auf das Treibmittel hat, weiß ich nicht. Vermutlich ist es aber sinnvoll, das Spray im Winter nah am Körper zu tragen.
Mit einer "Drogendealer-Feinwaage" kann man feststellen, ob Treibmittel oder Reizstoff aus der Dose entwichen ist.Nach dem Kauf hatten beide Sprays das selbe Gewicht von etwa 81,5g. Mit dem Pfefferspray, links im Bild, habe ich zwei Sprühstöße auf einen Nachbarhund abgeben müssen. Er ist ein Mist Vieh und hat uns bereits zwei Mal angegriffen.
Eine derartige Kontrolle kann die Zuverlässigkeit von Pfefferspray relevant steigern. Entweder notiert man das genau Gewicht der Dose sofort nach dem Kauf (auf der Dose oder der Verpackung), oder man hat baugleiche Sprays zum Vergleich. Ich würde mich aber lieber darauf verlassen, das genau Gewicht nach dem Kauf zu notieren. Hierbei können Schwankungen in der Fertigung das Ergebnis nicht verfälschen.
Die Firma Hoernecke hat mir keine Auskunft darüber erteilt, ob sie der Hersteller des Abus Pfeffersprays sind, aber es ist dennoch offensichtlich. Und das Spray ist vor allem sehr günstig (die Preise haben sich mittlerweile an die mit "TW1000" Aufschrift angeglichen. Früher haben sie nur etwa die Hälfte davon gekostet).
Eine Leser fragte mich genau das. Nun muss ich ehrlich zugeben, dass ich immer ein Pfefferspray im Auto habe und mir noch nie ernsthaft Gedanken dazu gemacht habe. Aber vermutlich wird diese Frage nicht nur ihn interessieren. Also googelte ich zuerst "Kann eine Spraydose im heißen Auto explodieren". Ich fand massenweise Berichte und Nachrichten über die Gefahren von heißen Spraydosen. Aber irgend etwas stimmte dabei nicht, denn ich habe bisher niemals von einem derartigen Fall gehört. Also googelte ich "Spraydose explodierte im Auto" und die Nachrichtensuche erbrachte keinen einzigen Treffer zu so einem Fall.
Fast alle Hersteller geben an, dass die Pfefferspraydosen nicht über 50 Grad heiß werden dürfen. Aus den diversen Tabellen im Internet kann man raus lesen, dass diese Temperatur etwa ab 30 Grad Außentemperatur innen erreicht wird, wenn das Auto in der Sonne steht. Wenn man nun sein Pfefferspray nicht auf dem Sitz, in der Mittelkonsole oder am Armaturenbrett hat, sondern an einem schattigen Platz, sollte in der Praxis keine Gefahr bestehen. Ich bin übrigens mal einem Taxifahrer begegnet der sich sein Pfefferspray mit Klettstreifen am Armaturenbrett befestigt hatte. Da wird das Spray natürlich sehr heiß, aber interessant war diese Idee doch.
Ich werde weiter sorgenfrei mein Spray im Seitenfach der Tür liegen haben!
Der Betroffene sollte möglichst liegen, um die Augen mit Wasser auszuspülen. Er wird etwas auf eine Seite gedreht und seine Augenlider werden (mit Handschuhen) auseinander gezogen. Wenn man so das unten liegende Auge spült, fließt der Reizstoff nicht über das zweite Auge. Und man erreicht die Stellen, wo er sich sammelt. Im Anschluss dreht man ihn auf die andere Seite und macht das Selbe erneut, mit dem anderen Auge. Wenn man die Augenlider nicht auseinander zieht, bleibt Reizstoff darunter zurück und die Schmerzen werden nicht gelindert. Das passiert recht oft, weil der Betroffene durch das OC einen krampfartigen Lidschluss hat. Wenn man die Augen aber mit dieser Technik anständig spült, braucht man gar nicht viel Wasser. Die Wirkung hält aber immer, auch nach einem erfolgreichen Ausspülen, eine Weile an.
Es gibt auch spezielle Augenspülflaschen, oder Erste-Hilfe Sprays. Die Spülflaschen sind eine super Sache, wenn man sie zur Hand hat. Die Erste-Hilfe Sprays habe ich noch nie benutzt und ich kann daher auch nicht aus meiner eigenen Erfahrung sagen, wie gut sie funktionieren. In der Praxis wird meist das genommen was da ist. Entweder zwängt man den Betroffenen unter den Wasserhahn, oder man verwendet einfach eine Trinkflasche mit Wasser. Man kann auch mit dem Taschenmesser in einer Ringer Infusionslösung stechen und die Augen damit ausspülen. Macht dabei das Loch nicht zu groß und seit vorsichtig, damit Ihr die Flüssigkeit nicht zu fest in die Augen spritzt.
Danke für den Lesertipp. Selbstverständlich sollte Milch gut geeignet sein um die Augen auszuspülen. Aber wenn in meinem Umfeld Pfefferspray eingesetzt wurde, mussten wir das nehmen was da war. Da dies sowieso immer einige Minuten dauerte vermute ich, dass es in der Praxis gar keine große Rolle spielt, mit was man spült. Auch Wasser hat immer funktioniert.
Es ist schwierig etwas über die Geschichte von Pfefferspray und Tränengas zu schreiben. Informationen dazu sind nämlich schwer zu finden. Es soll hier aber ausschließlich um Abwehrsprays gehen. Reizstoffe werden nämlich schon seit dem 1. Weltkrieg mit unzähligen Applikationssystemen verwendet (z.B. mit Pepperballs, den alten Scheintod Pistolen, oder Jet-Systeme).
Abwehrsprays sind mir erst nach dem 2. Weltkrieg bekannt. Das erste mir bekannte System war die "Notwehrpistole". Bei dieser einfachen Blechpistole stand eine Feder unter Spannung. Wenn man den Abzug betätigte, drückte diese einen Fingerling aus Gummi aus, der mit dem Reizstoff links auf dem Foto gefüllt war. Welcher Reizstoff das ist, weiß ich leider nicht. An dem Erwerbsschein oben könnt Ihr sehen, dass diese Waffen schon wenige Jahre nach dem Krieg verkauft wurden. Dazu muss man sich bewusst machen, dass es in den Nachkriegsjahren viel Kriminalität gegeben hat und die Leute händeringend nach Selbstschutzwaffen gesucht haben. Damals stand auf Waffenbesitz aber teilweise sogar die Todesstrafe. Am 12. Januar 1951 wurde der Grundstein gelegt dass wieder Erlaubnisse für scharfe Waffen ausgestellt werden konnten. Ich vermute, dass den Besatzungsmächten der Verkauf der Notwehrpistole dagegen relativ egal war. 1953 wurde die Notwehrpistole auch der Justiz Bremen zum Kauf angeboten, dort hatte man aber kein Interesse, weil man bereits "Gasschutz-Pistolen" beschafft hatte. Gemeint waren damit laut "Dienstwaffen der deutschen Polizei und Gendarmerie - Bremen ab 1945" handelsübliche Gaspistolen (also Schreckschusswaffen). Die Strafanstalt Düsseldorf beschafft jedoch sechs Notwehrpistolen.
Wie Ihr in diesem Auszug aus dem Burgsmüller Katalog von 1952 sehen könnt, gab es noch weitere Reizstoffpistolen. Die Waffe hier wurde "Scheintod Pistole Modell A" genannt. Wissen muss man dazu, dass die Scheintod Waffen Modell A-D eigentlich Schreckschusswaffen waren. Burgsmüller kaufte sie z.B. von Röhm oder Korth und ließ ihren Namen drauf schreiben. Aus der Beschreibung (40 mal "schießen" und "nachfüllen") schließe ich, dass diese Pistole vermutlich kein Treibgas verwendet hat und ein Pumpsystem hatte, wie eine Spitzpistole. Danke für das Foto an www.gas-waffen.de
1961 meldete der Erfinder Alan Litman in den USA ein Patent an, für die Kombination einer Sprühdose, mit Treibmittel und in einer Trägerflüssigkeit befindlichem Reizstoff. Da er nicht nur Waffen erfand, sondern auch an Tieren forschte, hielt er in seinem Haus einen Alligator, der Ernst hieß (falls das jemanden interessieren sollte). Er gründete die Firma "General Ordnance Equipment Corporation" (GOEC). Da ihm mit dieser Erfindung ein großer Wurf gelungen war, kaufte Smith & Wesson die Rechte daran und vermarkteten das Spray weltweit als "Chemical Mace" (chemische Keule). Ausführlich findet Ihr diese Geschichte HIER. Die "MK-V" Version wurde auch von deutschen Polizeibehörden in großem Umfang verwendet (als "RSG-1"). Es gab auch kleinere Sprays von GEOC, diese hatten teilweise seitliche Sichtfenster, um den Füllstand sehen zu können. Über die chemische Keule gibt es bis heute Horrorgeschichten und sie wird etwas mystifiziert. Das kommt vermutlich von den einschlägigen deutschen Büchern dieser Zeit über Polizei Einsatzmittel, Selbstverteidigung und Verteidigungsschießen. Die chemische Keule ist aber genau das Selbe, wie das damalige TW1000 Tränengas, in beiden war der Reizstoff CN. Aber in Deutschland wurde wegen rechtlicher Vorschriften die Reizstoffkonzentration ab 1972 begrenzt.
In Deutschland beginnt die Geschichte der Abwehrsprays mit Treibgas und Reizstoff 1962 Bei Hoenecke. Anmerken sollte ich hierbei, dass damals noch das Reichswaffengesetz aus den 30er Jahren galt und daher auch noch Waffen wie Stahlruten, schießende Kugelschreiber und Schlagringe erlaubt waren. Mein Bestand an alten Katalogen hat leider mehr Lücken, als dass er Kataloge hat. Meinen frühester Nachweis seht Ihr unten, aus dem Kieferle Katalog von 1964. Im GECO Katalog aus dem selben Jahr ist kein Abwehrspray zu finden, auch nicht in meinen Frankonia und Kettner Katalogen, von 1962 und 1969. Es gab auch eine Tränengaspistole "Perfecta G20", die vor 1972 verkauft wurde.
Foto: Frankonia Katalog von 1987. Es gibt lediglich Tränengas Sprays mit CS-Wirkstoff und nur wenige Produkte zur Auswahl. Meine eigene "Diplomat Tränengaspistole" (auf dem Bild Nr. 21) stelle ich Euch HIER vor, sie stammt von 1978 und hat noch CN-Reizstoff.
Foto: Frankonia Katalog von 1995
Das Angebot hat sich in den acht Jahren dazwischen deutlich geändert. Es gibt nicht nur CS-Gas, sondern auch die ersten Pfeffersprays. Lieferbar sind auch Alternativen, wie Schrill-Alarme und Farbssprays.
Pefferspray spiegelt einige geschichtliche und gesellschaftliche Dinge wieder. Besonders zu sehen, war das in der "Flüchtlingskrise" im Jahr 2015. Der komplette deutsche Markt wurde in wenigen Wochen leer gekauft. Alle Presseberichte dazu sind sehr schlecht und ich selber will das Thema hier nicht aufgreifen. Es ist einfach zu politisch für meinen Blog. Im Frankonia Katalog von 2016 nehmen die Abwehrsprays schon etwa 3 Seiten ein. Für "jeden Geschmack" ist etwas dabei, Sprays in Lippenstift Form, in Pistolen Form, von 15 bis 370ml Inhalt usw.
Mit dem Erlass des bundeseinheitlichen Waffengesetz wurden ab 1972 Vorschriften dazu gemacht, diese findet man in der 1. und 2. WaffV. Dort stand z.B. "Beim Versprühen darf Reizstoff in keiner größeren Menge als 1g frei gegeben werden". Damit war festgelegt, dass eine Sprühdose nicht mehr Wirkstoff enthalten dürfte, egal welche Größe sie hat. Im §4 der 2. WaffV von 1972 stehen Details zu einem Versuchsaufbau, bei dem die "Unverträglichkeitsgrenze" von bestimmten Reizstoffen festgestellt werden soll. Hierfür wurden Personen dem Reizstoff in einem Raum ausgesetzt. Später wurden diese Regelungen in die Anlage 2 der 1. WaffV verschoben und geändert. In der Fassung von 1978 wird nun der LCT50-Wert (tödliche Wirkung im Tierversuch) und der ICT50-Wert (Reizwirkung im Menschen Versuche) genannt und definiert. Unter Nr. 6 steht ein wichtiger Punkt. Die Anforderungen gelten bei CN und CS Reizstoff als erfüllt. Das bedeutet wiederum, dass die notwendigen Menschen- oder Tierversuche, nur bei der Zulassung anderer Reizstoffe notwenig sind. Für die Zulassung neuer Reizstoffe sind beide Werte wichtig und damit sind Tierversuche notwendig, die nach §7 Tierschutzgesetz aber nicht mehr zulässig sind.
Für das Verfahren wurden vom BKA Zulassungszeichen vergeben (für Gaskartuschen und Reizstoffsprühgeräte mit CN, CS und Senföl). Die erste Zahl im Zulassungszeichen gibt dabei immer den Hersteller an.
Die Hersteller könnt Ihr an folgendem Code entschlüsseln:
1: Hoernecke (mit unzähligen Handelsnamen)
2: Rhöner (SM)
3: Wadie
4: EM-GE
5: Cuno Melcher (ME)
6: Eldos Chemie (mit unzähligen Handelsnamen)
7: Ferdinand Grebien
8: Kontakt Chemie Friedrich
9: Klever (Ballistol)
10: Hilde Plachy Chemie
11: Longtil AG Schweiz
12: Helmut Diehl
13: SNPE Chemie
14: IDC Chemie
15: Umarex
16: Buck Werke
17: Eldos Chemie (mit unzählige Handelsnamen)
18: Armin Habla
19: OLI Cosmetics
20: Ralf Schmitt
(Beachtet bei dem Foto z.B. die Nummer "5r" unten links. Durch die Liste könnt Ihr bei Nachforschungen erkennen, dass auf diesen Gasvorsatzhülsen zwar "Wadie" drauf steht, dass die Zulassung aber Cuno Melcher erteilt wurde).
Auf dem Foto links seht Ihr mehrere Reizstoffsprühgeräte (CN, CS und OC), ohne die in Deutschland notwendigen Beschriftungen. Sie sind alle verbotene Gegenstände und der Besitz stellt eine Straftat dar.
1987 wurde die 1. WaffV erneut geändert und dort wurde der bekannte Farbcode für Kartuschenmunition mit Reizstoffen in §11 Absatz 2 folgendermaßen definiert:
Blau: Reizstoffmunition mit CN
Gelb: Reizstoffmunition mit CS
Rot: Sonstige Reizstoffmunition
Mittlerweile ist die Zulassung von Reizstoffsprühgeräten in der BeschussV geregelt, im §15 und der Anlage IV. Dort findet man immer noch die selben LCT50 und ICT50-Werte. Das Zulassungszeichen ist inzwischen ein "PTB-R..." Zeichen in einem Trapez und die PTB ist für das Zulassungsverfahren zuständig. Die PTB definiert die Anforderungen an die RSGs HIER. Dort steht, dass nur die Reizstoffe CN und CS zulassungsfähig sind. Wenn man diese vielen Vorschriften aufmerksam durchgelesen hat, merkt man, dass dort alles, typisch deutsch, ganz genau geregelt ist. Und genau jetzt kommt wieder etwas, wo man merkt, dass ein Waffengesetz vieles nicht leisten kann. Kurioser Weise unterliegt die Selbstschutzwaffe mit der größten Verbreitung in Deutschland nicht dem Waffengesetz (das Tierabwehrspray). Und daher sind alle diese rechtlichen Regelungen über Reizstoffsprühgeräte fast schon bedeutungslos. Schließlich verwendet und kauft kaum noch jemand die Tränengas Sprays. Den entsprechenden Feststellungsbescheid des BKA könnt Ihr HIER runter laden.
Die Firma Hoernecke ist nicht nur ein sehr bedeutender Hersteller von Pfefferspray, sondern auch von CS-Gas. Ihr Herstellercode, im BKA-Zulassungszeichen, ist 1 (in der Liste weiter oben zu finden). Hoernecke fertigt die Sprays aber auch für andere Firmen und unter vielen unterschiedlichen Handelsnamen (z.B. Intergas, Nato, Blizzard...). Zeigen will ich Euch hier ein sehr spezielles Spray, was man zum Glück nur sehr selten in Deutschland zu sehen bekommt. Es handelt sich um eines der unzähligen chinesischen Tränengas Sprays, die auf dem Weltmarkt billig gehandelt werden. Das Besondere daran ist, dass es eine Fälschung eines Hoernecke Sprays ist und daher natürlich auch das BKA-Zulassungszeichen gefälscht ist. Es handelt es sich also um eine verbotene Waffe gem. §§ 2 Absatz 3 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.5 WaffG. Bedenkt wie immer, dass hier alles auf rechtmäßige Weise entstanden ist und ich zum waffenrechtlichen Umgang damit berechtigt bin.
Die Beschriftung auf der Rückseite des "Nato Super-Paralisant" ist vom Original kopiert. Wenn man den Text genau liest, findet man aber über 15 Schreibfehler, vom Herstellungsort "Rovensburg" bis hin zu "Hochentztündlich". Der Besitz so eines Sprays stellt eine Straftat dar, wobei idR. aber nur eine sehr geringe Schuld gegeben sein wird. Woher sollte ein normaler Käufer auch wissen, dass diese Sprays Fälschungen sind. Aber ein Händler, der diese Sprays in China einkauft, muss ja davon ausgehen, dass er keine "Made in Germany" Sprays aus China erhalten wird. Ein Händler wird daher vermutlich auch eine Urkundenfälschung begehen. Das Strafrecht, rund um die Urkundenfälschung, ist recht komplex und ich will es hier nicht ausführen.
Ich wollte die Dose eigentlich nur leer sprühen, damit ich sie für Schulungen verwenden kann. Hätte ich geahnt, wie das ablaufen wird, hätte ich es gefilmt. Die Hälfte vom Reizstoff wurde als schwache Wolke versprüht, wobei diese etwa nur einen Meter weit reichte. Damit war es das schwächste Tränengas-Spray, das ich jemals benutzt habe. Die andere Hälfte ist einfach nach unten, über meine ganze Hand, geflossen. Ich verlinke Euch HIER ein Video von diesem Spray, wo es ebenfalls nicht funktioniert hat. Bei meinen Recherchen bin ich auf diverse Videos gestoßen, wo genau dieses Spray getestet wurde. Ich habe ernsthafte Zweifel daran, dass es nur normales CS-Gas enthält. Niemand weiß, was für Chemikalien die Chinesen wirklich dort rein füllen. Und ich würde es mir daher niemals in die Augen sprühen lassen.
Pfefferspray ist in unserer Gesellschaft, in der viele ein Problem mit Waffen haben, die beste Waffe überhaupt gegen den gemeinen Straßenschläger. Es ist
zuverlässig, klein, leicht, günstig, gesellschaftlich akzeptiert und millionenfach bewährt (ich weiß, dass ich mich damit wiederhole). Es muss nicht unbedingt eines von Hoernecke sein.
Viele anderen Markensprays sind auch sehr gut. Aber meine Empfehlung z.B. für Sicherheitsdienste ist, dass immer die Einsatzmittel der örtlichen Polizei übernommen werden sollten, um
Rechtssicherheit zu haben. Jedenfalls sofern diese gut, verfügbar und erlaubt sind.
Was mein Bericht nicht erklären kann ist wie die Sprays wirken, dass sollte jeder einfach mal ausprobieren.
Auf meinem Blog stelle ich selten Waffen oder Ausrüstung als Erster vor. Das Überlasse ich meist den "Influencern", die diese Gegenstände von den Herstellern geschenkt bekommen und dann Werbung dafür machen. Ich kaufe meine Ausrüstung aber selber und dann ist es auch so, dass ich sie meist erst testen will, bevor ich sie auf dem Blog vorstelle. Viele Mängel zeigen sich schließlich erst nach einer Weile im Einsatz. Aber diesmal freue ich mich, dass ich als Erster in Deutschland das neue Pepperball Blast Tierabwehrgerät vorstellen kann. Ich hab es für etwa 40 Euro bei Demmer vorbestellt und es ist, nach einigen Wochen Wartezeit, heute gekommen. Ich wollte so schnell wie möglich diese neuartige Waffe haben. Das Gerät kommt in einer bereits geöffneten Verpackung, da der Importeur die notwendige "Tierabwehr" Beschriftung daran anbringen musste. Sie ist abriebsfest mit einem Elektroschreiber am Griffstück vorgenommen worden. In der Verpackung liegt auch noch eine kurz gehaltene Anleitung in Englisch.
Der Pepperball Blast ist eine Weiterentwicklung des Pepperball Compact. Beim Compact handelt es sich um eine Art Schießkugelschreiber, der mit etwa 7,5 Joule einen Pepperball verschießt und bisher nicht in Deutschland im Handel ist. Das Problem des Compact ist auch, dass man mit einem 68er Pepperball das Ziel treffen muss und dieser auch noch daran platzen muss. Beim Pepperball Blast ist es aber so, dass eine PAVA Füllung, die etwa 3 Pepperballs im Volumen entspricht, an der Mündung zerstäubt wird. Für kurze Entfernungen ist der Blast daher wesentlich sinnvoller und er passt auch besser zum strengen deutschen Waffenrecht.
Das Tierabwehrgerät macht einen hochwertigen Eindruck und erscheint qualitativ besser als ich es erwartet hatte. Auch die Sicherung läuft perfekt, geht weder zu leicht, noch zu schwer und rastet gut ein. Ich finde den Preis von 40 Euro absolut angemessen. Es lässt sich problemlos zerlegen und nachfüllen (Video). Bisher werden bei Demmer aber leider nur 10er Nachfüllpackungen angeboten. Hinten im Pepperball Blast ist eine handelsübliche 8g CO2 Kapsel drin. Der vordere Teil ist als Wegwerfprodukt konzipiert. Das Rohr hat einen Außendurchmesser von etwa 23mm (ohne Sicherung) und eine Länge von 17cm. Mit dem Durchmesser passt er übrigens nicht in Molle Schlaufen. Der Pepperball Blast wiegt 87g.
Ich will Euch nicht vorenthalten, dass der Pepperball Blast entscheidende Nachteile hat. Man hat damit nur einen einzigen Schuss. Mit jedem handelsüblichen Pfefferspray kann man mehrfach sprühen. Und dann kommt auch noch dazu, dass PAVA Pulver viel leichter vom Wind fortgeweht wird, als ein flüssiger Sprühnebel. Wenn der Wind ungünstig steht ist es daher schon fast garantiert, dass man selber auch etwas vom PAVA Pulver abbekommt! Beachtet bei diesem Werbe- und Testvideo, was für eine große Reizstoffwolke sich bildet. Im Umkehrschluss zeigt das aber auch, was für eine große Ladung in dem Pepperball Blast steckt.
Die rechtliche Einstufung des Pepperball Blast:
Man könnte schnell Vergleiche zum Compact ziehen, mit denen man sich rechtlich aber verzettelt. Der Pepperball Compact verschießt Pepperball-Geschosse und ist daher eine Schusswaffe. Man könnte daher z.B. meinen, dass der Blast eine, als Kugelschreiber getarnte, Schusswaffe ist. Aber es wird kein Geschoss beschleunigt, sondern lediglich Pulver ausgeblasen. Und es wurde mit der Bauform in keiner Weise versucht einen Alltagsgegenstand vorzutäuschen. Es wurde lediglich versucht eine kleine und sinnvolle Bauform zu realisieren. Den Pepperball Blast muss man rechtlich komplett unabhängig vom Compact sehen. Sobald man ihn mit einem gewöhnlichen Tierabwehrspray vergleicht, wird alles schlüssig. Etwas wirklich anderes als ein Tierabwehrspray ist er rechtlich nämlich nicht, er kann halt nur ein einziges Mal betätigt werden und verwendet trockenes Pulver als Reizstoff. Ich habe wenig Zweifel daran, dass er nicht dem Waffenrecht unterliegt und von Jedermann erworben, besessen und geführt werden darf (Nachtrag: meine einzige Befürchtung ist, dass er, wegen dem offenen Lauf, als Schusswaffe angesehen werden könnte). Ich hoffe, dass es in absehbarer Zeit einen BKA Feststellungsbescheid für diese neuartige Waffe geben wird.
Mein Fazit zum Pepperball Blast:
Ich halte ein qualitativ hochwertiges Pfefferspray mit Fadenstrahl und 45-60ml Inhalt für wesentlich sinnvoller zur privaten Selbstverteidigung. In den meisten Notwehrsituationen wird der Einsatz des Pepperball Blast unbeteiligte Personen in der Nähe ebenfalls beeinträchtigen, was man so weit wie möglich vermeiden sollte. Aber ich halte das Gerät für sehr innovativ und finde es interessant. Es ist zweifellos eine Bereicherung des Waffenmarktes und es kann eine private Bewaffnung ergänzen. Eine Kaufempfehlung dafür würde ich aber nur Personen geben, die bereits mit normalem Pfefferspray ausgerüstet sind und damit auch Erfahrung haben. Ein weiteres Testvideo, mit einem peinlichen Fehleinsatz, findet Ihr HIER. Mein Blast werde ich in nächster Zeit aber auf jeden Fall bei mir tragen und damit Erfahrung sammeln.
Nachtrag: Nach ein paar Tagen in Nutzung kann ich schon sagen, dass der Blast etwas unhandlicher ist, wie gewöhnliche Pfeffersprays. Die Gummiabdeckung der Pfefferladung wirkt auch nicht wirklich vertrauenserweckend. Ob diese auf Dauer dicht ist, wird sich im Lauf der Zeit zeigen. Dennoch finde ich ihn sehr interessant und werde ihn weiter bei mir tragen. Ein ganz neues Video findet Ihr HIER. Darin erscheint es so, dass er den selben "Lauf" hat, wie der Compact. Es ist daher vermutlich möglich, den Blast selber (zur Tierabwehr!) z.B. mit Chillipulver nachzuladen. Inzwischen hat Demmer übrigens auch einzelne Nachfüllpackungen gelistet (Link, Link).
Um die Funktion des Pepperball Blast besser zu verstehen, habe ich ihn zerlegt. Vorne ist er mit den beiden hier gezeigten Schaumstoffscheiben verschlossen. Meine Sorge, dass er sich von alleine öffnet, wurde damit ausgeräumt. Selbst wenn die erste Scheibe, durch längeres Tragen, raus fällt, ist immer noch die Zweite vorhanden. Diese würde dann verhindern, dass Reizstoff ungewollt aus dem Gerät kommt. Sollte sich meine Abdeckung zu sehr lockern, werde ich einfach, mit einem Tropfen Sekundenkleber, die Dichtscheibe an der Mündung befestigen.
Aus rechtlichen Gründen hat mich auch interessiert, wie der "Lauf" aufgebaut ist. Und es ist tatsächlich nur eine Röhre, ohne eine Laufsperre. Ganz hinten ist der Lauf mit einer Kunststoffmembran abgedichtet. Der Lauf hat einen Innendurchmesser von 17,6mm. Damit ist zweifellos das Verschießen von Pepperballs möglich. Vermutlich würde die Mündungsenergie davon etwas unter 7,5 Joule betragen (die selbe Energie des Pepperball Compact).
Mein Fazit: Der Pepperball Blast bewegt sich in ein paar schwierigen rechtlichen Bereichen und es sollte unbedingt ein BKA Feststellungsbescheid dafür beantragt werden. Ob das evtl. schon gemacht wurde weiß ich nicht, ich kann nur sagen, dass es aktuell noch keinen dafür gibt (die Bearbeitungszeit beim BKA beträgt etwa 12 Monate). Ich selber würde es nicht verantworten wollen, den Blast ohne BKA Bescheid zu verkaufen. Den Erwerb und Besitz, als Tierabwehrgerät, sehe ich aber weniger problematisch. Jedenfalls solange man ihn nicht nachträglich mit .68er Geschossen nachlädt. (Wenn man das unbedingt will, kann man ja versuchen vom Beschussamt ein F im Fünfeck dafür zu bekommen, was eigentlich funktionieren sollte)