Nachtrag von 02/2021: Weil so viele nach Informationen über Vorderlader im neuen Waffenrecht suchen, will ich hier gleich vorweg sagen, dass sich diesbezüglich nichts geändert hat. Es war nur geplant, Vorderladerwaffen erlaubnispflichtig zu machen. Das ist aber nicht passiert.
Hier gehts hauptsächlich um das Schießen mit Presslingen und weniger um "Pulver".
Einschüssige Perkussionswaffen die vor 1871 entwickelt worden sind:
Erwerb und Besitz: Frei ab 18 Jahren.
Lagerung: Verschlossen und ungeladen.
Erwerb von Zündhütchen und Geschossen: Ohne Einschränkung.
Erwerb von Schwarzpulver: Erlaubnispflichtig (SprengG)
Erwerb von Schwarzpulverpresslingen: Erlaubnispflichtig (WaffG)
Führen: Waffenscheinpflichtig.
Vorderlader sind Schusswaffen und keine "Anscheinswaffen". Der §42a WaffG ist daher nicht auf sie anzuwenden.
Schießen: Nur auf einer Schießstätte oder eine Schießerlaubnis ist erforderlich.
Transport: (rechtlich führen, unter Freistellung von der Waffenscheinpflicht):
Zitat aus dem §12 WaffG, der auch für frei verkäufliche Waffen gilt:
diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt.
Beantragen eines Munitionserwerbs für Schwarzpulverpresslinge:
Jäger dürfen Langwaffenmunition mit dem Jagdschein erwerben. Schwarzpulverpresslinge sind Langwaffenmunition.
Sportschützen können sich einen Vorderladerrevolver problemlos auf die gelbe WBK eintragen lassen und haben damit eine Munitionserwerbsberechtigung für Presslinge. Alternativ kann bei der Behörde ein Munitionserwerbsschein beantragt werden für eine Vorderladerpistole. Dafür wird evtl. ein Nachweis über die vorhandene Waffe verlangt und eine Bestätigung des Schützenvereines, dass man regelmäßig schießt und der Stand dafür zugelassen ist.
Die Geschossenergie von Vorderlader Derringern ist eher durchwachsen. Ich habe leider noch nie mit so einem Derringer schießen können und konnte auch die ballistischen Werte nicht ermitteln. Ich kann mich daher nur auf Internetquellen berufen. Diese berichten von etwa 100-200 Joule Mündungsenergie bei dem Kaliber .44 aus Derringern. Große Pistolen schaffen etwa das Doppelte und Büchsen können über 2000 Joule erreichen.
Bei einer Waffenaufbewahrungskontrolle wird nach frei verkäuflichen (nicht registrierten) Waffen nicht gefragt. Sollten sie bei einer Kontrolle sichtbar sein werden sie aber ebenfalls kontrolliert, was absolut legitim und rechtmäßig ist.
Als Frankonia noch ein interessantes Geschäft war (bevor es von Otto übernommen wurde) habe ich diese beiden Bausätze beim Lagerverkauf in Rottendorf bekommen. Das Hawken Rifle hat etwa 130 Euro und die Patriot Pistole 25 Euro gekostet! Bei diesen Lagerverkäufen wurden immer Sonderposten zu super Preisen verkauft und es war ein großes Fest mit Bratwurst, Bier usw. Seit der Übernahme habe ich bei Frankonia nur noch eine neue Walther Pistole gekauft. Das war ein Fehler, denn beim Hersteller hätte ich viel Rabatt bekommen und nicht nur 1% für Inhaber der "Kundenkarte". Der Kracher war, dass die Pistole bereits gebraucht war, die sie mir als "neu" verkauft haben.
Meine Hawken Rifle habe ich leider nie fertig gebaut. Ich habe sie lediglich so zusammengesetzt, dass sie funktioniert und den Lauf brüniert. Aber ich bin mir relativ sicher, dass ich irgend wann in den nächsten Jahren noch Lust dazu haben werde.
Meine Patriot Pistole habe ich selber zusammen gebaut. Das hat mir wirklich Spaß gemacht. Und falls Ihr Euch etwas über das mittelmäßige Finish wundert: Ich habe sie unter einfachsten Bedingungen gebaut. Ich war damals nicht Zuhause und hatte nicht mal eine Werkbank. Und da ich weiß unter welchen Umständen ich die Waffe gebaut habe zeige ich sie Euch mit Stolz.
Schwarzpulverpesslinge sind prinzipiell eher für Vorderladerrevolver gemacht. Ich habe früher auch diese Revolver geschossen. Sie machten mir aber keinen sonderlichen Spaß. Aber das Schießen mit der Perkussionspistole war für mich immer "Enspannung Pur". Man nimmt sich für jeden Schuss viel Zeit und erreicht eine Präzision die man kaum mit einer modernen Verteidigungspistole hin bekommt. Das Problem bei den Presslingen ist aber jetzt, dass sie die Hohlräume in der Waffe nicht ausfüllen. Pulver dagegen würde den Zündkanal bis zum Piston füllen. Bei meiner Ardesa muss der Zündstrahl aber um die Ecke. Wenn man den Pressling einfach vorne rein steckt wird er nicht zünden. Man kann diesen im Lauf mit dem Ladestock etwas zerbröseln und die Pistole dann kräftig schütteln, bevor man die Kugel läd. Das ist aber ein rechtlicher Graubereich. Viele hochwertige Waffen, z.B. von Perdersoli, haben das Zündhütchen mittig auf dem Lauf sitzen, und nicht versetzt. Bei diesen Waffen ist das kein Problem.
Damit die Rundkugeln gut geführt werden und sich die Verschmutzung vom Lauf in Grenzen hält sollten die Pflaster angefeuchtet werden. Dafür gibt es spezielle "Milch". Ich lege mir das Pflaster einfach kurz in den Mund. Der Speichel funktioniert ebenfalls, kostet nix und man muss weniger mit zum Stand schleppen.
Das Pflaster wird auf die Mündung gelegt und nun wird die Kugel oben drauf gesetzt und in den Lauf gesteckt. Das sollte recht schwer gehen. Ich verwende dafür meinen "Kugelstarter". Erst wird sie mit dem kurzen Ende rein gedrückt, dann mit dem langen. Und dann mit dem Ladestock bis ganz runter.
Dabei sollte man darauf achten, dass man so wenige Körperteile über der Mündung hat wie möglich.
Der Hahn kommt in die Laderast, es kommt ein Zündhütchen drauf und dann ist die Waffe schussbereit. Das Schießen macht richtig viel Spaß. Meist wollen alle am Stand auch mal damit schießen.
Schwarzpulver macht einen saumäßigen Dreck. Ich habe auf dem Stand extra eine kleine Falsche mit Wasser dabei. Damit reinige ich den Lauf zwischen dem Schießen. Nach einigen Schuss bekommt man sonst kaum noch eine Kugel geladen.
Und Ihr habt richtig gehört: Vorderlader werden mit (heißem) Wasser gereinigt und niemals mit Öl. Mit Öl bekommt man den Schmauch nicht raus. Nach dem Schießen mit Schwarzpulver müssen die Waffen sofort gereinigt werden, sonst rosten sie schneller als ihr gucken könnt. Erst nach dem Reinigen geht man mit Öl ran, und zwar mit viel Öl. Ich habe es einmal auf den nächsten Tag verschoben. Das war knapp, ich konnte den Rost gerade noch weg polieren. Aus diesem Grund wird in den USA immer mehr Schwarzpulverersatzstoff verwendet. Die heißen Pydrodex oder tribble Seven. Und auch bei uns erkennen immer mehr Schützen die Vorteile davon. Ich muss euch ehrlich sagen, dass ich es hasse sofort nach dem Schießen die Waffen zu zerlegen und mich mit dem langen Gewehrlauf in der Badewanne rum zu ärgern. So viel Spaß Schwarzpulver auch macht, ich würde viel lieber mit Pyrodex schießen. Dazu kommt, dass man in Deutschland Pyrodex auf jedem Schießstand schießen darf. Er braucht keine extra Schwarzpulverzulassung. Was man leider noch nicht in Deutschland bekommt sind "Pyrodex Pellets". Bedenkt aber bitte, dass Vorderlader einen extra Beschuss brauchen für "Schwarzpulverersatzstoffe". Diese müssen auch extra im Pulverschein eingetragen sein, sonst darf man sie nicht erwerben.
Die Benutzung von Pulverflaschen ist auf allen Schießständen verboten.
Quelle: https://www.davide-pedersoli.com/notizie-armi-dettaglio.asp/l_de/idne_10/indoor-shooting-experience.html
Mit Schrotzündern 209 und Adaptern von Pedersoli kann man Hartgummikugeln verschießen, und das ohne Pulver und frei ab 18. Bedenkt hierbei, dass die Waffen etwa 30 Joule damit erreichen und das nur auf einer Schießanlage geschossen werden darf. Beachtet beim Kauf dieses Systems, dass die Pistons meist nur für Pedersoli Gewinde passen und notfalls angepasst werden müssen.
Steinschlosspistolen haben eine große Ausnahme im Waffengesetz, die kaum jemand kennt. Sie dürfen ohne Waffenschein geführt werden! Diese Ausnahme ist hier zu finden: Anlage 2 Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 Nr. 3.1 WaffG. Eine weitere recht unbekannte Ausnahme ist, dass frei verkäufliche Steinschlosswaffen mehrläufig sein dürfen, laut Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.6 WaffG. Das wichtigste Beispiel ist derzeit die doppelläufige Pedersoli Howdah Pistole im Kaliber 20.
Theoretisch darf man diese Waffen also führen, wenn man legal im Besitz des Treibladungspulvers ist. Es bleibt jedoch, dass man das Pulver idR. bedürfnisfremd verwenden würde. Das ist nicht als Straftat oder Owi sanktioniert, aber man wird dennoch Probleme mit der Waffenbehörde bekommen. Schließlich würde man das Pulver bedurfnisfremd verwenden.
Zum praktischen Schießen mit Steinschlosswaffen kann ich nicht viel erzählen. Ich bin leider noch nie dazu gekommen.
Palmetto Lafayette Derringer.
Quelle: http://www.icollector.com/Lot-of-2-Palmetto-Lafayette-CAL-41-SN-034524-0_i19983678
Eine der wirkungsvollsten, frei verkäuflichen Waffen in Deutschland ist der Dreyse Zündnadelrevolver.
Anlage 2, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2, 1.9 WaffG.
Originale sind sehr selten und teuer. Repliken gibt es leider nicht.
(wirklich kurios finde ich übrigens, wenn ich hier schon die exakte Gesetzesstelle zur rechtlichen Ausnahme der Zündnadelrevolver hinschreibe, dass ich dennoch Mails bekomme, weil mir Leser das nicht glauben. Und ja, der Revolver wurde vor 1871 entwickelt)
Eine weitere interessante Waffe ist das Sharps Gewehr. Es ist ein Hinterlader mit Fallblockverschluss für Schwarzpulver. Es werden Messing-Ladepatronen verwendet. Das Zündhütchen wird außen an der Waffe aufgesetzt. Es ist ebenfalls eine sehr effektive und frei verkäufliche Waffe. Das Video HIER fand ich sehr gut und übersichtlich. Es zeigt wie das Gewehr funktioniert.
Fazit:
Das Vorderladerschießen ist eines der tollsten Hobbys die ich mir vorstellen kann. Leider hatte ich immer zu viel Anderes im Kopf und auf dem Schießstand will ich immer so viel ausprobieren, dass ich mit kaum Zeit dafür nehme. In meiner Lebensplanung kommt aber noch viel Zeit dafür vor.
Probiert es aus, Ihr werdet begeistert sein! Fragt doch mal in eurem Schützenverein, ob einer der anderen Schützen seine Vorderlader mal zum testen mit bringen kann.
Quelle: http://bazar.hunting-shop.cz/detailni_foto.php?id_inzeratu=301937&id_obrazku=1
Das links ist eine Ardesa Tracker. Ein moderner Vorderlader mit "in-line" Zündung und dem Kaliber .50. In den USA gibt es oft eine verlängerte Jagdzeit für Bogen- und Vorderladerjäger. Und genau dafür hat der Markt einiges zu bieten. In Deutschland ist so ein moderner Vorderlader WBK pflichtig!
Das Jagen mit Vorderladerwaffen ist weder rechtlich noch tierschutzmäßig ein Problem. Ihr müsst euch aber natürlich jedem Schuss sicher sein und Ihr solltet die Mindestenergie für "Büchsenpatronen" einhalten, auch wenn sie hierbei nicht vorgeschrieben ist. Denn wenn ihr eine Nachsuche habt und gleichzeitig die Mindestenergie nicht erreicht habt steht ein rechtlicher Verstoß im Raum.
Es gab mal eine gute kleine Internetseite über das Jagen mit Vorderladern in Deutschland. Diese existiert aber leider nicht mehr.
Neu im Jahr 2020 war der Nitrofire Vorderlader, der die Federal FireSticks nutzt. Hierbei wird das Geschoss von vorne geladen. Die Treibladung befindet sich in der roten Kunststoffhülse und wird, mit einem Schrotzünder, von hinten geladen. Der große Vorteil dieses Systems ist, dass man die Waffe problemlos entladen kann.
Quelle: https://www.deeranddeerhunting.com/content/articles/deer-hunting-gear/this-is-a-muzzleloading-game-changer
Quelle: https://www.impactguns.com/thompsoncenter-arms-quick-shot-value-pack-50-caliber-090161023406.aspx
Solche Schnelllader für Zündhütchen, Geschoss und Pressling werden in den USA für die Jagd verwendet. Meist werden auch Treibspiegelgeschosse ("Sabot") verwendet.
Quelle: https://www.midwayusa.com/product/1009299634/hodgdon-pyrodex-black-powder-substitute-50-caliber-50-grain-pellets-pack-of-100
Hoffentlich werden auch bald Pyrodex Presslinge nach Deutschland importiert.
Eine der am weitest verbreiteten Vorderladerwaffen in Deutschland ist der Liegi Derringer von Pedersoli. Dieser kam in einem furchtbaren Fall zu trauriger Berühmtheit. Ein psychisch kranker Mann zog bei einer Kontrolle im Bahnhof Düsseldorf einen dieser Derringer und schoss auf die Beamten. Im Anschluss nahm er eine Geisel, der er aus wenigen cm in den Hinterkopf schoss. Die Geisel überlebte, er konnte festgenommen werden. Er trug 6 dieser Pistolen bei sich.
Pedersoli verkauft den Guardian Derringer und das White Hawk Gewehr. Beide verwenden Schrotzünder 209 und verschießen 4,5mm Luftgewehrkugeln mit einer beachtlichen Energie. Mit oder ohne eine Pulverzuladung. Ich will auf keinen Fall "schlafende Hunde wecken". Aber diese Waffen gab es so 1871 nicht. Damals gab es ja auch keine Zentralfeuer Schrotpatronen die 209 Zünder verwendet haben. Sie sind nach deutschem Recht erlaubnispflichtig und wurden fälschlicherweise frei verkauft. Mit dieser Meinung bin ich nicht alleine und ich würde mir alleine aus diesem Grund keine dieser beiden Waffen kaufen. Auch die Tingel Pistole und der Pyrodefender wurde jahrelang frei verkauft, bis man gemerkt hat, dass das nicht rechtmäßig war. Wäre ich im Besitz so einer Waffe würde ich sie entweder einem Händler verkaufen oder bei der Waffenbehörde nach einer bedürfnisfreien WBK anfragen. Dann braucht man zwar Sachkunde und einen Tresor, aber...... ich will hier wirklich nicht mehr dazu sagen.
Nachtrag von 10/2021:
Ich wurde darauf aufmerksam gemacht, dass "die schlafenden Hunde geweckt" wurden. Im Internet wird gerade über die Rechtstellung des White Hawk Gewehrs diskutiert, weil offenbar gegen einen Besitzer ein Strafverfahren wegen unerlaubtem Waffenbesitz eingeleitet wurde. Auch wenn derartige Waffen kein großes Thema für mich sind, sollte ich dazu vermutlich etwas erzählen. Mir ist bewusst, wie viele Schützen in Deutschland genau so ein Gewehr besitzen. Das sind in meinem Freundeskreis alleine schon zwei. Und um keine rechtlichen Probleme zu verursachen, wollte ich gar nichts weiter dazu schreiben und lediglich vor den waffenrechtlichen Problemen warnen. Aber da die rechtliche Einstufung vom White Hawk aktuell viele bewegt und sich die Besitzer fragen, ob sie ihr Gewehr wirklich legal besitzen, führe ich das Thema jetzt doch etwas aus. Glaubt bitte nicht, dass ich damit die strafrechtliche Verfolgung der Besitzer erleichtern würde. Ich selber habe nämlich den Eindruck, dass die waffenrechtlichen Fachdienststellen bisher beim Thema White Hawk sehr gut weg schauen konnten. Diese wollen nämlich idR. eben nicht "die Bevölkerung entwaffnen und enteignen", wie am Stammtisch immer zu hören ist. Sie setzen nur das um, was die Politik beschlossen hat. Und wenn man sich z.B. tiefer mit BKA Feststellungsbescheiden beschäftigt merkt man, dass dort meist sogar im Sinne der Waffenbesitzer entschieden wird.
Ich bin schon vor einigen Jahren auf rechtliche Probleme mit dem White Hawk aufmerksam geworden. Und nicht nur mir fiel auf, dass es eigentlich nicht möglich sein kann, ein Vorderlader mit 209 Schrotzündern als "Treibladung", nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.5. WaffG, frei zu verkaufen. In den Fachkreisen wurde das Thema immer wieder mal aufgegriffen und alle fachkundigen Personen in meinem Umfeld haben die selbe Meinung wie ich, das White Hawk hätte nie im freien Handel verkauft werden dürfen. Dass so eine Waffe mal "versehentlich" importiert und verkauft wird, kann tatsächlich mal passieren (es werden derzeit z.B. auch viele Messer unberechtigt verkauft, weil die Händler die Rechtslage falsch einschätzen). Und weil es in Fachkreisen schnell klar war, dass das ein Fehler war, wurden eine ganze Weile auch keine White Hawk mehr importiert und verkauft. Dass der Verkauf aber jetzt wieder aufgenommen wurde, macht mich wirklich zornig. Die Händler verdienen nämlich gutes Geld mit den Gewehren und die Käufer sind die Dummen.
Es erscheint so, dass die gesamte Bauweise des Gewehrs stark von evtl. vorhandenen historischen Vorbildern abweicht, sofern es überhaupt eines gibt.
Gerade beim waffentechnisch relevanten Lademechanismus steht es außer Frage, dass dieser einem historischen Vorbild sehr genau entsprechen muss. Waffensammler z.B. dürfen nur Orginalwaffen erwerben. Das wird so streng ausgelegt, dass z.B. die deutschen Armeewaffen idR. sogar nur erworben dürfen, wenn sie entsprechende (echte!) Bestempelungen aufweisen. Es gab ein Gerichtsurteil, wo einem Sammler die rote WBK entzogen wurde, weil er eine MAB-D aus Nachkriegsfertigung erworben hatte.
(Nachtrag: Ich hatte hier erst stehen, dass es die 209 Zünder für Schrotpatronen 1871 noch gar nicht gab. Diese Information war nicht ganz richtig. Diese speziellen Zündhütchen wurden am 08.08.1870 patentiert. Damit waren sie also zum Stichtag für eine waffenrechtliche Freistellung bereits entwickelt. Nachzulesen ist das im Buch "Vom Pulverhorn zum Raketengeschoss". Mit dieser Information ist aber schon fast bewiesen, dass es zum Stichtag noch keine Waffen gegeben hat, die damit betrieben wurden).
Viele vergessen, dass Pedersoli das Gewehr überhaupt nicht für den deutschen Markt entwickelt hat. Die Waffe wurde entwickelt, weil Vorderlader aller Art in den meisten Ländern frei verkäuflich sind. Bei der Entwicklung war es Pedersoli egal, ob in Deutschland nur genaue Nachbauten von historischen Vorbildern erlaubt sind. Gäbe es ein Vorbild, hätte man es erwähnt. Alleine schon um es besser zu bewerben und interessanter zu machen.
Die Besitzer vom White Hawk haben verständlicher Weise viel Spaß an ihrem Gewehr. Zusätzlich haben sie auch einiges Geld dafür ausgegeben. Aber das darf einen nicht dazu verleiten das Waffenrecht so zu deuten, wie man es selber gerne hätte. Das geht nämlich in den meisten Fällen schief. Ich selber versuche daher immer das Waffenrecht so auszulegen, wie es vermutlich auch ein Richter später machen würde.
Zur strafrechtlichen Verfolgung ist kein BKA Feststellungsbescheid erforderlich. Sowohl die Einleitung eines Strafverfahrens durch die Polizei, wie auch eine spätere Verurteilung, sind auch ohne so einen Bescheid möglich. Man muss dabei aber auch klar sagen, dass in den meisten Fällen kein Staatsanwalt ein großes Interesse daran hat, so einen Fall vor Gericht zu bringen. Ich vermute, dass die meisten derartigen Verfahren einfach eingestellt werden (evtl. auch gegen einen Strafbefehl über ein paar hundert Euro). Schlichtweg aus dem Grund, dass fast alle Käufer in gutem Glauben gehandelt haben und die Schuld als sehr gering anzusehen ist. Die Waffen werden sogar jetzt immer noch verkauft, was meiner Meinung nach ein völlig verantwortungsloses Handeln ist.
Sollte jetzt gegen jemanden ein Verfahren wegen unerlaubtem Besitz eines White Hawk eingeleitet werden, könnte er nur versuchen sich mit Hilfe eines Privatgutachtens vor Gericht zu verteidigen. Aber welcher Sachverständige würde ein derartiges Gutachten schreiben? Dafür müsste er erst mal das historische Vorbild finden. Und dann müsste er deren technische Details mit dem White Hawk im Gutachten vergleichen. Dafür muss man beide Waffen aber in der Hand halten. Ich selber kenne mich mit derartigen Waffen wirklich nur oberflächlich aus, aber nicht mal Pedersoli, Pedersoli-Deuschland, oder Hege nennen ein historisches Vorbild in ihren Produktpräsentationen. Wie Ihr sicher wisst, bin ich selber Sachverständiger für Schusswaffen. Und ich würde so ein Gutachten niemals schreiben, weil schon absehbar ist, dass das BKA vermutlich das genaue Gegenteil feststellen würde. Ein gegenteiliges Gutachten, dass das Gewehr erlaubnispflichtig ist, wäre aber sehr einfach zu erstellen.
Was kann man als White Hawk Besitzer jetzt tun?
Es ist aus rechtlichen Gründen schwierig, anderen bei diesem Thema zu sagen, "was sie tun sollen". Ich kann Euch nur ganz ehrlich sagen, was ich persönlich tun würde, wenn ich ein White Hawk besitzen würde. Als Jäger oder Sportschütze würde ich meine*n Sachbearbeiter*in (nicht böse sein, ich will mal ausprobieren, was politisch verblendete Vollidioten so toll am Gendern finden (entschuldigt diesen dummen Witz bei dem ernsten und wichtigen Thema) bitten das Gewehr einfach einzutragen. Auch hierbei ist der Zeitpunkt relevant. Wenn der Sachbearbeiter sieht, dass die entsprechenden Internetshops das Gewehr am heutigen Tag immer noch verkaufen, wird er sich die Frage einer Strafverfolgung überhaupt nicht stellen. Die Waffenbehörden haben übrigens, im Gegensatz zur Polizei, keine Strafverfolgungspflicht. Ich würde dafür jetzt sofort Screenshots von allen Angeboten von Onlineshops machen, wo man sieht, dass das Gewehr lieferbar ist und in den Warenkorb gelegt werden kann.
Wenn ich das Gewehr behalten will und keine WBK habe, würde ich vermutlich ähnlich vorgehen. Dann würde ich eine WBK für das Gewehr beantragen, zusammen mit einer Ausnahmegenehmigung als Härtefall nach Nr. 36.2.12 WaffVwV (Aufbewahrungsvorschriften). Da in der WaffVwV sogar der Besitz eines scharfen K98k oder eines Biathlon Gewehrs als Beispiel genannt sind, sollte es problemlos möglich sein, dass die Aufbewahrungsvorschriften für ein White Hawk Gewehr erleichtert werden. Das ist aber immer eine Einzelfallentscheidung des jeweiligen Sachbearbeiters. Ein Problem bei so einem Antrag kann aber ein fehlender Sachkundenachweis werden. Man könnte in seinem Antrag eine Ausnahme von dieser Voraussetzung nach §12 Absatz 5 WaffG beantragen, da für den Antragsteller 99% der in einer Waffensachkunde behandelten Themen irrelevant sind. Genau genommen ist dieser Absatz für etwas andere Dinge vorgesehen, aber es gibt einem Sachbearbeiter vermutlich doch etwas mehr Freiheit bei so einer Entscheidung.
Wenn mir der Aufwand zur Beantragung einer WBK zu hoch ist, würde ich versuchen das White Hawk Gewehr so schnell wie möglich los zu werden. Eine gute Möglichkeit könnte es sein, die örtlichen Waffenhändler zu fragen, ob sie es abkaufen wollen.
Wenn ich das Gewehr nicht mehr behalten wollte, würde ich es dem Verkäufer zurück schicken, mit der schriftlichen Aufforderung, mir den Kaufpreis zu erstatten. Ein Hinweis auf sein eigenes, vermutlich strafbares, Verhalten sollte das möglich machen. Verantwortungsbewusste Waffenhändler würden eine Rückkaufaktion starten und die Gewehre ins benachbarte Ausland weiterverkaufen, wo es einfachere Regelungen gibt. Und vor allem müssten sie es jetzt machen, bevor ein BKA Bescheid dazu erlassen wird.
Wie immer gilt, ich sage hier nur meine persönliche Meinung. Diese ist nicht rechtsverbindlich, keine Rechtsberatung, sie hat keine Gesetzeskraft und ich habe die Weisheit nicht mit
Löffeln gefressen. Seit nicht zornig auf mich, ich versuche nur den Besitzer dieser Waffe zu helfen. Ich habe diese Waffen nicht importiert, ich habe sie nicht verkauft und schreibe hier absolut
nichts, was nicht jeder andere Sachverständige für Schusswaffen schon längst weiß. Sollte ein BKA Bescheid erlassen werden und die dortigen Sachverständigen kommen zur selbe
Rechtsmeinung wie ich, haben alle Besitzer ein großes Problem und es ist zu spät für Vieles. Ihr Gewehr ist über Nacht wertlos und unverkäuflich geworden und sie haben sich nachweislich strafbar
gemacht. Der Zeitfaktor ist bei dem Thema sehr relevant. Ich komme mir gerade so vor, als würde ich "Panik" verbreiten. Entschuldigt das bitte, denn das ist
nicht meine Absicht. Aber viele Besitzer dieser Gewehre wollen abwarten und schauen was passiert. Und genau das würde ich jetzt auf keinen Fall tun.
Ich habe übrigens zu den Airsoft Granatwerfern von TAGinn eine ähnliche rechtliche Meinung. Auch diese sehe ich als erlaubnispflicht an, obwohl sie derzeit, als Abschussgerät für Pyrotechnik, frei verkauft werden.
Nachtrag: Ich habe eben erfahren, dass einige fachkundige Personen sogar der Meinung sind, dass jeder Vorderlader mit montiertem Pedersoli Indoor Piston WBK pflichtig ist. Ich selber sehe das anders, wolle es der Vollständigkeit halber aber erwähnen.
HIER ist ein Urteil über die Tingle Pistole zu finden. Darin steht kurz gefasst, dass sich eine derartige erlaubnisfreie Waffe sehr nahe am historischen Vorbild halten muss und die Tingle Pistole WBK pflichtig ist. Wenn man dazu noch bedenkt, dass bei der Tingle Pistole fast nur ein optischer Unterschied zu historischen Vorbildern vorliegt, und bei dem White Hawk Gewehr der ganze Lademechanismus offenbar anders ist (sofern es überhaupt ein Vorbild gibt!), würde eine gerichtliche Einstufung des White Hawk ziemlich eindeutig ausfallen.
Nachtrag vom 27.10.2021:
Ich habe inzwischen direkt Pedersoli nach einem historischen Vorbild gefragt. Die Firma hat schnell geantwortet und mir mitgeteilt, dass das White Hawk kein historisches Vorbild
hat! Es wurde lediglich von ähnlichen Systemen "inspiriert. Als Beispiel wurde mir eine Pistole aus Russland genannt, die einen Kipplauf hat und "normale" Flügelzündhütchen verwendet. Es
gibt bei den Waffen einige Unterschiede in der Konstruktion, z.B. der gesamte Ausstoßer Mechanismus, oder der Öffnunghebel. Im WaffG ist aber gefordert, dass das jeweilige "Modell" vor dem
01.01.1871 entwickelt wurde. Das kann man drehen und wenden wie man will, es gab weder das White Hawk Gewehr vor 1871, noch gab es überhaupt Waffen mit diesem technischen System. Es ist
ein Phantasieprodukt, mit einer komplett neuartigen Konstruktion.
Nachtrag vom 01.11.2021:
Ich hab gerade eben das wirkliche Vorbild vom White Hawk Gewehr gefunden. Ganz offensichtlich ist das Falco srl Gewehr mit Hahn in 9mm Flobert das Vorbild für das White Hawk Gewehr. Beachtet z.B. auch die Anordnung und Zahl der Querbolzen im Systemkasten. Das lässt sogar einen Rückschluss auf die selbe interne Konstruktion zu.
Bei den vielen Diskussionen über die Rechtstellung des White Hawk Gewehrs wird auch immer wieder über die deutsche Geschichte der Tingle Pistole gesprochen. Diese Vorderladerpistolen wurden früher frei verkauft und heute tauchen sie immer wieder mal aus illegalem Besitz auf. Sie hat nämlich kein Vorbild, das vor 1871 entwickelt worden ist. Genau das wäre aber nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.5 WaffG notwendig, damit sie ohne WBK besessen werden darf. Die Frage war jetzt aber, wurden die Tingle Pistolen alle durch eine Gesetzesverschärfung illegal, oder hat tatsächlich der Waffenhandel sie noch nach einer Verschärfung weiterhin und unrechtmäßig verkauft? Wiederholt sich gerade genau das Selbe wie damals, mit einer anderen Vorderladerwaffe?
In dem Hebsacker Katalog oben von 1969 wurden die Tingle Vorderladerpistole zum freien Erwerb angeboten und als Nachbildung der "Remington Single-Pistole von 1860" beworben. Die damit gemeinte Pistole von Remington ist äußerlich nur sehr grob ähnlich und verfügt auch über das völlig andere Rolling-Block-System. 1968 wurde das BWaffG (Bundeswaffengesetz) erlassen, was aber nur für Händler relevant war. 1969 galt für die Waffenbesitzer selber immer noch das Reichswaffengesetz von 1938. Damals spielte es noch keine Rolle, ob eine Perkussionswaffe ein historisches Vorbild hat. Unser heutiges WaffG kam erst 1972.
In der 1. WaffV von 1972 fand sich bereits die Grenze 1871, diese war aber nur für den erlaubnisfreien Handel relevant. Schon 1976 wurde einiges wieder geändert, weil man 1972 viele Fehler und sinnlose Vorschriften in die Gesetzestexte rein geschrieben hatte. Und seit 1976 gibt es für frei verkäufliche einschüssige Perkussionswaffen die Vorgabe, dass deren Modell vor dem 1.1.1871 entwickelt worden sein muss. Das könnt Ihr oben in dem Auszug aus der 1. WaffV von 1976 sehen. Wie Ihr weiter oben gesehen habt, wurde die Tingle Pistole vorher schon verkauft und jetzt zeige ich Euch, dass sie auch danach noch vom Waffenhandel verkauft wurde. Die jeweiligen Waffenhändler verließen sich auf die Angaben der Importeure und hinterfragten die Behauptung, dass sie ein Nachbau der Remington Single Pistole wäre nicht.
Auch kleinere Händler, wie das Zeughaus Überlingen, übernahmen unreflektiert die Behauptung, dass die Tingle Pistole ein Nachbau der "Remington-Single-Pistole" von 1860 wäre und verkauften sie an jedermann. Beide Anzeigen stammen aus dem Jahr 1981. Es ist aber nicht so, dass sich damals niemand für die genaue rechtliche Einstufung der Tingle Pistole interessiert hätte, es gab bereits damals einige, die auf den unrechtmäßige Verkauf hingewiesen haben. Z.B. in der DWJ 11/1974 Seite 1134 wurde von der Redaktion zu dieser Frage Stellung genommen. Die Redaktion widersprach ausdrücklich den Behauptungen des Waffenhandels und dort kann man auch nachlesen, dass die angebotenen Waffen ein Nachbau der 1960 von Robert Tingle entworfenen Pistole aus Shelbyville sind und es kein historisches Vorbild gibt. Erst einige Jahre später platzte diese Blase, wann das genau war weiß ich leider noch nicht.
Bereits vor vierzig Jahren wurden viele Waffenbesitzer von großen Händlern über den Tisch gezogen. Der Fachwelt war in den 80er Jahren längst klar, dass die Tingle Pistole WBK pflichtig ist und sie wurde dennoch in großen Mengen verkauft (Nachtrag: Sogar im Frankonia Katalog von 1987/88 Ist die Tingle Pistole noch drin). Hätte man sie aus dem Programm genommen, hätten diese Händler damals ja auf viel Geld verzichten müssen (auf dem Foto oben: "unsere meist verkauften Vorderladerwaffen") und hätte auch eingestehen müssen, dass man unrechtmäßig gehandelt hat. Es war damals also offenbar einfacher, weiterhin viele Kunden ins offene Messer des strengen deutschen WaffG laufen zu lassen.
Fazit:
Geschichte wiederholt sich und tatsächlich verkaufen immer noch einige Waffenhändler das White Hawk Gewehr, obwohl der Fachwelt seit Jahren klar ist, dass es gar kein historisches Vorbild hat. Einige dieser Händler wurden sogar schon auf die rechtliche Problematik hingewiesen, so wie auch garantiert 1974 die Verantwortlichen von Frankonia den Bericht in der DWJ gelesen haben. Die Händler haben davon Geld und die Käufer eine illegale Waffe. Ich rede hier ja nicht über den Import eines schnurlosen Telefon ohne CE Zeichen, ich spreche von Strafverfahren des WaffG, die irgendwann ihren vorgeschriebenen Weg gehen werden.
Es liegt mir fern, Anderen meine Meinung aufzudrängen. Und da ich selber kein White Hawk Gewehr besitze und auch keine positive oder negative Beziehung zu den Importeuren oder Händlern habe, kann ich hier meine Meinung ganz offen und ehrlich sagen. Und mittlerweile sind mir einige weitere Punkte klar geworden, die ich euch hier erzählen will.
Das White Hawk wurde über viele Jahre und in großer Stückzahl in Deutschland verkauft. Vor einigen Jahren habe ich irgendwo am Rande mitbekommen, dass der Importeur des Gewehrs, wegen rechtlichen Bedenken, den Einkauf gestoppt hat. Woher ich diese Information hatte und wann das war, weiß ich ehrlich gesagt nicht mehr. Einige Jahre später sind die Gewehre plötzlich wieder am Markt aufgetaucht. Ich hatte mich damals sehr darüber gewundert. Einige Nachfragen bei Fachleuten bestätigten mich nun in meiner Vermutung, dass der Antrieb der Geschosse mit 209 Schrotzündern ein Problem ist und eine Freistellung von der Erlaubnispflicht unmöglich macht. Und das war der Zeitpunkt, ab wann ich meine Bekannten vor dem Erwerb der Waffe gewarnt habe. Erst jetzt rückte die Waffe in meinen Fokus und ich fand raus, dass sie inzwischen von einem anderen Importeure nach Deutschland gebracht wurde und dass es überhaupt kein historisches Vorbild dafür gibt (was ich weiter oben darlege). Ich habe einige Waffenhändler und Importeure in meinem Bekanntenkreis. Viele Waffenhändler haben gar keine tiefen Kenntnisse des Waffenrechts, aber Importeure kennen sich damit meist wirklich gut aus. Es ist mir daher ein Rätsel, wie jemand eine Waffe nach Deutschland importieren kann, nach dem eine andere Firma den Import wegen rechtlicher Bedenken gestoppt hat? Es war zu diesem Zeitpunkt den Verantwortlichen also offensichtlich schon klar, dass die Rechtsstellung des White Hawk nicht eindeutig ist. Und man hat es dennoch importiert und in den Handel gebracht, ohne sich vorher ein Rechtsgutachten oder einen BKA Feststellungsbescheid dafür zu besorgen. Wenn es wirklich so gewesen ist, war das weit mehr als nur verantwortungslos, es wäre eine Sauerei und außerdem strafbar.
Die Lage heute: Es gibt keine Lieferschwierigkeiten beim White Hawk, wie einige vermuten. Der Import wurde vor einigen Monaten heimlich und leise gestoppt. Es wird keine dieser Gewehre mehr im deutschen Handel geben. Woher ich diese Information habe, will ich nicht öffentlich erzählen. Auch bei allen großen Waffenhändlern gibt es das Gewehr nicht mehr, nur noch bei sehr wenigen werden die Restbestände abverkauft.
Die meisten Besitzer vom White Hawk wollen abwarten und machen nichts. Das ist ihnen ja unbenommen. Ich habe aber sehr den Eindruck, dass viele davon den Kopf in den Sand stecken und die ganz offen vor Ihnen liegende Wahrheit nicht sehen wollen. Nicht nachvollziehen kann ich aber, dass von den vielen Besitzern offenbar noch kein Einziger vom Händler oder Importeuer ein Rechtsgutachten oder einen BKA Feststellungsbescheid dazu verlangt hat? Eine derartige E-Mail zu schreiben wäre ein Aufwand von 5 Minuten.
Ich weiß, dass ich mir mit diesem Bericht hier keine Freunde mache. Aber es ist etwas was meinen Blog auszeichnen soll, dass Ihr auf Tactical-Dad meine ehrliche und unabhängige Meinung lesen könnt. Mir sind Leserzahlen und Klicks egal, weil ich kein Geld mit diesem Blog verdiene. Alleine schon meine ehrliche Meinung über die Glock Pistole kostet mich sehr viele Leser. Wenn mich Klicks interessieren würden, hätte ich den Bericht schon lange gelöscht. Und vor allem habe ich keine Werbepartner oder Sponsoren, auf die ich Rücksicht nehmen muss. Oder was denkt Ihr, warum die "Fachzeitschriften" sich dem Thema noch nicht angenommen haben...
Nachtrag von 07/2022:
Mein Bericht über das White Hawk Gewehr schein einige Händler ganz schön nervös gemacht zu haben. Wie Ihr mit einer schnellen Google Suche seht, ist das Gewehr aus dem Handel verschwunden. Auch die Spötter in den sozialen Medien sind inzwischen verstummt.