Es gibt Gegenstände die als Waffen verwendet werden können, aber nicht unter das WaffG fallen. Das kann relevant werden, wenn man z.B. seine eigenen Kinder (oder Jugendlichen) bewaffnen will oder Etwas in Waffenverbotszonen wie in Hamburg oder Bremen bei sich führen will. Weit verbreitet sind derartige Gegenstände bei LKW Fahrern, die quer durch viele Länder, mit unterschiedlichem Waffenrecht, fahren. Oder man will einfach nicht über einen der vielen Fallstricke des Waffengesetzes stolpern. Das einfachste Beispiel für so etwas ist Tierabwehrspray. Aber auch der Jet Protector, der Guardian Angel, der Pyrodefender, taktische Taschenlampen und Tactical-Pens fallen darunter. Das bekanteste Beispiel ist der Baseballschläger. Der Phantasie sind hierbei keine Grenzen gesetzt, außer in Ländern wie der Schweiz, dort wird man angezeigt wenn man "gefährliche Gegenstände" ohne "berechtigtes Interesse" bei sich trägt. Derartige Gesetze (ähnlich unserem §42a WaffG) sind leider sehr schwammig und man kann notfalls nur auf verständnisvolle Polizisten hoffen. Was in Waffenverbotszonen erlaubt und was verboten ist erkläre ich Euch HIER.
Zu dem Bild oben: Der JPX und das Pfefferspray sind zur Tierabwehr bestimmt. Das Messer ist feststehend und unter 12cm Klingenlänge (§42a WaffG greift nicht). Die Vorführzange ist zum Fesseln bestimmt und nicht als Waffe! Aber es gibt keine bessere Alternative zu einem (verbotenen) Schlagring. Der Kugelschreiber und die Lampe eignen sich gut als Alternative zum Kubotan. Alle Gegenstände darf Jedermann überall bei sich tragen. Ohne Altersbeschränkung. Nur auf Versammlungen (Demonstationen) ist es verboten so etwas bei sich zu haben. (Je nach Landesgesetz ist auch das Tragen dieser Gegenstände bei "öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel" verboten.)
Foto links: Viele werden hier einen Minigolf Schläger für Erwachsene und einen für Kinder sehen. Ich sehe in dem Schläger für Kindern aber auch eine Alternative zu reglementierten Schlagstöcken. Vor allem eine Alternative die viel Besser ist als die dämlichen Baseballschläger oder MagLights.
Ich rate aber dringend davon ab Messer zur Selbstverteidigung bei sich zu tragen! Sie haben eine recht schlechte Sofortwirkung und IdR. wird man auch für glasklare Notwehr hart Verurteilt. Es gibt zwar Messerkampftechniken wo gezielt einzelne Muskeln zerschnitten werden, aber damit will ich hier gar nicht anfangen.
Obwohl ich durchaus Interesse am Pyrodefender hatte, hab ich mir keinen davon gekauft. Der Preis von 100 Euro hielt mich einfach davon ab. Ich würde einen Preis von etwa 30 Euro angemessen halten für dieses sehr einfach gebaute Gerät.
Nachtrag vom 19.02.2019:
Achtung - Der Pyrodefender ist vom BKA als WBK pflichtige Waffe eingestuft worden. Den Feststellungsbescheid könnt Ihr hier runterladen:
Die Frage ist nun was Besitzer des Pyrodefenders jetzt machen können?
1. Den Verkäufer auffordern den Pyrodefender zurück zu nehmen. Er hat ihn schließlich unter falschen Vesprechungen verkauft.
2. Bei der Waffenbehörden eine WBK dafür beantragen. Bei einer Gesetzesverschärfung wird Altbesitz meist als allgemeines "Bedürfnis" nach §8 WaffG anerkannt. Evtl. kann auch gleich dazu eine Ausnahmegenemigung beantragen dass man keinen Tresor dafür kaufen muss. Denn das wäre, meiner Meinung nach, nicht verhältnismäßig, für ein derartiges Gerät den Erwerb eines 400 Euro Tresor zu verlangen. Eine WBK bekommt man nur wenn man zuverlässig ist. Sollte man also in der Vergangenheit relevante Straftaten begangen haben wird das nicht funktionieren.
Als 3. Möglichkeit KANN es evtl. möglich sein den Pyrodefender zu zerlegen. Wenn man die elektronische Steuereinheit getrennt vom Griffstück lagert, oder man nur noch eines besitzt wird das kein wesentliches Teil mehr sein. Ob das rechtlich erlaubt ist will ich nicht abschließend beurteilen.
Weiter stellt sich die Frage ob der Importeuer später, wenn eine PTB-Zulassung erwirkt wurde, die bereits verkauften Pyrodefender mit einem PTB-Zeichen nachstempeln darf? Das wurde in den 1970er Jahren von Walther z.B. mit der UP1 Schreckschusspistole gemacht.
Nachtrag vom 16.07.2019:
Erschreckender Weise wird der Pyrodefender immer noch von vielen Waffenhändlern verkauft. Einige tun das sogar, obwohl sie wissen, dass er WBK-pflichtig geworden sind. Auch vom Importeur hört man nichts dazu, wie sie den Besitzern aus der misslichen Lage helfen wollen und ob evtl. eine nachträgliche PTB-Zulassung geplant ist.
Tierabwehrspray unterliegt nicht dem Waffenrecht weil es nicht zum Einsatz gegen Menschen bestimmt ist. Und genau das Selbe funktioniert auch mit Schlagstöcken, daher habe ich das Konzept vom "Tierabwehrstock" erdacht und möchte es Euch nun vorstellen.
Die Bestimmung eines Gegenstandes im Waffenrecht:
Das deutsche Waffengesetz bestimmt im § 1 was überhaupt Waffen sind und welche Gegenstände von diesem Gesetz erfasst werden. Bei manchen Gegenständen spielt die "Bestimmung" keine wesentliche Rolle. Das WaffG sagt klar was eine "Schusswaffe" ist und dass es genau so von diesem Gesetz erfasst wird wie z.B. auch die "gleichgestellten Gegenstände" (Schreckschusswaffen oder Armbrust).
Relevant ist die "Bestimmung" aber z.B. bei Reizstoffsprühgeräten, Schlagstöcken, oder Messern. Teilweise, aber auch sehr eingeschränkt bei Elektroschockern. Sobald ein derartiger Gegenstand "seinem Wesen nach dazu bestimmt ist, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen" ist er eine Waffe. Aber elektrische Viehtreiber, Küchenmesser und Tierabwehrsprays sind eben keine Waffen (siehe auch BKA Feststellungsbescheid vom 07.11.2008 zu Tierabwersprays).
Die "Umwidmung" von Gegenständen im Waffenrecht:
Da der deutsche Markt bisher keinen "Tierabwehrstock" anbietet stellt sich natürlich die Frage, ob man ihn selber macht oder man einen "Schlagstock" umwidmen kann, um ihm eine Bestimmung gegen Tiere selber zu geben. Denn dann würde er dem Waffenrecht nicht mehr unterliegen. Das Umwidmen ist ein absoluter Graubereich der kaum bis gar nicht geregelt ist. Theoretisch ist es möglich. Als Privatmann wäre ich aber sehr vorsichtig wenn ich etwas derartiges vorhätte.
Ein Baseballschläger ist zum Sport bestimmt und unterliegt niemals dem Waffenrecht. Selbst wenn er vorsätzlich benutzt wird um einen Menschen zu verletzen erfolgt diese gefährliche Körperverletzung dann nicht mit einer Waffe im rechtlichen Sinne. Der Täter kann nicht wegen einem Verstoß gegen das Waffenrecht bestraft werden, sondern nur wegen der Körperverletzung.
Aber wenn man ala Walking Dead Stacheldraht darum wickelt ändert man seine Bestimmung "um die Angriffs und Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen". Damit wird er eine Hiebwaffe und darf laut §42a WaffG überhaupt nicht mehr ohne berechtigtes Interesse geführt werden. Genau dies wäre eine "Umwidmung" in eine Waffe.
Auch ein Importeur, der Pfefferspray aus den USA importiert und "Tierabwehrspray" Aufkleber auf die Sprays klebt ändert so die Bestimmung. Er widmet sie so um, dass sie keine "Waffen" mehr sind. Vorher waren es verbotene Reizstoffsprühgeräte ohne Zulassungszeichen die gegen Menschen bestimmt waren. Durch die Aufkleber unterliegen sie keinen waffenrechtlichen Beschränkungen mehr. Das von mir genannte Beispiel ist nicht aus der Luft gegriffen, sondern wurde von einem deutschen Großhändler tatsächlich genau so gemacht. Meiner Meinung nach ist es aber nicht ausreichend wenn der BESITZER eine Beschriftung anbringt. Aber der Hersteller kann dies mit Sicherheit tun, denn z.B. beim JPX ist auch lediglich die "Tierabwehrgerät" Aufschrift anders um ihn auf dem deutschen Markt verkaufen zu dürfen.
Ein Umwidmen könnte z.B. dadurch erfolgen, dass man einen "Tierabwehrstock" Schriftzug anbringt. Man könnte auch die Farbe vom taktischen schwarz in blau und gelb ändern, da diese Farben von Hunden deutlicher wargenommen werden. Möglich wäre auch das Anbringen von speziellen Quergriffen die eine "festgebissene" Hundeschnauze lösen sollen. Je mehr derartige und deutlich sichtbare Veränderungen man selber anbringt um so mehr steht man rechtlich auf der sichereren Seite. Für einen Hersteller, Importeur oder Verkäufer ist das alles eigentlich recht einfach, der müsste schlichtweg einen der Schlagstöcke mit "Tierabwehrstock" Schriftzug dem BKA für einen Feststellungsbescheid vorlegen. Nach der Logik und Erfahrung aus anderen BKA Bescheiden wird dieser einfache Schriftzug bereits ausreichen damit der Stock nicht mehr dem WaffG unterliegt und geführt werden darf.
Es sollte rechtlich absolut kein Problem sein wenn man einen "Tierabwehrstock" selber baut.
Ich bin weder ein talentierter Bastler noch kann ich gut zeichnen. Daher seht es mir nach dass meine Zeichnungen hier etwas "mittelmäßig" ist. Aber Ihr seht sicher worauf ich raus will.
Ich will auch noch ein paar Worte an die Kritiker wenden:
Unser Waffenrecht unterscheidet beim Führen von Selbstverteidigungswaffen überhaupt nicht ob es um gesetzestreue Bürger geht oder um kriminelle Gewalttäter. Beim Führen von Waffen sind alle quasi gleichgestellt, was ein großer Fehler der Gesetzgebung ist. Vorbestraften muss das tragen von Waffen verboten werden und nicht den anständigen Bürgern. Und jeder der sich hier über die waffenrechtlichen Möglichkeiten informiert ist bemüht sich an die Regeln unserer Gesellschaft zu halten und sollten diese Menschen einen Schlagstock mit sich führen geht davon keinerlei Gefahr für die Allgemeinheit aus. Und wer diesen Faktor nicht erkennt sollte besser überhaupt nicht über das Waffenrecht reden, denn er erkennt nicht mal ansatzweise die Realität in unserer Gesellschaft. Derartige Weltverbesserer haben z.B. in England das Führen absolut aller Selbstverteidigungswaffen den Bürgern verboten. Den Erfolg dieser allgemeinen Verbote kann man sehr gut in London sehen, die Stadt hat mittlerweile New York in der Kriminalität eingeholt und die Zahl der "Knife Crimes" nimmt katastrophale Zustände an.
...und zur Selbstverteidigung.
In meiner Jugend las ich ein Buch über die sowjetischen Speznas des GRU. Es ging um Schläfer, die getarnt in West Europa gelebt haben, ihre Ausrüstung hier versteckt hatten und im Kriegsfalle aktiv geworden wären (Link, Link). Wenn man überlegt wie viele GRU und Gladio Agenten damals im Untergrund gelebt haben, hat man den Eindruck, dass halb Deutschland mit Erdepots vollgestopft sein müsste (noch ein Link). Das Buch war von einem Überläufer geschrieben und voller Horrorgeschichten über die Speznas Ausbildung. Einige Jahre später bewegte ich mit dem Klappspaten selber einige qm Erdreich, durchlief eine Nahkampfausbildung und lernte den Spaten als Waffe zu schätzen. Heute, wo ich einige Einblicke in Spezialeinheiten gewinnen konnte, sehe ich das Buch in einem anderen Licht und mir ist der Hintergrund der vielen Übertreibungen klar. Und mir ist inzwischen auch klar, dass es nicht stimmt, dass jeder Speznas Anwärter in einen Raum mit einem scharf gemachten Kampfhund eingeschlossen wird und diesen mit seinem Spaten totschlagen muss.... dann müssten sich ja vor jeder Speznas Kaserne die toten Hunde stapeln....
Ich wollte hier eigentlich etwas über den Spaten als Waffe schreiben. Aber es gehört doch zu den Themen, zu denen ich nichts öffentlich schreiben will. Auf meinem Blog lesen doch leider auch viele Bekloppte mit, denen ich nicht erklären will, wie man mit tödlichen Waffen umgeht. Bedenkt aber, dass Spaten aus gutem Grund von Soldaten seit über 100 Jahren als Nahkampfwaffe verwendet werden. Beispielhaft will ich hier erwähnen, dass der US Army Soldat Benjamin F. Wilson im Koreakrieg, vier von den vielen getöteten Gegnern, mit dem Spaten besiegte. Dafür wurde er mit der Medal of Honor ausgezeichnet.
Der Nahkampf mit dem Spaten beinhaltet, wie beim polizeilichen Einsatz des Säbels vor 100 Jahren, zwei Optionen. Eine tödliche Seite (scharfe) und eine "weniger tödliche" (stumpfe). Ein Spaten ist auch eine gute Waffe um angreifende Hunde abzuwehren (solange er sich noch nicht im Unterarm festgebissen hat). Fast in jedem Buch über militärischen Nahkampf wird in einem Kapitel der Kampf mit dem Spaten gezeigt. Z.B. in den Büchern "Selbstverteidigung im Einsatz" von Arne Prieß und "Gjogsul - Zweikampf im Ernstfall". Vor allem das Buch Gjogsul will ich jedem Soldaten ans Herz legen, denn die daran gezeigten Katas, z.B. zum Nahkampf mit dem Gewehr, sind wirklich Gold wert, wenn man alleine trainieren muss. Das Buch "Der Klappspaten" von Thomas Balzen ist nur ein Comic, der sich für ehemalige Soldaten aber zum Lesen lohnt.
In der zivilen Selbstverteidigung findet der Spaten aber keine Beachtung. Wobei er zur Heimverteidigung, meiner Meinung nach, wesentlich besser geeignet ist als die immer wieder propagierte Armbrust. Und davon abgesehen ist ein Spaten natürlich eines der wichtigsten Werkzeuge zur privaten Krisenvorsorge und für Bushcrafter. Man kann damit wesentlich mehr machen, als nur zu graben. Man kann damit vor allem auch dünnere Bäume umhauen und notfalls sogar Spiegeleier darauf braten.
Ein angewinkelter Bundeswehr Klappspaten eignet sich z.B. auch zum Aufbrechen von Vorhängeschlössern. Ein Schlag mit einem Stahlhelm, oder einem zweiten Klappspaten, darauf und das Schloss bricht ab. Dass das funktioniert haben Generationen von Wehrpflichtigen bewiesen, die ihren Schlüsselbund im Spind vergessen, und das Vorhängeschloss zugedrückt hatten. Als dann die neuen Spinde mit Drehknopf beschafft wurden war das aber nicht mehr so möglich. Bei den neuen Spinden kommt man meist nicht mal mit einem Bolzenschneider anständig an das Schloss. Es helfen aber oft Lockpicks, wenn man damit umgehen kann.
Mein Vater ist ein sehr kluger Mann und so bemerkte er auf einer Messe den winzigen Stand von Chinlin, die Spaten in bester Qualität fertigen. Er brachte mir den Survialspaten mit (auch "WJQ-308" oder "CL-308" genannt). Er ist ein tolles Stück Ausrüstung und kostet etwas über 50 Euro. Die Verarbeitung ist hervorragend. Mein einziger Kritikpunkt am Multifunktionspaten von Chinlin ist, dass der Griff rund ist. Beim Nahkampf spürt man so nicht in welche Richtung das Blatt zeigt.
Wenn die silberne Schraube gelöst wird, kann man das Blatt verstellen und die vielen Zusatzfunktionen nutzen. Diese reichen von einem Hammerkopf, einem Drahtschneier, bis zu einer Sprengkapsel Würgezange. Natürlich wird der Spaten eine harte Nutzung nicht so lange mitmachen, wie ein feststehender Spaten. Aber die Qualität ist dennoch sehr gut. Da mein Bundeswehr Klappspaten aber schon seit Jahren seinen festen Platz in meinem Kofferraum hat, und mein schweizer Armeespaten im Garten, liegt der von Chinlin schon eine Weile ungenutzt in meiner Waffenkammer.
Die beiden Schlagstöcke unten unterliegen dem Waffenrecht und man darf sie nicht ohne Weiteres bei sich tragen. Den Griff des Chinlin Surival Spaten aber schon.