-- Das hier ist keine Rechtsberatung! --
Falls jemand von Euch so ein Gepäckstück am Flughafen noch nicht gesehen hat: So müssen Waffen im aufgegebenen Gepäck gekennzeichnet werden! Das wird extra so gemacht, damit auch jeder dumme Kofferdieb der am Gepäckband arbeitet weiß dass darin eine Waffe ist (bitte erkennt die Ironie!).
Der Freund von dem ich das Bild habe hat mir das Foto vor dem Abflug gemailt. Ein paar Stunden später hat er sich wieder gemeldet. Genau dieser Rucksack auf dem Foto wurde geklaut! Wer hätte damit nur rechnen können....
Einige Stunden später wurde der Rucksack auf der Flughafentoilette gefunden. Die Waffe war sogar noch darin, aber ein volles Magazin und ein Pfefferspray waren weg.
Wer mit seiner Waffe seine Wohnung verlässt führt sie! Den "Transport" gibt es im WaffG nicht! Und dieses Führen ist ohne Waffenschein zulässig wenn man §12 Nr. 3 des WaffG erfüllt:
Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt
Das bedeutet, dass man zur Jagd nach Hamburg seine Waffen mitnehmen darf oder zu einem Schießtraining nach Berlin. Ein Nachweis über den Grund der Reise braucht man nicht! Bei weiten Reisen kann man aber eine Einladung eines Vereines mit sich führen oder eine Einladung zur Jagd. Das erspart einem evtl. unnötige Nachfragen bei einer Polizeikontrolle. Auch ein Ausdruck mit der Adresse des jeweiligen Schießstandes zeigt dem Beamten schnell, bei einer Kontrolle, wo man hin will.
Jäger müssen ihre Waffen eigentlich nicht mal verpacken auf dem Weg zur Jagd. Eine max. Entfernung für die Anreise mit einer offen getragenen Waffe gibt es nicht. Jedoch empfielt es sich dennoch seine Waffen auf einer Reise innerhalb Deutschlands zu verpacken. Denn die meisten Polizisten kennen die Feinheiten des Waffengesetzes nicht.
Viele werden sich schon gefragt haben ob sie mit einer Waffe im Kofferraum einkaufen gehen können und vor allem Waffenscheininhaber frage sich oft wie es mit der Lagerung von Schusswaffen im Hotelzimmer ist. Auch für mich war das schon oft ein Problem. Ich achte mittlerweile wirklich bereits bei der Buchung darauf, dass es Tresore in den Hotelzimmern gibt.
Hier findet ihr die Vollzugshinweise zur Waffenaufbewahrung des Innenministeriums Bayern:
Darin findet ihr folgendes:
6. Zu § 13 Abs. 11 AWaffV (vorübergehende Aufbewahrung)
6.1 Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen und Munition bestimmen sich die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen nach der Dauer der Aufbewahrung und der Art und Menge der zu schützenden Gegenstände.
6.2 Beim Transport von Waffen und Munition in einem Fahrzeug reicht es bei
kurzfristigem Verlassen des Fahrzeuges (Tanken, Einkäufe etc.) aus, wenn die Waffen und die Munition in dem verschlossenen Fahrzeug so aufbewahrt werden, dass keine Rückschlüsse auf die Art des Inhaltes erkennbar sind.
6.3 Bei notwendigen Hotelaufenthalten, z. B. am Ort der Jagd, am Ort der Sportausübung oder im Zusammenhang mit Vertreter- oder Verkaufstätigkeiten, ist die Aufbewahrung im Hotelzimmer – auch bei kurzfristigem Verlassen des Hotelzimmers - möglich, wenn die Waffen und die Munition in einem Transportbehältnis oder in einem verschlossenen Schrank oder einem sonstigen verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden. Auch das Entfernen eines wesentlichen Teils oder die Anbringung einer Abzugssperrvorrichtung ist möglich.
Nachtrag vom 09.01.2019: Mittlerweile wurde das Waffenrecht geändert und das bei sich Tragen von einem "wesentlichen Teil" bei der "vorübergehenden Aufbewahrung" ist ausdrücklich im §12 Absatz 3 Nr. 6 erlaubt und von der Waffenscheinpflicht frei gestellt!
Bedenkt bei den Tresoren im Hotelzimmer aber, dass sie einen "Mastercode" besitzen und dieser dem Personal idR. bekannt ist. Also genau den Menschen vor denen man sein Eigentum schützen will. Ich habe mal mitbekommen, dass sogar der Mastercode der Werkseinstellung weiter verwendet und nicht geändert wurde, dieser war im Internt in der Anleitung für jeden abrufbar.
Waffvwv Nr. 12.3.3.2:
(Ich hatte hier kurz stehen, dass das mit dem Briefumschlag nicht möglich ist. Aber nach einer erneuten Prüfung der Verordnungen komme ich zu dem Schluss, das es theoretisch möglich ist)
Ich will noch erwähnen, dass das bei sich Tragen von Munition keiner besonderen Erlaubnis bedarf. Man kann diese allso immer bei sich haben. Das längere Lagern im Auto ist aber nicht zulässig.
Eine weitere Möglichkeit kann es sein seine Waffen zur sicheren Aufbewahrung bei der örtlichen Polizeidienststelle abzugeben. Den Beamten sollte man sein Problem freundlich erklären und sie um Hilfe bitten. Verpflichtet sind sie nicht zur Lagerung, können es aber. Wenn sie nein sagen kann man es notfalls noch bei der Bundespolizei am Bahnhof oder Flughafen versuchen.