Ich stelle hier einige Fotos ein als Ergänzung meiner beiden bisherigen Berichte:
-Technik und Geschichte der Schreckschusswaffen
-Rechtliche Einstufung von Kartuschenmunition
Bei dem zweiten Bericht findet Ihr auch einige Fotos von verbotener Munition. Diese bekommt man recht selten zu sehen.
So viel will ich hier auch gar nicht erzählen. Aber im Internet wird immer viel über die Kappenfarben von Kartuschen geredet. Und einige davon sind ziemlich selten. Zum Größenvergleich habe ich auf jedem Foto eine 6mm Platzpatrone in der Mitte. Bedenkt bitte, dass meine Übersicht alles andere als vollständig ist. Das Sammeln von Kartuschenmunition ist ein sehr umfangreiches Sammelgebiet.
(Der Inhalt der .320 lang mit dem grünlich/weißen Verschluss ist bisher unbekannt (zweite von rechts)).
Ich hatte hier bisher stehen, dass die .320 lang Kartuschen mit den weißen Abdeckungen, Knallkartuschen wären. Das war falsch, es sind wie die roten auch, CN-Gaskartuschen. Sie stammen aus den selben rosa Pappschachteln, wie die mit rotem Verschluss. Entschuldigt bitte die Fehlinformation. Danke für diese Information an www.gas-waffen.de
Die 8mm Kartuschen, mit dem tief liegenden, Silikonverschluss sind G.F.L. gestempelt und sehr schwach geladen. Damit repetieren oft nicht mal moderne Pistolen. Sie werden immer wieder als "600 Bar Kartuschen" verkauft, in Wirklichkeit sind sie das genaue Gegenteil!
Die aktuelle "GECO Super Flash" Munition hat auch eine weiße Kappenfarbe.
Auch wenn der Hülsenboden die Aufschrift "RWS-KNALL" aufweist, beinhalten diese 9mmR Kartuschen CN Gas.
Die Waffen im Kaliber .35 dürfen nicht mehr hergestellt werden, denn es passen scharfe 9mm kurz Patronen in die Magazine und Lager.
Nachtrag von 04/2020: Neu hergestellte EU-Schreckschusswaffen dürften das Kaliber jetzt wieder haben.
(Bedenkt bitte, wie immer, dass alle meine Fotos rechtmäßig entstanden sind).
Nach Anlage 2 Abschnitt 2 Nr 1.5.6 WaffG ist Kleinschrotmunition, die in Patronenlager von PTB geprüften Schreckschusswaffen passt, verboten ("Lager nach Tabelle 5"). Ein Munitionserwerbschein für Sammler reicht also nicht aus, um die hier abgebildete Patronen besitzen zu dürfen. Die bekannten Kleinschrotpatronen von CCI mit der blauen durchsichtigen Kappe, in den Kalibern .22lfB, 9mm Para, .38 spec. usw. sind dagegen nur WBK , bzw. MES pflichtig.
Grenaille Munition ist natürlich keine Kartuschenmunition. Aber da ihre Entwicklung und Verwendung mit Schreckschusswaffen verbunden ist, gehört sie hier her. Für diese Munition gab es einige spezielle Waffen. Am weitesten verbreitet waren sie in den 80er Jahren in Frankreich. Dort waren sie damals auch frei verkäuflich. In Deutschland haben einige Hersteller von Schreckschusswaffen lediglich die Laufsperre geändert und diese Waffen dann in Frankreich angeboten. Da das Verschießen von Kleinschrot den Gasdruck nicht derart ansteigen lässt, wie bei Einzelgeschossen, war die Verwendung dieser einfachen und günstigen Zinkwaffen möglich. Es gab z.B. den "HW9 GR" in 9mmR GR, die Erma "EGP45E" in 8mm GR oder die "EGP88E" in .35 GR. Auch von Röhm, Reck oder Mauser (Umarex) gab es einige Modelle. Viele derartige Waffen wurden auch im Kaliber 9mm Flobert Doppelschrot hergestellt. Diese Waffen wurden dann aber im Jahr 1995 in Frankreich verboten (siehe Seite 430 von "Die Erzeugnisse der Erfurter Maschinenfabrik"). Wenn man bedenkt, was für Verletzungen diese Waffen verursachen, erscheint ein derartiges Verbot sinnvoll. Und da diese Munition aus manchen Schreckschusswaffen mit PTB-Zulassung, sogar ohne illegale Bearbeitung, verschossen werden können, wurde sie in Deutschland wenig später ebenfalls verboten. Die speziellen Grenaille Waffen sind scharfe Schusswaffen und damit in Deutschland WBK pflichtig.
Diese 8mm Grenaille Patronen sind vom Hersteller Hirtenberger und mit "HP" auf dem Hülsenboden gekennzeichnet. Verkauft wurden sie von Umarex. Auf dem Boden dieser Schachtel ist ein Preisetikett mit der Aufschrift "10/1984 - DM 35,-". Bedenkt bitte, dass in Russland auch 8mm Knallkartuschen verkauft werden, mit genau der selben Hülsenform. Man erkennt Grenaille Patronen aber meist auch sehr schnell am höheren Gewicht, im Vergleich zu Kartuschen.
Diese 8mm Grenaille Patronen haben einen schwarzen Kunststoffverschluss. Sie haben auf dem Hülsenboden die Aufschrift "SM - HP - 8mm". Es ist daher davon auszugehen, dass auch sie in Österreich, bei Hirtenberger, hergestellt wurden. Verkauft wurden sie von SM ("Röhner Sportwaffen")
Auch im Kaliber .35 gab es PTB geprüfte Schreckschusswaffen. Genau genommen waren das aber nur vier Modelle. Die hier abgebildete Grenaille Munition weist die oft anzutreffende Pappabdeckung auf und hat die Hülsenbodenbeschriftung "G.F.L. .35 GREN". Das ist die Kennzeichnung vom italienischen Hersteller Fiocchi. Verkauft wurde diese Munition von Umarex.
Das hier ist fast die selbe Munition. Das Kaliber ist aber .35 Rand. In diesem Kaliber gab es nie, von der PTB zugelassene, Schreckschusswaffen. Ob diese Munition verboten ist, ist nicht ganz klar. Im WaffG steht "Kleinschrotmunition, die in Lagern nach Tabelle 5 der Maßtafeln... geladen werden kann". Nur einige Lager von 9mmR Schreckschussrevolvern sind tief genug, um diese Patronen aufzunehmen. In die meisten deutschen 9mmR Schreckschussrevolver passt diese Munition nicht. Die Munition ist zumindest erlaubnispflichtig.
Ich kannte diese Patronen schon eine Weile und dachte immer, dass sie in einer Hinterhofwerkstatt hergestellt wurden. Bei einem Beschussversuch riss die Hülse sofort an der Seite und die Munition war extrem korrosiv. Der Lauf der Versuchswaffe rostete in wenigen Tagen und war ruiniert. Die Verpackung dieser sehr seltenen Munition habe ich aber erst jetzt, zum ersten Mal, gesehen.
Verkäufer dieser .35 Grenaille Munition war "BBM", also der italienische Hersteller Bruni. Die Patronen haben eine rosa oder auch rote Pappabdeckung. Der Hülsenboden ist überhaupt nicht beschriftet und lediglich auf die Seite der Hülsen ist "IL35" eingeschlagen. Mir ist es ein Rätsel, wie diese Munition eine CIP-Zulassung bekommen konnte. Mir ist noch nie derartig minderwertige Fabrikmunition begegnet. Kurios ist auch der Hinweis, dass unter 1m Schussentfernung die Gefahr schwerer gesundheitlicher Schäden besteht. Schließlich wird diese Schrotmunition auch auf 5m Entferung schwere Verletzungen verursachen. Angebracht wäre so ein Hinweis lediglich bei Kartuschenmunition.
Hier seht Ihr Grenaille Waffen von Umarex, im Kaliber 8mm, 9mmR und 9mm Flobert.
Quelle: http://fr.1001mags.com/parution/action-armes-tir/numero-83-janvier-1986