Steinschleudern unterliegen nicht dem Waffenrecht, da keine "Muskelkraft durch eine Sperrvorrichtung gespeichert" wird. Sie sind rechtlich daher wie Bögen eingestuft. Kein Mindestalter und keine Schießerlaubnis sind erforderlich und man darf sie führen. Einer meiner Leser testet gerade die Optionen zur Selbstverteidigung mit einer Schleuder und Pepperballs. Ich bin da persönlich etwas skeptisch, aber Optionen muss man so gut wie möglich ausloten.
Die Crossfire Armbrust habe ich schon einige Jahre und hatte damit immer viel Spaß. Ich bezweifele aber sehr, dass man mit den Fischpfeilen und der Armbrust etwas aus dem Wasser ziehen kann. Da bei einer Armbrust keine "Geschosse durch einen Lauf getrieben" werden benötigt man keine Schießerlaubnis. Die rechtliche Situation ist also einfacher als bei Luftdruckwaffen und es dürfen auch Kinder und Jugendliche damit schießen. Das ist aber nur unter Aufsicht erlaubt, sonst haben sie einen verbotenen "Umgang" mit einer Waffe durch "Besitz". (Dazu gibt es aber auch andere Rechtsmeinungen als meine).
Das Verschießen der Fischpfeile ist mehr ein Gag und nicht wirklich ernst zu nehmen. Ich hab es leider nie getestet, aber die ganze Konstuktion ist zweifellos als "Survivalspielzeug" anzusehen. Das Schießen mit Bolzen und Stahlkugeln macht damit richtig viel Spaß, vor allem die Konstuktion des automatisch nachladenen Magazins.
Das Mauser Überlebensmesser ist ein Original von Aitor und sehr selten. Ich zeige es Euch bei den Notsignalmitteln, weil man damit Leuchtkugeln abschießen kann.
In den 80er Jahren gab es einen Hype um "Survival". Damals wurden einige sehr interessante Überlebensmesser entwickelt. Das Buckmaster 184, das Aitor Jungle King usw. Für mich bildete das Marto Brewer Exporer Messer die Spitze dieser Entwicklungen. Es kostete damals etwa 300 Mark. Ich war vor vielen Jahren bei einem Vortrag von Rüdiger Nehberg. Er erwähnte dort, wie in seinem Buch "Survival Abenteuer vor der Haustür", dass er für ein Überlebensmesser eine Empfehlung schreiben sollte. Es handelte sich dabei um das Marto Brewer Messer. Er erklärt ausführlich warum er das Messer für nicht sinnvoll hält und empfiehlt statt dessen einen Umbau des Glock Feldmessers.
Wir haben damals wirklich versucht Glock Feldmesser so umzubauen und einen Hohlgriff anzubringen. Wir sind gnadenlos gescheitert. Im Internet wird hier und da auch über diesen Umbau geredet. Aber ich habe kein einziges Foto von so einem Umbau gefunden. Wir waren also vermutlich nicht alleine mit unserem Scheitern.
So lustig z.B. die Zwille am Aitor Jungle King ist, was soll einem diese im Notfall bringen??? Vermutlich nur Unterhaltung, wenn man Wochenlang auf einer einsamen Insel auf Hilfe warten muss. Genau so "sinnvoll" ist die Wurfanker Funktion am Buck Master oder der Dartpfeil am Rüdiger Nehberg Messer.
Vor einigen Jahren wurden neue Überlebensmesser entwickelt. Die Hohlgriffe mit dem vielen Zubehör wurden hier eigentlich immer weg gelassen, es wurden dafür stabile Messer mit Pfeife und Feuerstarter verkauft. Ich habe ein paar von den Bear Grills Messern vor einigen Jahren verschenkt. Sie sind wesentlich besser als ihr Ruf und haben ein gutes Preis- Leistungsverhältnis. Und noch viel besser ist dieses bei den Ganzo Überlebensmessern.
Vor etwa 25-30 Jahren gab es die Camel-Shops. Damals wurde meine Kopie des Marto Brewer Messers verkauft. Die Kopie ist relativ gut und nur schwer vom Original zu unterscheiden. Ich hab mein Messer noch nie irgenwo sonst gesehen, weder im echten Leben noch im Internet.
Es hat unterm Strich einige Funktionen mit denen andere Messer nur schwer mithalten können. Die Drahtschere kann schnell wirklich wichtig werden, wie auch die Hammerfunktion mit dem Griffende. Und auch der Handschutz macht einen sehr sinnvollen Eindruck.
Die relativ durchdachten Funktionen mit dem Speer und der Angel sind für mich eher als Spielzeug anzusehen. Jeder normale Karpfen wird in der Lage sein das Messer vom Stock runter zu ziehen. Und die scharfen Kanten an der Klinge würden die Schnur sowieso gleich durchtrennen, wenn ein Fisch dran hängt. Vermutlich gibt es im Notfall nur eine funktionale Methode um sich Essen zu besorgen, das zu Recht verbotene Legen von Schlingen.
Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 1 WaffG:
Vom Gesetz mit Ausnahme von § 2 Abs. 1 und § 41 ausgenommene Waffen
1. Unterwassersportgeräte, bei denen zum Antrieb der Geschosse keine Munition verwendet wird (Harpunengeräte).
Heutzutage bekommt man viel coolere Kinderbögen als früher. Wer also was richtig tolles für den Nachwuchs sucht wird hier sicher fündig.
Foto (Quelle): Ein Arbeiter beim Errichten der DDR Grenzbefestigungen mit einem Bolzenschussgerät aus dem Ernst-Thälmann-Werk Suhl ("Dübelsetzer") .
Nomenklatur bzw. Übersicht über die unterschiedlichen Arten von Schussapparaten:
Bolzenschussgerät: Auch Vieschussgerät, Schlachtschussappat oder Kanienchentöter genannt. Ein Stahlbolzen wird per Kartusche aus dem Gerät heraus geschossen, um ein Tier zu töten bzw. zu betäuben. Der Bolzen tritt nur einige cm. aus dem Gerät aus und wir von einer Feder wieder zurück ins Gerät gezogen.
Bolzensetzgeräte: Sie werden auch Bolzenschussgerät, Bolzentreibgerät, Bolzensetzer, Dübelsetzer, Bolzenschubgerät, oder auch umgangssprachlich einfach Hilti oder Nagelpistole genannt. Auf englischen heißen die Geräte übrigens "powder-actuated tool". Bolzensetzgeräte werden unterschieden in:
Bolzentreibwerkzeug: Bolzen und Kartusche werden von hinten in das Gerät geladen und der Bolzen wird direkt durch die heißen Gase, durch einen Lauf, angetrieben. Berufsgenossenschaftliche Vorschriften verbieten die Verwendung dieser Geräte. Sie werden seit etwa den 60er Jahren nicht mehr hergestellt ("Klasse B" nach DGUV Vorschrift 56). Im Englischen werden sie "high velocity tools" genannt.
Bolzenschubwerkzeuge: Die Kartuschen werden hinten in das Gerät geladen. Die Bolzen werden vorne in das Gerät geladen. Die heißen Gase der Kartusche treiben einen Piston an, der den Bolzen in Beton oder Stahl hinein treibt. Der Piston verlässt das Werkzeug nur wenige cm und bleibt fest mit dem Gerät verbunden ("Klasse A" nach DGUV Vorschrift 56). Im Englischen werden sie "low velocity tools" genannt.
Selbstschussgeräte bzw. Selbstschussanlagen: Sie sind zum Montage in Hütten, Garagen usw. vorgesehen und verschießen Knall- und Tränengaskartuschen. Sie sind technisch interessant, eine Benutzung davon verbietet jedoch jeder gesunde Menschenverstand. Ein paar Gedanken dazu habe ich bei "Selbstschussanlagen gegen Einbrecher" aufgeschrieben.
Leinenwurfgeräte: Dienen zum Verschießen von Seilen, z.B. beim Klettern, oder in der Schifffahrt.
Dressurgeräte bzw. Dummywerfer: Damit werden Apportierdummys ca. 50m weit verschossen, zur Hundeausbildung.
Entschärfungsgeräte: Meist wird damit eine
Wasserladung so schnell auf eine USBV geschossen, dass sich die zerlegt, bevor sie "umsetzen" kann.
Schussfallen: Sie werden meist für Wühlmäuse verwendet und töten die Tiere durch den Druck der Kartusche.
Kabelschussgeräte: werden unterschieden in Geräte zum Trennen von Kabeln und Geräte zum Verpessen von Kabelschuhen ("Blitzpresse").
Schneidgeräte: Sie werden verwendet wenn man nur sehr kleine Ausrüstung mitführen kann, oder wenn man nur eine Hand zu Anwendung hat. Es gibt z.B. Wantenapparte, z.B. durchtrennen von Tauen auf Segelschiffen, oder Schneidgeräte für Rettungsdienste (z.B. den "Boforce Power Cutter"). Anzumerken ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Sanitätskompanie des KSK über sehr kompakte Feuerwehrausrüstung verfügt, die in den Einsatz mitgenommen werden kann (Spreizer, Scheren, Abseilausrüstung usw.).
Diese Nomenklatur soll nur einen Anhalt, für die vielen unterschiedlichen Begrifflichkeiten geben. Es gibt in diesem Zusammenhang viele weiteren und anderen Verwendungen der Begriffe (in der Schweiz werden z.B. auch kleine 6mm Flobert Pistolen für Kugelpatronen "Kaninchentöter" genannt). Alle hier aufgeführten Gegenstände gab es auch mit PTB-Zulassung.
Ich wurde neulich gefragt, ob ein Schreckschussrevolver als "geladen" im Sinne des Waffengesetzes gilt, wenn sich in ihm technische 9mm Kartuschen von einem Bolzenschussgerät befinden. Auf den ersten Blick wirkt die Frage seltsam, ist aber, bei einer genauen Prüfung im WaffG durchaus interessant. Um es aber kurz zu machen, auch diese Kombination gilt als "geladen". Diese Frage brachte mich allerdings auf die Idee, mich etwas mehr mit der Materie zu beschäftigen. 48 Stunden später lagen 5 alte Hilti Bolzensetzgeräte unter meinem Schreibtisch. Hier wird es also hauptsächlich um diese Geräte gehen. Es gibt aber auch noch viele andere Schussapparate. Ein "seismisches Impulsgerät" hatte ich bisher lediglich in Jurassic Park gesehen und vom "Wantenapparat" noch nicht mal etwas gehört.
Waffenrechtlich muss man erst ein mal Folgendes wissen: Schussapparate sind frei verkäuflich, wenn sie von der PTB zugelassen worden sind. Auf den Geräten ist das PTB-Zeichen im Viereck aufgebracht. Aber bedenkt, dass Einsteckläufe ebenfalls das PTB-Zeichen im Viereck haben und erlaubnispflichtig sind! Bei manchen alten Geräten, die z.B. viel auf Baustellen eingesetzt wurden, kann das Zeichen auch mal abgefallen sein. Man findet die Bauartzulassung dann aber immer noch in der Anleitung und in der Zulassungliste der PTB, nach §7 und §8 BeschG. Dort sind nicht nur alle zugelassenen Schreckschusswaffen zu finden, sondern auch eine Vielzahl an anderen Geräten, über die man sich meist wenig Gedanken macht. Schussapparate sind nicht in der Anlage 2 WaffG von den Erlaubnispflichten ausgenommen, sondern sie sind in der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.2.2. dem Waffenrecht als "gleichgestellte Gegenstände" unterworfen, wenn sie nicht von der PTB zugelassen worden sind. Es stehen dort auch noch eine weitere Möglichkeiten mit einer 2006/42/EG Konformität. So wie ich das verstehe, sind damit alle Bozensetzgeräte mit einem echten und gültigen CE-Zeichen ebenfalls frei verkäuflich. HIER ist ein guter Bericht dazu. Das bedeutet, dass Schussapparate mit PTB-Zulassung, oder CE-Zeichen, keine "Waffen" sind und sie dem Waffenrecht nicht unterliegen.
Wer jetzt noch tiefer in das Waffenrecht einsteigen will, der kann online im Bundesanzeiger nach dem alten WaffG von 1976 suchen und wird dort im §1 Absatz 6
Schussapparate aufgeführt finden. Das Waffenrecht wurde also in der Zwischenzeit geändert und die zugelassenen Schussapparate wurden aus den Regelungen des WaffG
entlassen. Vielleicht fällt beim Überfliegen des alten WaffG auch dem Ein oder Anderen auf, dass damals der Beschuss noch im WaffG geregelt war und es das extra BeschG noch gar nicht gab.
Da die Geräte dem WaffG nicht unterliegen, ist das Meiste zu ihnen im BeschG und der BeschussV geregelt.
Jetzt kommt das, was viele nicht wissen und auch überraschen wird: Schussapparate ohne PTB-Zulassung sind erlaubnispflichtig. Der unerlaubte Besitz ist eine Straftat (§52 Absatz 1 Nr. 3 WaffG)! Wenn man hierzu bedenkt, wie viele alte Bolzenschussgeräte und Bolzentreibwerkzeuge noch unregistriert rum liegen, ist diese Sanktionierung vermutlich etwas überzogen. Aber meine persönliche Meinung dazu ändert nichts an der Rechtslage.
Die genauen Definitionen sind etwas schwierig, da die meisten Begriffe des WaffG nicht für Schussapparate vorgesehen sind. Es ist aber davon auszugehen, dass Bolzentreibgeräte ohne PTB-Zulassung "Schusswaffen" sind (mit "Geschoss" und "Lauf"). Dem entsprechend müssen Bolzenschubgeräte ohne PTB-Zulassung "gleichgestellte Gegenstände"sein (wie z.B. Schreckschusswaffen ohne PTB-Zulassung).
Wie bei den meisten Bolzensetzgeräten, müssen die Nägel einzeln in die Mündung der DX400 geladen werden. Die Scheibe am Bolzen dient zum einen, einer präzisen Führung im Schuss und zum anderen aber auch, um ein zu tiefes Eindringen in weiches Baumaterial zu verhindern. Nachteilig an der DX400 ist, dass die Kartuschen ebenfalls einzeln geladen werden müssen. Auf dem Bild seht Ihr die Mündung. Bei den modernen Geräten, mit Piston ("Kolben") Antrieb, ist sie meist schmal und mit einem Magneten versehen. Die Nägel benötigen eine seitliche Führung, die aus Metall- oder Kunststoffscheiben besteht.
Die Hilti DX350 verwendet die selben Kartuschen, wie die DX400, im Kaliber 6,6/11. Die Kartuschen sind aber auf Ladestreifen und werden unten in den Griff eingeschoben. Zum Schuss muss das Gerät auf die Arbeitsoberfläche aufgedrückt werden. Hierbei wird erst das Kartuschenlager, von vorne, gegen die Kartusche gedrückt. Der Abzug löst den Schuss und lässt den Piston den Nagel eintreiben. Nach jedem Schuss muss die Mündung aus dem Gerät gezogen und wieder eingeschoben werden. Hierbei wird der Ladestreifen eine Position weiter bewegt. Diese Konstruktion war so gut, dass sie von sehr vielen Firmen weltweit gebaut wurde. Sie wird immer noch, seit inzwischen 50 Jahren, gebaut. Wer sie erfunden hat weiß ich jedoch nicht.
"Betriebene" Schussapparate sind alle zwei Jahre dem Hersteller zu einer Wiederholungsprüfung vorzulegen, das steht im §24 BeschussV. Ich gehe davon aus, dass damit auch Schussapparate in einer privaten, nicht gewerblichen, Verwendung gemeint sind. Hierbei wird das links abgebildete Prüfzeichen vergeben. Die Jahreszahl in der Mitte zeigt das Jahr der Auslieferung, bzw. letzten Prüfung an. Die Zahl im Dreieck, das zur Mündung hin zeigt, sagt das Quartal an. Dieses Gerät wurde also im 3. Quartal 1992 geprüft und muss, vor einer weiteren Verwendung, erneut zu einer Überprüfung eingeschickt werden. Ein Verstoß dagegen ist im §42 Absatz 1 Nr. 4 BeschussV als Ordnungswidrigkeit sanktioniert.
Die alten, nach berufsgenossenschaftlichen Vorschriften nicht mehr zulässigen, "Bolzentreibgeräte" erkennt man meist an dem, auf der Mündung befestigten, Splitterschutzgehäuse, links auf dem Foto. Waffenrechtlich wichtig zu wissen ist, dass nicht alle Bolzentreibgeräte WBK pflichtig sind. Einige wurden noch von der PTB zugelassen und sie sind immer noch frei verkäuflich. Bei ihnen werden die Bolzen und die Kartuschen von hinten geladen. Die Bolzen werden durch den Lauf getrieben ("high velocity"). Zweifellos haben diese Geräte ein großes Missbrauchspotential. Bereits damals wurden mechanische Sicherheitseinrichtungen eingebaut. Die Geräte funktionieren alle nur, wenn sie feste auf eine Oberfläche gedrückt werden. Bedenkt aber, dass man damals sogar Jagdgewehre frei kaufen konnte. Und daher sind die eingebauten Sicherungen recht einfach gehalten. Ich muss leider immer wieder feststellen, was für Menschen ebenfalls meinen Blog lesen. Ich werde daher keine weiteren Infos über die Bolzenteibgeräte veröffentlichen.
Ein Mindestalter für Schussapparate?
Achtung, jetzt kommt eine ganz schlimme Pragraphenreiterei. Das kann wirklich jeder bedenkenlos überspringen. Aber man findet oft irgendwelche Behauptungen zum Waffenrecht, ohne Quellenangabe. Dann plappern alle das nach, obwohl das entsprechende Gesetz vielleicht schon seit Jahren geändert worden ist. Ich halte es daher für sehr wichtig, bei entsprechenden Fragestellungen immer die genaue Rechtsgrundlage dafür anzugeben. Wenn man selber im Waffengesetz etwas nachgelesen hat, muss man nicht solche sinnlosen Aussagen treffen wie "mein Sachkundeausbilder hat gesagt, dass...", oder "mein Sachbearbeiter hat gesagt, dass das so ist", oder "In Hessen ist das so und so...". Es gibt erschreckend wenige WBK Inhaber, die in der Lage sind, einen Sachverhalt selbstständig anhand des WaffG zu prüfen. Investiere doch etwas Mühe und fange an dich durch das WaffG zu kämpfen. Wenn Du damit etwas Übung hast, kannst Du etwas, dass in deinem Schützen- oder Jagdverein vermutlich keiner sonst kann.
Ich habe oft gelesen, dass auch Schussapparate dem Mindestalter von 18 Jahren, nach §2 Absatz 1 WaffG unterliegen. Aber ich konnte beim besten Willen keine Rechtsgrundlage dafür finden. Wenn die Geräte von der PTB zugelassen sind, unterliegen sie dem Waffenrecht nicht. Und in der BeschussV und dem BeschG konnte ich ebenfalls kein Mindestalter finden. Aber man findet ein Mindestalter in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV 56 im §8. Von dem Mindestalter von 18 Jahren darf abgewichen werden, wenn der Benutzer min. 16 Jahre alt ist und es für das Ausbildungsziel notwendig ist. Und wenn man jetzt in den §209 des 7. Sozialgesetzbuches Absatz 1 Nr. 1 schaut, findet man dort : "Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Unfallverhütungsvorschrift nach... zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist". Und die DGUV 56 macht genau das in ihrem §31. Die Unfallverhütungsvorschriften gelten natürlich nur für die Arbeit. Wenn Ihr also euren 15 jährigen Neffen auf eurer Baustelle ein paar Nägel verschießen lasst, begeht ihr eine OWI. Ich finde aber kein Mindestalter, wenn Ihr es ihn Zuhause in der Freizeit machen lasst. Aber es gilt wie immer: Ihr seit selber verantwortlich und ich gebe keine Rechtsberatung.
Mit der selben Gesetzesstelle, aus dem SGB VII lässt es sich z.B. auch sanktionieren, wenn jemand im Sicherheitsgewerbe (UVV BGV C7) unter dem Einfluss von Marihuana zur Arbeit kommt.
Wenn eine Spezialeinheit sich Zugang zu einem Gebäude verschaffen will, wird meist eine Ramme, eine Flinte, oder ein
Halligan Tool verwendet. Die Flinte ist gefährlich, eine Ramme ist groß und funktioniert nur für einen sehr eingeschränkten Verwendungsbereich. Das Halligan Toll ist meist etwas langsam in der Anwendung. Aber meiner Meinung nach wird ein Gerät viel zu wenig von den Behörden beachtet, das "POW-R-Entry Tool". Es ist fast gleich aufgebaut, wie eine alte Hilti DX350 oder die neue DX2. Das Gerät hat 10 Schuss und kann nicht nur Türen öffnen, es kann Vorhängeschlösser öffnen, Stahlbolzen abscheren, Gitter durchtrennen usw. Das ganze mit einer bewährten und zuverlässigen Technik und einer beeindruckenden Kraft. Wenn man es mit anderen Geräten, für die selben Zwecke vergleicht, hat es fast nur Vorteile (Video, Video).
Quelle: http://sampleweb-j1903dstudios.com/pow-r-entry
Nein, das ist keine Röhm RG96 Schreckschusspistole. Das hier links ist der Röhm Rapid Launcher, um Apportierdummys zur Hundeausbildung zu verschießen. Der kleine Waffenschein ist zum Führen nicht nötig und eine Schießerlaubnis ebenfalls nicht.
Das hier links ist eine Selbstschussanlage vom Hersteller Nimrod, im Kaliber 16/40. Auch die Kartuschen dafür sind frei verkäuflich. Es hat kein PTB-Zeichen im Viereck, sondern lediglich "PTB 19" eingeschlagen. Man muss hierbei bedenken, dass diese Bauartzulassung vor bereits 50 Jahren vergeben wurde, und dass damals vermutlich nicht alles so genau genommen wurde. Sollte man an der Rechtmäßigkeit so einer Zulassung Zweifel haben, kann man die Nummer einfach bei der PTB, in dieser Liste, nachprüfen. 95% aller gefälschten PTB-Zulassungszeichen erkennt man so recht schnell. Beachtet in diesem zusammenhang auch, den PTB-Stempel auf dieser Walther UP1: https://www.gas-waffen.de/srs-waffen-mit-ptb/walther-u-p-1/. Walther hat diesen Stempel 1980 nachträglich aufgebracht, was offenbar rechtmäßig gewesen ist.
1970 begehrten einige Bürger gegen "Gammler" (Jugendliche) auf, die sich regelmäßig auf einem öffentlichen Platz trafen. Ein betrunkener Arbeiter fühlte sich berufen eine 1-Mann "Bürgerwehr" zu gründen. Er setzte einem Jugendlichen einen Kaninchentöter auf die Brust und forderte ihn auf, den Platz zu verlassen. Der Täter zählte bis drei und schoss. Das Opfer ist noch auf dem Platz gestorben (Link, Link). Auch der 10 jährige Sohn des Täter hatte das Geschehen mit ansehen müssen. Der kleine Junge versuchte die Jugendlichen zuvor noch, vor seinem betrunkenen Vater zu warnen.
Technisch sehr faszinierend ist das Hilit UW10 Bolzensetzgerät, für den Unterwassereinsatz:
Beim Schuss tritt der Piston von Bolzensetzgeräten meist etwa 1-2 cm aus der Mündung aus. Das machen sich einige zu Nutze, um damit Schlösser aller Art "aufzuschießen":
Diese Szene ist aus der Serie "The Wire". Die Serie ist wenig bekannt, aber wirklich gut.
Recht bekannt war dagen aber diese Szene aus "Stirb langsam", wo eine Panzerabwehrwaffe mit einem Bolzensetzgerät am Boden befestigt wird.
Jeder der sich über die Verwendung alter Bozensetzgeräte informieren möchte, kommt um diesen Youtubekanal nicht drum rum. So viele alte Hiltis hier noch in den Kellern liegen, über deren Mechanik findet man nicht viele deutsche Informationen.